Unfall Mietwagen mit überstehender Ladung

  • Hallo Leute ich habe ein Problemchen,dank eines Motorschadens am eigenen PKW habe ich mir bei einer internationalen Autovermietung ein Auto(VW Polo) gemietet.Für Renovierungsarbeiten am Haus benötigte ich noch einige Balken die ich dann im Baumarkt gekauft hatte.Sitzbank umgeklappt - Auto beladen - Ladung mit Spannbändern gesichert - Heckklappe arretiert - Ladung ragte ca.90cm über.Beim Rangieren :209: auf dem Parkpatz des Baumarktes rammte ich mit der überstehenden Ladung einen Opel Combo(der Sekunden voher noch nicht anwesend war)an der Seite.Polizei gerufen - Schuldfrage geklärt :( (Jedoch kein Schuldeingeständnis).Am Opel Combo entstand ein nicht unerheblicher Blechschaden jedoch wurden am Mietwagen(auch laut Autovermietung) keine Schäden festgestellt.Nun die Frage, ist es rechtens wenn die AV die SB €500 von meiner Credit Card abbucht - denn laut Vertrag gilt die SB nur für Schäden am Mietwagen Der ist aber unversehrt geblieben ist :?: :?: :?: Bevor ich mir einen teueren Rechtsanwalt zu Rate ziehe würde ich mir gerne von euch eine sinnvolle Anwort wünschen,LG Stoffel :113:

  • Wann hast du das Fahrzeug abgegeben? Hast du bei Abgabe Angaben zum Unfall gemacht, obwohl das von dir gemietete Fahrzeug keine Beschädigung aufweist? Wieviel Zeit liegt zwischen Fahrzeugabgabe und Abbuchung?

  • das sollte so richtig sein.


    für den Schaden am gegnerischen Fahrzeug gilt die Haftpflicht.
    die hast du immer! egal ob du mit oder ohne Selbstbeteiligung buchst.
    das Thema Selbstbeteiligung ist nur relevant für Schäden an deinem Fahrzeug.


    insofern wird's dann wohl Richtung Anwalt gehen.


    scheint ne merkwürdige "internationale" Autovermietung zu sein, wenn die sich da querstellen.


  • Wann hast du das Fahrzeug abgegeben? Hast du bei Abgabe Angaben zum Unfall gemacht, obwohl das von dir gemietete Fahrzeug keine Beschädigung aufweist? Wieviel Zeit liegt zwischen Fahrzeugabgabe und Abbuchung?


  • Wann hast du das Fahrzeug abgegeben? Hast du bei Abgabe Angaben zum Unfall gemacht, obwohl das von dir gemietete Fahrzeug keine


    Beschädigung aufweist? Wieviel Zeit liegt zwischen Fahrzeugabgabe und Abbuchung?


    Zwischen Abgabe und Abbuchung lagen knapp 24h.


    Ich habe der Polizei erklärt die es zum Unfall gekommen ist,Die sagte das wär "normalweise" ein Verschulden meinerseits .Alles schön und gut aber warum dann die SB wenn kein Schaden am Mietwagen entstanden ist :?: LG Stoffel

  • Ganz dumme Frage: bevor du einen Anwalt holst, hast du schonmal bei der die Autovermietung direkt gefragt, was sie dir warum in Rechnung stellen? Du hast ja offenbar noch nichts schriftliches von denen. Das solltest du einfordern, zur Not auch schriftlich. Ohne wird dir der Anwalt eh nicht viel bringen, denn auch der muss ja wissen, welche Forderung der Vermieter gegen dich hat.


    Und vielleicht ist es auch nur ein Standard-Ablauf, dass man bei Unfällen vorsichtshalber die Kaution erstmal einbehält und erst nach Klärung freigibt. Oder jemand hat einfach einen Fehler gemacht, weil Unfälle ohne Schaden am MW nicht so häufig auftreten.

  • Hast du denn bei der Bank mal wegen Rückbuchung nachgefragt?

    Ja habe ich probiert aber bei Credit Cards ist das nicht einfach möglich.Mich interessiert mehr die Rechtslage ob es Sinn macht einen Prozeß einzuleiten?MFG

  • In Sachen einfacher Rechtsberatung, bei der es in erster Linie darum geht zuverlässige Informationen zu erhalten welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, habe ich sehr gute Erfahrungen mit Online Rechtsberatungen gemacht!


    Dort schickst du den Sachverhalt inklusive angehangener Schreiben und Nachweise hin und ein Fachanwalt beschäftigt sich mit deinem Fall und klärt dich über die Möglichkeiten auf. Da dieser Anwalt i.d.R.nicht derjenige ist, der dich bei einem Rechtsstreit vertritt, hat er meiner Meinung nach auch kein besonderes Interesse dir nur halbe Informationen rauszurücken um ein gerichtliches Verfahren anzugehen


    i.d.R. liegen die Kosten für so eine Erstberatung wohl um die 30 EUR, dazu kann ich mich aber nicht genau äußern, da diese Kosten meine Rechtschutzversicherung komplett übernimmt.


    Ich habe es bisher einmal in Anspruch genommen und am selben Tag noch eine umfassende Antwort bekommen die ich letztendlich so an die Gegenpartei weiterleiten konnte - so habe ich mal eben 180,00 EUR einer ungerechtfertigten Forderung gegen mich gespart! :thumbsup:

  • Zitat

    Ja habe ich probiert aber bei Credit Cards ist das nicht einfach möglich.Mich interessiert mehr die Rechtslage ob es Sinn macht einen Prozeß einzuleiten?MFG

    Du hast die Kiste gestern zurückgegeben, hast noch nicht einmal bei der Autovermietung nachgefragt, warum die Kaution abgebucht wurde und willst einen Prozess einleiten?
    Frag doch erstmal nach, ob es sich vielleicht um ein Versehen gehandelt hat. Weiterhin ist es auch für die Führung eines "Prozesses" von Vorteil, wenn man die Argumente der Gegenseite überhaupt kennt - also einfach mal anrufen und etwas Kommunikation betreiben.

  • Ohne irgendwas wird auch kein Prozess eingeleitet, ist doch net wie beim Freibierausschank... ihr habt Vorstellungen Jungens :D


    Wennst beim ADAC bist, das 1. beratungsgespräch ist gratis. Da kann man dann einfach mal unverbindlich fragen, bevor man sich hier um Freibier kloppt und erspart sich evtl. diverse Sinnlosen kosten, auftrund von Autos, die sich herab beamen vom Himmel und Urplötzlich da sind und nicht mal jemand drin sitzt zum klären :DDD