Diebstahlverdacht bei Auslandsfahrt mit Mietwagen

Bei den großen Autovermietern Sixt, Europcar, Hertz, Avis und Co. sind Fahrten ins Ausland klar geregelt. Bestimmte Fahrzeuggruppen dürfen nur in bestimmte Länder. Oft wird es vom Wert des Autos abhängig gemacht, meist aber vom Hersteller und der damit verbundenen Versicherungseinstufung.

Mündliche Absprachen ungültig

Die Legal Tribune online berichtet von einem Fall, in dem ein 33-jähriger Mann einen Porsche 911 gemietet hatte. Für ein Wochenende sollte der Sportwagen für Spaß und Fahrfreude sorgen. Doch am Ende wurde es ein teures Vergnügen, das beide Seiten viel Kopfzerbrechen bereitet hat. Laut Mietvertrag durfte der Fahrer mit dem knapp 200.000 Euro teuren Sportwagen (Neupreis) nach Österreich einreisen. Doch bei einer routinemäßigen Kontrolle stellte der Vermieter fest, dass sein Auto in Mailand steht. Das widersprach dem Mietvertrag und beim Vermieter kamen erste Sorgen auf, ob das 911 Turbo Cabrio vielleicht gestohlen wurde. Eine Kontaktaufnahme mit dem Mieter sei jedoch gescheitert. Ob der sich mit einem anderen Mitarbeiter der Sportwagenvermietung unter Umständen per Telefon darauf geeinigt hatte, zusätzlich zum vereinbarten Mietvertrag auch ins italienische Ausland zu fahren, bleibt offen.

Mieter muss für Rückhohlkästen gerade stehen

Die Geschichte geht weiter: Nachdem der Vermieter keinen Kontakt zum 33-Jährigen herstellen konnte, legte er den Porsche per GPS-Fernsteuerung still. Eine ähnliche Technik verwenden Carsharing Dienste für ihre Flotten. Gleichzeitig beauftragte er einen Abschleppdienst für eine Rückholung. Doch trotz der Stilllegung musste der Vermieter feststellen, dass der Porsche bewegt wurde. Schließlich machte er sich selbst auf den Weg ins nur wenige Autostunden entfernte Mailand. Doch bevor er in Italien ankommen sollte, klingelte sein Handy. Am anderen Ende: der Mieter, der sich mitsamt des Porsche auf dem Rückweg nach München befand. Die entstandenen Kosten für die Bergung stellte der Vermieter trotzdem in Rechnung und behielt 3.363,80 von der Kaution ein. Das Münchner Landgericht wies die Klage des Mieters ab, gestand ihm aber unberechtigt gestellte Forderungen in Höhe von rund 50 Euro zu.


Da der Aufwand angesichts des wertvollen Autos und der vertraglichen Verletzung seitens des Mieters gegeben schien, bekam der Vermieter vorm Amtsgericht München Recht. Inwieweit datenschutzrechtliche Bedenken in die Klage einflossen, ist nicht bekannt. Schließlich kann mittels des GPS-Trackers die exakte Position des Fahrzeugs ermittelt werden. Ob dies auch eine gängige Praxis bei teuren Autos der großen Vermieter ist, kann nur spekuliert werden.


Bild: Porsche

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