• Sollte euch mal eine Schadensforderung eines Vermieters erreichen, ist es wichtig einige Dinge zu berücksichtigen. Anhand des folgenden Fragenkatalogs könnt ihr einige Handlungsempfehlungen entnehmen. Bitte beachtet, dass es sich hierbei NICHT um eine juristische Beratung handelt und alle Angaben ohne Gewähr sind.

    Bei der Rückgabe wurde ein Schaden entdeckt für den der Mitarbeiter eine Unterschrift von mir möchte, muss ich unterschreiben?

    Nein, es gibt keinerlei rechtliche Grundlage die euch verpflichtet in diesem Fall irgendetwas zu unterschreiben. Weißt freundlich und bestimmt darauf hin, dass ihr nichts unterschreiben werdet.


    Ich habe einen Anhörungsbogen / Bitte um Stellungnahme meines Vermieters zu einem Schaden bekommen, was soll ich tun?

    Am Wichtigsten ist es Ruhe zu bewahren und das Thema sachlich anzugehen. Schaut zu erst ganz genau was für Informationen das Schreiben enthält, versucht euch an den Mietverlauf zu erinnern und beantwortet für euch folgende Fragen:


    Bin ich für den Schaden überhaupt verantwortlich?

    Es kommt durchaus vor, dass der Vermieter euch erstmal pauschal anschreibt ohne einer Prüfung, ob ihr für den Schaden überhaupt in Frage kommt oder euch dieser berechnet werden darf.

    Schaut zuerst in euren Mietvertrag, ob ein beschriebener Schaden vielleicht dort schon als Vorschaden eingetragen war. Prüft ob das vermeintliche Erfassungsdatum und Kilometerstand überhaupt zu eurem Mietzeitraum passt. Falls ihr Fotos vor und / oder nach der Miete von dem Fahrzeug habt (was sich grundsätzlich immer empfiehlt) gleicht diese ab.


    Muss ich für diesen Schadensart zahlen?

    Insbesondere bei Steinschlägen, aber auch bei einigen anderen sog. unabwendbare Ereignissen müsst ihr den Schaden nicht bezahlen. Folgendes Video des ADAC erklärt dies verständlich:


    Ist der Anspruch des Vermieters mittlerweile verjährt?

    Ersatzansprüche des Vermieters verjähren nach sechs Monaten, beginnend ab dem Zeitpunkt der Rückgabe des Fahrzeuges. Unterbrechung der Verjährung tritt ein, wenn der Schuldner den Anspruch anerkennt, der Gläubiger seinen Anspruch gerichtlich geltend macht (Klage) oder im Mahnverfahren einen Mahnbescheid erwirkt. Die bloße Benachrichtigung in Form eines Anhörungsbogens oder der Bitte um Stellungnahme, sowie Rechnungen oder Mahnungen reichen zur Unterbrechung der Verjährung nicht aus.

    Es gibt mehrere Erfahrungen dazu, dass Vermieter trotz Verjährung versuchen, Forderungen geltend zu machen. Ein Hinweis auf die Gesetzeslage reicht in der Regel aus, dass der Vermieter von diesem Vorhaben absieht.


    Wurde das Fahrzeug nach eurer Abgabe und vor Schadenserfassung bewegt?

    Grundsätzlich steht der Vermieter in der Beweispflicht für etwaige Forderungen. Wurden die dort aufgeführten Fotos nicht an eurem Abgabeort aufgenommen oder das Fahrzeug nach Schlüsselrückgabe bewegt? Dann ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass ihr für den Schaden nicht haftbar seid.


    Wie gehe ich sinnvoll vor, wenn ich mir sicher bin den Schaden nicht verursacht zu haben / nicht für die Schadensart zahlen zu müssen / das Fahrzeug vor der Schadensaufnahme fremdbewegt wurde?

    Grundsätzlich empfiehlt es sich etwaige Formulare o.Ä. nicht auszufüllen sondern selbst ein Schreiben aufzusetzen und an die angegebene Adresse zu senden.

    Widersprecht in diesem fristgerecht der Forderung. Schreibt in den Widerspruch sachlich und ausführlich warum die Forderung unbegründet ist und legt alle möglichen Beweise zu eurer Entlastung bei. Verweist dort außerdem auf gegebenenfalls in Frage kommende Gerichtsurteile.

    Es kommt durchaus vor, dass ihr daraufhin das Angebot einer reduzierten Forderung aus angeblicher "Kulanz" erhaltet. Bleibt hier standhaft und widersprecht erneut mit Verweis auf die Gründe / Beweise, meistens wird danach die Forderung gegen euch verworfen. Sollte dem nicht so sein und der Vermieter an seiner Forderung festhalten, empfiehlt es sich gegebenenfalls einen Fachanwalt einzuschalten.


    Der Vermieter hat ohne einer schriftlichen Forderung / Nachweis einfach einen Betrag von meiner Kreditkarte abgebucht

    Wendet euch umgehend schriftlich per Einschreiben mit Rückschein (Adresse muss im Impressum angegeben sein) oder Fax an den Vermieter und fordert binnen 14 Tagen folgende Unterlagen an:

    - Begründung der Forderung

    - Schadensgutachten / Nachweis

    - Mietvertrag (falls nicht mehr vorhanden)

    Solltet ihr keine fristgerechte oder unvollständige Antwort erhalten, wendet euch an euer Kreditinstitut und verlangt eine Rückbuchung mit Verweis auf euer Schreiben an den Vermieter. Theoretisch könnt ihr diesen Weg auch direkt gehen, die Erfahrung zeigt aber das viele Kreditinstitute zuerst die Kontaktaufnahme durch euch erwarten oder dies den Prozess zumindest beschleunigt.


    Ich glaube den Schaden nicht verursacht zu haben, die oben angegebenen Fälle treffen aber nicht zu

    Generell solltet ihr natürlich auch hier einen Widerspruch senden. Sollte der Vermieter aber weiterhin auf die Forderung bestehen und euch nachweisen können, dass dieser Schaden ordnungsgemäß im Rückgabeprozess eurer Miete erfasst wurde, bleibt euch nur der Weg zum Fachanwalt. Eine Rechtsschutzversicherung kann hier gegebenenfalls ein mögliches Kostenrisiko abdecken.


    Was kann ich bei der nächsten Anmietung tun, um mich für solch einen Fall bestmöglich zu schützen?
    - prüft gründlich und in Ruhe das Fahrzeug, meldet jeden nicht erfassten Schaden dem zuständigen Personal und lasst euch dies entsprechend quittieren

    - Macht vor- und nach der Miete von dem Mietwagen und dem Kilometerstand Fotos / Videos, am besten mit Zeitstempel

    - hebt Tankbelege auf, dies hilft auch gegebenenfalls falsch berechneten Tankkosten zu widersprechen

    - ein gerechtfertigter Schaden kann schnell passieren, prüft daher ob für euch gegebenenfalls eine Selbstbeteiligungsversicherung in Frage kommt

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