Knöllchen mit dem Mietwagen: Gebühren der Autovermieter bei Verkehrsverstößen

Warum diese Zusatzgebühr erhoben wird ist schnell erklärt: Die Ermittlung der Fahrerdaten bei einem Bußgeldbescheid für eine Park- und Verkehrsbuße oder einer Straftat ist für Autovermietungen ein großer Verwaltungsaufwand. Gemäß der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vermieters oder den Mietvertragsbedingungen wird daher eine pauschale Bearbeitungsgebühr erhoben.


Doch welcher Vermieter verlangt welchen Aufschlag für den Verwaltungsaufwand? Wir haben die Kosten bei den wichtigsten Mietwagenanbietern in einer kleinen Übersicht zusammengestellt!


Avis Autovermietung: 15,00 €


Buchbinder Rent-a-Car: 15,00 €


Budget Deutschland: 15,00 €


Europcar Autovermietung: 14,50 €


Enterprise Rent a Car: 15,00 € / 25,00 € bei Verauslagung


Hertz Autovermietung: 29,75 €


Sixt Autovermietung: 18,50 €


Starcar Kraftfahrzeugvermietung :11,90 €


Kosten pro Verstoß, inkl. MwSt.


Man erkennt schnell: Die Bearbeitungsgebühren unterscheiden sich deutlich. Die geringsten Kosten mit 11,90 € pro Verstoß fallen bei Starcar an, die meisten Gebühren verlangt Hertz mit 29,75 €. In unserer Recherche ging es um Fahrzeuganmietungen in Deutschland. Bei einer Anmietung im Ausland (z.B. durch Urlaub oder eine Geschäftsreise) kann die zu entrichtende Gebühr abweichen. Einen näheren Aufschluss darüber geben die Mietbedingungen und AGB der Vermieter.


Übrigens: Wer sich im Recht fühlt, kann gegen diese Pauschale bei der Autovermietung Einspruch einlegen. Dann muss er allerdings einen Nachweis über den wesentlich geringeren Aufwand erbringen.


Interessante Themen aus dem Forum:

Sixt Aufwandspauschale

Gebühren bei Europcar für Knöllchen


Foto: Daniel Hohlfeld | Fotolia.de

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