Mieter haftet für Schäden nach Rückgabe

  • Weist ein Mietfahrzeug unmittelbar nach der Rückgabe Beschädigungen auf, die bei der Übergabe nicht vorhanden waren, ist es laut einem aktuellen Gerichtsurteil Sache des Autofahrers zu beweisen, dass nicht er dafür verantwortlich ist. Darauf hat in einem aktuellen Urteil das Amtsgericht Köln bestanden.


    Kann der Mieter des Fahrzeugs diesen Beweis nicht erbringen, gilt der Schaden als "durch den Mietgebrauch" entstanden und ist entsprechend der vertraglichen Haftungsvereinbarung dem Autovermieter zu erstatten. Darauf hat in einem aktuellen Urteil das Amtsgericht Köln bestanden.


    [...]


    Die Beschädigung sei also mit großer Wahrscheinlichkeit erst auf dem Abstell-Parkplatz durch Fremde oder Mitarbeiter der Vermietung entstanden, die das Fahrzeug umgesetzt hätten. Damit scheide aber eine Haftung durch die Autofahrerin aus, weil sich bei dem Schaden kein vorgeschriebenes "im Gebrauch der Mietsache liegendes Risiko" verwirklicht habe.


    Dem wollte das Gericht jedoch nicht folgen.


    [...]


    Der ganze Artikel bei "Der Mobilitätsmanager"

  • Frechheit...Das würde für mich heissen, wenn ich mein Fahrzeug Schadensfrei zurück gebracht habe, und der Checker dies Unverzüglich zu einer anderen Station Transferiert, ich für den Schaden aufkommen muss der evtl. durch den Checker entstanden ist? Absolutes NoGo :63:

  • naja... sollte man etwas vorsichtig sein mit der pauschalen Übertragung...


    schliesslich hat der Check hier sofort nach Rückgabe stattgefunden, wenn ich den Text richtig verstehe.


    hier gehts also nicht um den Fall: 23Uhr abgestellt, 7 Uhr morgens Schaden festgestellt und berechnet.

  • Frechheit...Das würde für mich heissen, wenn ich mein Fahrzeug Schadensfrei zurück gebracht habe, und der Checker dies Unverzüglich zu einer anderen Station Transferiert, ich für den Schaden aufkommen muss der evtl. durch den Checker entstanden ist? Absolutes NoGo :63:


    In dem beschriebenen Fall wurde das Fahrzeug eben nicht von anderen bewegt. Die Begutachtung des Fahrzeugs fand unmittelbar nach der Rückgabe statt. Daher geht das Urteil m.E. in Ordnung.

  • In dem beschriebenen Fall wurde das Fahrzeug eben nicht von anderen bewegt. Die Begutachtung des Fahrzeugs fand unmittelbar nach der Rückgabe statt. Daher geht das Urteil m.E. in Ordnung


    denke ich auch, zumal es in dem artikel auch weiter ausgefuehrt wird, dass keinerlei spuren eines unfalles vorhanden waren, und auch die schluessel noch bein der mieterin.

  • ist eigentlich recht einfach zu lösen.


    beim Abstellen Photos machen, worauf die Umgebung zu sehen ist. Wird der Schaden also an anderer Stelle aufgenommen ist man raus.


    Ich dachte eigentlich das wäre schon immer so gewesen, dass wenn das Fahrzeug nicht bewegt wird man dafür rangenommen wird/werden kann.