Neue Führerscheinregelung 2013: Mach’s gut, Lappen auf Lebenszeit!

Führerscheine die ab dem heutigen Stichtag (19.01.) erteilt oder verlängert werden, müssen im Abstand von 15 Jahren neu ausgestellt werden. Auch Besitzer eines älteren Führerscheins sind von der neuen Regelung betroffen, müssen aber nicht in Panik verfallen. Sie müssen ihren Führerschein bis spätestens Ende 2032 umgetauscht haben. Wer allerdings aufgrund von Verlust oder Diebstahl einen vorzeitigen Ersatz bekommt, erhält dann ebenfalls nur noch den neuen Führerschein.


Eine Umtauschpflicht für Inhaber des „alten“ Führerscheins besteht derzeit noch nicht, allerdings müssen bis Ende 2032 alle Führerscheine in Deutschland den Vorgaben der 3. EG-Führerscheinrichtlinie entsprechen.


Muss ich die Fahrprüfung noch mal machen?

Nein, es ist lediglich ein Tausch des Dokuments vorgesehen. Eine Auffrischung der eigentlichen Fahrprüfung ist nicht nötig und auch nicht geplant. Diskutiert wird hingegen noch, ob mit dem Tausch der Fahrerlaubnis ein Gesundheitscheck oder eine anderweitige Untersuchung nötig wird.


Ab heute gelten auch neue Führerscheinklassen

Mit der neuen Führerscheinrichtlinie treten auch zahlreiche Änderungen der einzelnen Zuteilungsklassen in Kraft, die auch für Nutzer von Leihwagen und Miettransportern von Interesse sind. Vor allem die Regelungen für das Fahren mit Gespannen wurden überarbeitet und deutlich klarer formuliert. Darüber hinaus wurden auch die Klassen für Zweiräder neu geordnet.


Eine genaue Übersicht der Führerscheinklasse ab 2013 gibt es auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.


Wieso muss ich meinen Führerschein umtauschen?


Die EU-Richtlinie mit dem Zeichen 2006/126/EG ist bereits aus dem Jahr 2006 und muss bis spätestens 2014 in allen Ländern umgesetzt sein. Mit der neuen EU-Standardkarte soll das Führerschein-System in der EU vereinheitlicht und Dokumentenmissbrauch vorgebeugt werden.


Foto: Ehrenberg | Fotolia.de

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