Bundesverband der Autovermieter sieht Sicherheitsrisiko bei privatem Carsharing

  • svaeni
    Modul- bzw. Anlagenhersteller =! Betreiber, genau so wenig wie Automobilhersteller = Autovermieter sind...btw. kassieren nicht die Hersteller die Subventionen, sondern die Betreiber dieser Anlagen, was hin und wieder das gleiche Unternehmen ist. Die Hersteller profitieren dadurch selbstverständlich mittelbar.


    Eurowoman.
    Ich versuche es noch ein letztes mal mit einer sachlichen Diskussion, mach mit oder lass es.


    1. Der BAV behauptet in seiner Stellungnahme, dass Fahrzeuge die über eine private Carsharing-Plattform vermietet werden die Sicherheit auf Deutschlands Straßen gefährden.


    Wieso? Weshalb Warum? Ich verstehe die Argumentation nicht? Verfügen die Autos nicht über ein amtliches Kennzeichen? Haben die Fahrzeuge die HU nicht bestanden? Sind die Fahrzeuge nicht versichert?


    2. Der BAV fordert, dass solche Fahrzeuge einer strengeren Kontrolle unterzogen werden.


    Auch hier, wieso? Weshalb? Warum? Es handelt sich bei diesen Angeboten nicht um eine gewerbliche Vermietung, weshalb also sollte für einen privaten PKW die gleichen Richtlinien gelten wie für einen gewerblichen Mietwagen?


    3. "Ohne die Autovermieter würde Carsharing (in Deutschland) überhaupt nicht existieren"


    Weder haben es die Autovermieter Anfang der 90er gegründet, noch haben sie 2013 anscheinend wirklich verstanden. Stadtmobil und cambio sind zwei Beispiele die zeigen, dass Carsharing-Konzepte durchaus wirtschaftlich tragbar sind. Nicht wenn man 10-15% Rendite jedes Jahr erwartet...Den klassischen Autovermietern bleibt doch faktisch keine andere Wahl, als in das Carsharing-Geschäft zu investieren. Lieber die eine oder andere Mio. versenken, als später kein Stück abzubekommen von dem großen Kuchen.


    Mir ist durchaus bewusst, dass ich mich hier im MIETWAGEN-talk befinde, dass ändert jedoch nichts daran, dass das Lobbying-Papier des BAV inhaltlich absolut peinlich ist. Genau so wenig sind meine Argumente/Punkte schlechter weil ich erst seit Mitte März hier angemeldet bin und/oder eine Carsharing Seite betreibe...

  • nochmal: Flinkster, Stadtmobil und cambio ist für mich kein carsharing. ich bring das Auto nicht wieder dahinzurück, wo ich es her habe.


    dann kann ich auch gleich zu einer Autovermietung gehen... da gibts richtige Autos zu vorher bekannten Preisen und nicht irgendwelche beklebten Gurken, wo jede Minute oder was auch immer zählt.

  • @EUROwoman.:


    Word!

    1. Der BAV behauptet in seiner Stellungnahme, dass Fahrzeuge die über eine private Carsharing-Plattform vermietet werden die Sicherheit auf Deutschlands Straßen gefährden.


    Wieso? Weshalb Warum? Ich verstehe die Argumentation nicht? Verfügen die Autos nicht über ein amtliches Kennzeichen? Haben die Fahrzeuge die HU nicht bestanden? Sind die Fahrzeuge nicht versichert?

    a) Wieso?
    Weil die Fahrzeuge, welche über eine private Plattform vermietet werden und damit einhergehend auch private Fahrzeuge sind, u.U. nicht in dem Maße verkehrstauglich und sicher sind, wie es Selbstfahrermietfahrzeuge wären, welche regelmäßig (um nicht zu sagen täglich) von mehr oder weniger fachkundigem Personal zumindest auf gröbste Mängel hin untersucht werden und das Budget dafür vorhanden ist, diese zu beheben.
    b) Weshalb?
    Weil Personen, welche an einem privaten Carsharing teilnehmen, dies vor allem aus Nächstenliebe und Geldnot tun. Solche Menschen neigen auch dazu, wichtige Reparaturen an ihrem Fahrzeug zu verdrängen oder können diese im Zweifel gar nicht bezahlen. Und wer mit seinem Fahrzeug so wenig fährt, dass er es vermieten kann, der bemerkt manches womöglich gar nicht.
    c) Warum?
    Das Problem liegt auf der Hand: wenn ich ein privates Kfz besitze, das zwar über ein amtliches Kennzeichen und eine (mehrjährige) Hauptuntersuchung verfügt, könnte dieses dennoch nicht verkehrstauglich sein. Aus Gründen, die mir bekannt sind, die ich billigend in Kauf nehme und/oder die mir gar nicht zu Bewusstsein gelangen. In dem Moment, wo ich das Fahrzeug vermiete, potenziert sich die Gefährdung, weil der Dritte noch weniger mit dem möglichen Mangel rechnet und selbstverständlich von einem verkehrssicheren Fahrzeug ausgeht.


    2. Der BAV fordert, dass solche Fahrzeuge einer strengeren Kontrolle unterzogen werden.


    Auch hier, wieso? Weshalb? Warum? Es handelt sich bei diesen Angeboten nicht um eine gewerbliche Vermietung, weshalb also sollte für einen privaten PKW die gleichen Richtlinien gelten wie für einen gewerblichen Mietwagen?

    a) Wieso?
    Weil dies notwendig ist, wenn Fahrzeuge häufig den Besitzer wechseln und somit auch wesentlich häufiger einer Benutzung und damit einhergehend Belastung ausgesetzt sind. Wer seinen privaten BMW 760Li nur Sonntags rausholt, um die Oma beim Kaffee trinken zu besuchen, wird diesen entsprechend gepflegt haben. Wer aber sein Fahrzeug privat Fremden gegen Entgelt zur Verfügung stellt, müsste damit rechnen, dass diese Schäden verursachen, ihnen solche zur Kenntnis gelangen etc. und daher auch entsprechend sorgfältig das Fahrzeug überprüfen.
    b) Weshalb?
    Weil sich die Frage der Sicherheit (auch ggü. Dritten) nicht an der Frage der Gewerblichkeit scheidet, sondern eben eine Grundsatzfrage ist. Muss mein privates Kfz genauso sicher sein, wie ein Selbstfahrermietfahrzeug? Ja, denn dazu verpflichtet mich der Gesetzgeber in der StVO.
    c) Warum?
    Der private Vermieter nimmt zumindest Geld ein, durch welche sich der höhere Verschleiß und Nutzungsausfall amortisieren sollte. An seinen Pflichten, ein verkehrssicheres Fahrzeug zu unterhalten, ändert sich dadurch nichts. Meines Erachtens verstärkt sich diese Verpflichtung sogar durch den Umstand, dass er das Fahrzeug quasi wahllos zahlreichen Dritten zur Nutzung überlässt.

    Mir ist durchaus bewusst, dass ich mich hier im MIETWAGEN-talk befinde, dass ändert jedoch nichts daran, dass das Lobbying-Papier des BAV inhaltlich absolut peinlich ist. Genau so wenig sind meine Argumente/Punkte schlechter weil ich erst seit Mitte März hier angemeldet bin und/oder eine Carsharing Seite betreibe...

    Ja, der BAV ist peinlich. Aber nur, weil die Jungs mit dem Rücken zur Wand stehen. Wer will schon für teures Geld neuwertige Luxuslimousinen mieten, die verkehrssicher sind, wenn er auch für ein paar Euro den rostigen Clio vom Nachbarn haben kann, der versichert, dass noch TÜV darauf sei und das Spiel in der Lenkung ganz im Sinne des französischen Erfinders?


    Leider ist das Thema Carsharing noch nicht vollends in der Rechtsprechung angekommen. Doch bis es soweit ist stehe ich auf dem Standpunkt, dass ich kein Fahrzeug von privat mieten möchte. Dafür kenne ich zu viele Personen, bei deren Autos die Inspektion fällig ist, die Reifen runter sind, die Bremskraft nachlässt, das Licht verstellt ist, der Handbremszug nicht mehr richtig arbeitet etc. Und warum? Nicht weil es schlechtere Menschen sind, sondern weil sie an sich selbst vielleicht einen geringeren Maßstab anlegen, als es eine Autovermietung an ihre Kunden tun würde.


    Daher klarer Punktsieg für die gewerblichen Autovermieter beim Thema Sicherheit.

  • @EUROWoman:


    Carsharing wird vom deutschen Gesetzgeber wie folgt definiert:

    Zitat

    Car-Sharing-Fahrzeuge sind Kraftfahrzeuge, die einer unbestimmten Anzahl von Fahrerinnen und Fahrern auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung zur selbstständigen Nutzung nach einem die Energiekosten mit einschließenden Zeit- und/oder Kilometertarif angeboten werden.

    Ich werde mich jetzt nicht über die Definition von Carsharing "streiten", nur eins noch dazu, wo und wann ich das Fahrzeug zurückbringe hat gar nichts, aber rein gar nichts mit der Definition zu tun. Und wer hat behauptet, dass die klassische Autovermietung grundlegend anders ist als das Carsharing-Prinzip? Was macht den Hertz gerade in den USA mit seinen klassischen Mietwagen, die werden alle nach und nach mit RFID-Chips umgerüstet und somit können bereits über 30.000 Mietfahrzeuge ohne persönlichen Kontakt gemietet werden. Ist das jetzt auch keine Autovermietung mehr?


    LZM:

    Zitat

    Weil die Fahrzeuge, welche über eine private Plattform vermietet werden und damit einhergehend auch private Fahrzeuge sind, u.U. nicht in dem Maße verkehrstauglich und sicher sind, wie es Selbstfahrermietfahrzeuge wären, welche regelmäßig (um nicht zu sagen täglich) von mehr oder weniger fachkundigem Personal zumindest auf gröbste Mängel hin untersucht werden und das Budget dafür vorhanden ist, diese zu beheben.

    Nochmals, private Fahrzeuge MÜSSEN nicht tagtäglich oder stündlich gewartet oder inspiziert werden. Sie gehen alle zwei Jahre zur HU und fertig. Es gibt kein "in dem Maße", denn dann müsste ich diesen Maßstab bei ALLEN privaten Pkws in Deutschland ansetzen. Nur weil ein privates Fahrzeug Dritten zur Verfügung gestellt wird ist es weder sicherer noch unsicherer!

    Zitat

    Weil Personen, welche an einem privaten Carsharing teilnehmen, dies vor allem aus Nächstenliebe und Geldnot tun. Solche Menschen neigen auch dazu, wichtige Reparaturen an ihrem Fahrzeug zu verdrängen oder können diese im Zweifel gar nicht bezahlen. Und wer mit seinem Fahrzeug so wenig fährt, dass er es vermieten kann, der bemerkt manches womöglich gar nicht.

    Wow, Schublade auf, Mensch rein, Schublade zu! Gut Nacht Deutschland! Über deine Einstellung zu Carsharern bzw. zu Leuten die ihr privates Auto vermieten möchte ich um ehrlich zu sein nicht diskutieren, ich lasse das einfach mal so stehen. Dennoch, auch wenn du dein Fahrzeug womöglich 24/7 und 365 Tage im Jahr nutzt, soll es durchaus Menschen geben die das nicht tun. Studien zu Folge steht ein privater Pkw rd. 23 Stunden am Tag (!) in der Gegend herum und wird nicht benutzt.

    Zitat

    Das Problem liegt auf der Hand: wenn ich ein privates Kfz besitze, das zwar über ein amtliches Kennzeichen und eine (mehrjährige) Hauptuntersuchung verfügt, könnte dieses dennoch nicht verkehrstauglich sein. Aus Gründen, die mir bekannt sind, die ich billigend in Kauf nehme und/oder die mir gar nicht zu Bewusstsein gelangen. In dem Moment, wo ich das Fahrzeug vermiete, potenziert sich die Gefährdung, weil der Dritte noch weniger mit dem möglichen Mangel rechnet und selbstverständlich von einem verkehrssicheren Fahrzeug ausgeht.

    Natürlich können auch Autos mit einer HU nicht verkehrstauglich sein und ja in diesem Fall wird die Gefahr potenziert, korrekt. Nur 1) wird ein privates Auto bei weitem nicht so häufig und regelmäßig vermietet wie ein klassischer Mietwagen, so dass die Potenz überschaubar ist. 2) gibt es auch beim privaten Carsharing gewisse Voraussetzungen hinsichtlich Alter und absolvierter Laufleistung der Autos, so dass Schrottlauben gar nicht erst zugelassen werden und 3) kann ich m.E. nicht den Online-Betreiber (was der BAV macht) dafür verantwortlich machen, wenn Personen fahrlässig oder vorsätzlich handeln und ein verkehrsuntaugliches Auto anbieten.

    Zitat

    Weil dies notwendig ist, wenn Fahrzeuge häufig den Besitzer wechseln und somit auch wesentlich häufiger einer Benutzung und damit einhergehend Belastung ausgesetzt sind. Wer seinen privaten BMW 760Li nur Sonntags rausholt, um die Oma beim Kaffee trinken zu besuchen, wird diesen entsprechend gepflegt haben. Wer aber sein Fahrzeug privat Fremden gegen Entgelt zur Verfügung stellt, müsste damit rechnen, dass diese Schäden verursachen, ihnen solche zur Kenntnis gelangen etc. und daher auch entsprechend sorgfältig das Fahrzeug überprüfen

    Du willst also allen ernstes ein privat vermietetes Auto in Sachen Laufleistung mit einem klassischen Mietwagen vergleichen? Mit einem klassischen Mietwagen werden vermutlich mehr Kilometer in einem Jahr zurückgelehnt als mit dem privaten Pkw in 3,4 oder 5 Jahren. In dem Moment, in dem eine gewisse Häufigkeit bei der privaten Vermietung eintritt erfolgt dies auf gewerblicher Basis und diese ist explizit ausgeschlossen!

    Zitat

    Weil sich die Frage der Sicherheit (auch ggü. Dritten) nicht an der Frage der Gewerblichkeit scheidet, sondern eben eine Grundsatzfrage ist. Muss mein privates Kfz genauso sicher sein, wie ein Selbstfahrermietfahrzeug? Ja, denn dazu verpflichtet mich der Gesetzgeber in der StVO.

    Nein! Denn ein genau hier liegt der feine aber kleine Unterschied auf den wir nun mal leider achten müssen in diesem Fall. Privates Carsharing ist auf gewerblicher Basis ausgeschlossen, d.h. bei einer dauerhaft angelegten Gewinnerzielungsabsicht auf eigene Rechnung darf das Fahrzeug nicht vermietet werden und diese werden auch ausgeschlossen. Ist dies der Fall, dann haben wir ein sog. Selbstfahrermietfahrzeug und dieses unterliegt, vollkommen zu Recht, anderen Auflagen. Nochmals wer sein Auto 10x im Jahr Dritten zur Verfügung stellt und damit 400 Euro+ einnimmt hat doch kein Selbstfahrermietfahrzeug. Hier wird ja so getan, als ob die rd. 3.000 Fahrzeuge bei tamyca und Autonetzer (jeweils) nur von zehn Personen angeboten werden.

    Zitat

    Der private Vermieter nimmt zumindest Geld ein, durch welche sich der höhere Verschleiß und Nutzungsausfall amortisieren sollte. An seinen Pflichten, ein verkehrssicheres Fahrzeug zu unterhalten, ändert sich dadurch nichts. Meines Erachtens verstärkt sich diese Verpflichtung sogar durch den Umstand, dass er das Fahrzeug quasi wahllos zahlreichen Dritten zur Nutzung überlässt.

    Magst du vielleicht so sehen, der deutsche Gesetzgeber aber nicht. Nochmals 10-20 Vermietungen im Jahr verursachen keine tausende von Kilometer (das kann der Vermieter sogar exakt bestimmen!) und die machen ein privates Fahrzeug auch nicht automatisch verkehrsunsicherer!

    Zitat

    Ja, der BAV ist peinlich. Aber nur, weil die Jungs mit dem Rücken zur Wand stehen. Wer will schon für teures Geld neuwertige Luxuslimousinen mieten, die verkehrssicher sind, wenn er auch für ein paar Euro den rostigen Clio vom Nachbarn haben kann, der versichert, dass noch TÜV darauf sei und das Spiel in der Lenkung ganz im Sinne des französischen Erfinders?

    Dann sollten die Jungs aus der Branche sich aber langsam aber sicher mal Gedanken machen über Ihr Geschätfsmodell, sind nicht die ersten (und werden nicht die letzten sein) die sich aufgrund gesellschaftlicher, technischer Entwicklung ein wenig anstrengen müssen um ihr Geld zu verdienen. Und nicht jeder braucht eine neuwertige, teuere Luxuslimousine um von A nach B zu kommen! Das rostige Clio-Beispiel zeigt doch deutlich welches Bild versucht wird aufzubauen. Das hinter dem privaten Carsharing-Plattformen eine R+V Versicherung steht, die das Ganze sicherlich nicht aus Nächstenliebe macht ist egal oder? Das die R+V gewisse Voraussetzungen vorgibt, die genau jene rostigen Lauben von diesem System ausschließen sollen auch oder? Das der rostige Clio auch ohne private Carsharing-Plattformen unsere aller Sicherheit weiterhin gefährdet interessiert den BAV ja auch nicht so lange niemand etwas von seinem Kuchen abhaben möchte!

    Zitat

    Daher klarer Punktsieg für die gewerblichen Autovermieter beim Thema Sicherheit.

    Komisch dass du jetzt wieder den Begriff gewerblich und Sicherheit in einen Kontext bringst, oben aber behauptest dass hätte nichts miteinander zu tun :) Gewerblich ist gewerblich und privat ist privat, Äpfel kann man nicht mit Birnen vergleichen und wer das tut oder versucht zu tun sollte sich ernsthaft hinterfragen.

  • wer das tut oder versucht zu tun sollte sich ernsthaft hinterfragen

    Danke für deine erhellenden Zeilen. Ich habe mich ernsthaft hinterfragt und bin zu folgendem Ergebnis gelangt.


    1. Woher stammt denn deine gesetzgeberische Definition des Begriffes Carsharing? Allein, da sie orthographisch lückenhaft ist, habe ich daran gewisse Zweifel.
    Zudem möchte ich darauf aufmerksam machen, dass wir zusätzlich zwischen reiner Autovermietung und Carsharing auch zwischen
    a) gewerblichem Carsharing, z.B. Anbieter wie DriveNow und
    b) privatem Carsharing, z.B. tamyca etc.
    unterscheiden müssen.


    Ich beziehe mich mit meinem Vortrag insbesondere auf privates Carsharing, welches ich als risikobehaftet ansehe.


    2. Du gehst davon aus, private Fahrzeuge müssten nicht regelmäßig gewartet werden, weil sie alle zwei Jahre eine Hauptuntersuchung durch den TÜV erfahren. Ich sehe dies begründet anders: wer sein privates Fahrzeug in normalem Umfang allein selbst nutzt (und nur solche Menschen hätten die Zeit, es auch für Carsharing zur Verfügung zu stellen), der nutzt es ca. 1 Stunde am Tag, die restlichen 16.790h in zwei Jahren steht das Fahrzeug nur rum. Es ist also keiner außergewöhnlichen Belastung ausgesetzt, die entstehen kann, wenn ein Fahrzeug nahezu permanent von verschiedenen Benutzern in Betrieb genommen wird (wie es bei gewerblichen Mietwagen die Regel ist).
    Daher hast du richtig erkannt, dass ein Fahrzeug eben nicht sicherer oder unsicherer ist, weil es Dritten zur Verfügung gestellt wird, sondern dadurch unsicherer wird, dass es über das gewöhnliche Maß hinaus in Anspruch genommen wird. Während ich selbst mit meinem Fahrzeug pfleglich umgehe, weiß jeder hier im Forum, das Mietwagen oder generell fremdes Eigentum nicht immer wie rohe Eier behandelt werden. Warum sollte dies beim privaten Carsharing nicht auch zutreffen?
    Für Selbstfahrermietfahrzeuge muss der TÜV im Übrigen jährlich abgenommen werden. Ein Grund mehr, der dafür spricht, dass an privat vermietete Fahrzeuge ein anderer Maßstab angelegt werden muss, als an rein privat genutzte.


    3. Danke, dass du so diskussionsbereit bist. Wer vermietet denn deiner Meinung nach sein privates Fahrzeug? Es können nur Menschen sein, die es nicht regelmäßig nutzen (müssen), weil sonst gar keine Zeit für eine Vermietung bliebe, deren Prozess selbst im Übrigen auch Zeit kostet.
    Weiterhin stimmst du mir also zu, dass ein privater PKW ca. 23h am Tag nicht bewegt wird, sodass es der Aufmerksamkeit des Halters leicht entgehen kann, wenn Mängel auftreten (Kühlwasser läuft aus, Lenkung schlägt aus, Bremsen gehen schlecht), anders als es bei einer gewerblichen Autovermietung der Fall wäre.
    Was passiert dort, wenn ein Mieter oder Checker Mängel feststellt? Diese werden umgehend von einer Fachwerkstatt behoben. Was passiert beim privaten Carsharing? Hinweis an den Vermieter, der denkt sich: "Ach, von den 10 EUR die ich gerade verdient habe, kaufe ich mir lieber einen neuen Duftbaum, das mit dem Reifendruck kann schon nicht so schlimm sein.".


    4. Man merkt dir an, dass du bisher wenig Berührung mit dem Thema Autovermietung gehabt hast. Bei einer gewerblichen Autovermietung läuft praktisch kein Auto mehr als 30.000km, viele sogar noch weniger. Selbst Ausnahmen erreichen niemals mehr als 100.000km (Nutzfahrzeuge). Und dann laufen Fahrzeuge auch selten länger als 6 Monate, nie länger als ein Jahr. In der Zwischenzeit werden die Mietwagen gewartet, sändig überprüft etc. Sprich: sie erhalten trotz geringerer Laufleistung und geringerem Alter eine bessere Pflege und Kontrolle als die meisten privaten PKW. Dies ist, ich betone es erneut, in der heutigen Zeit auch eine Frage der finanziellen Mittel.
    Bei privatem Carsharing liegen diese Grenzen deutlich höher, teilweise 150.000km +, 10 Jahre +... und ein Fahrzeug kann auch bei geringerer Laufleistung eine "Schrottlaube" sein, wenn in den 5-6 Jahren seit seinem Erwerb nichts daran getan wurde.
    Wenn man die Betreiber dieser privaten Carsharing Angebote nicht dafür haftbar machen kann, wen dann? Ist es dann überhaupt zulässig? Eine gewerbliche Autovermietung wäre dafür haftbar zu machen, wenn sie nicht verkehrstaugliche Fahrzeuge vermietet. Und das mit Recht.


    5. Du gehst davon aus, dass eine Gewinnerzielungsabsicht bei privatem Carsharing ausgeschlossen wäre. Erneut mein Aufruf, deine Quellen für solch vage Vermutungen zu benennen.
    Weiterhin räumst du ein, dass bereits über 3.000 Fahrzeuge allein bei tamyca angeboten werden. Ich sehe darin 3.000 Menschen mit Gewinnerzielungsabsicht, denn Geldnot und Nächstenliebe scheiden laut deiner Einschätzung ja aus, es bleibt nur die Gewinnerzielungsabsicht. Wer Mitfahrten oder jegliche privaten Sachen zur Vermietung anbietet, der tut dies doch, um seine eigenen Kosten zumindest zu decken. Doch dabei zeigt die Erfahrung, z.B. aus dem Bereich Mitfahren, dass die Einnahmen die Kosten regelmäßig übersteigen. Dies wird jedoch vom Anbieter der Plattform billigend in Kauf genommen, weil er daraus Profit generiert. Und auch Carsharing-Plattformen verdienen an Vermittlungsprovisionen und Provisionen für die vermittelten Versicherungen. Gleich zwei Einnahme-Quellen, die sich der Anbieter von Carsharing kaum dadurch abschneiden wird, dass er Carsharer ausschließt, welche ihr Fahrzeug mehr als 10 mal im Jahr vermieten.
    Mein Fazit: es besteht im Bereich Carsharing sowohl auf Seiten der Vermieter, als auch auf Seiten der Plattform-Anbieter selbst eine Gewinnerzielungsabsicht.


    6. Du behauptest, der Gesetzgeber (?) würde es nicht so sehen, dass sich an der Pflicht des Fahrzeughalters, ein verkehrssicheres Fahrzeug zu unterhalten, nichts ändert, wenn er das Fahrzeug quasi wahllos zahlreichen Dritten zu Nutzung überlässt.
    Aber wie sieht es der Gesetzgeber denn dann? Eigentum verpflichtet!
    Erneut meine Bitte: belege deine Quelle für diesen Ausfluss.


    7. Zuletzt räumst du selbst ein, dass hinter Carsharing-Plattformen die R+V-Versicherung mit einer klaren Gewinnerzielungsabsicht steht. Deinem weiteren Vortrag kann ich leider nicht folgen, nur soweit das ich im Kopf ein Bild von rostigen alten Autos habe (was bei Fahrzeugalter Vorgaben von teilweise 15 Jahren nicht verwunderlich ist), welche mit erheblichen Sicherheitsrisiken privat vermietet werden. Da keiner (aus dem Vermieter und dem Mieter, ersterer will nur das Geld, letzterer nur günstig ein Auto) die Fahrzeuge kontrolliert, sondern dies nur durch scheinheilige Vorgaben passiert, sehe ich darin noch keine wirksame Kontrolle, welche auch eine ausreichende Sicherheit garantiert.


    8. Wo habe ich behauptet, dass gewerblich mit Sicherheit nicht zu tun hätte? Und inwieweit entkräftet das jetzt meine Aussage, dass gewerblich vermietete Kraftfahrzeuge sicherer seien, als privat vermietete?


    Halten wir doch mal folgendes Fest: du bist über diese Seite gestolpert und wolltest ein wenig die Werbetrommel fürs Carsharing rühren, vielleicht weil du selbst daran verdien(en möchte)st. Durch deine fantasievollen Aussagen hast du dich aber schon selbst disqualifiziert, bevor andere dies mussten.


    Wer an solchen Projekten (privates! Carsharing) teilnehmen möchte oder muss, dem steht dies selbstverständlich frei. Für mich kann ich jedoch feststellen, dass mich eine gewerbliche Autovermietung (auch gewerbliches Carsharing) unter den Aspekten Sicherheit, Zuverlässigkeit, Vertrauen, Haftung und nicht zuletzt Komfort überzeugt. Wenn man sich bewusst mit den Risiken privaten Carsharings auseinandersetzt, mag es für manche eine gute Lösung sein, ihren Einkauf zu erledigen o.ä. Aber dies können Sie auch mit gewerblichen Carsharing Angeboten wie DriveNow etc. machen und sind damit sicherer unterwegs ohne dafür mehr Geld zu bezahlen.
    Der Gedanke des Teilens mag auf einige Modelle übertragbar sein, im Bereich des Mitfahrens (welches schon eine lange Tradition hat) halte ich dies auch für sinnvoll. Bei Kraftfahrzeugen jedoch nicht, wenn es über den engen privaten Kreis hinausgeht.