Steinschläge am Mietwagen sind als unabwendbares Ereignis nicht durch Mieter zu verschulden und in der Regel nicht auf Kosten des Mieters zu reparieren.
ADAC Beitrag Urteil 2004 - AG Aschaffenburg, Urteil vom 28.04.2008 - 16 C 1891/03
- Das Risiko eines Steinschlags ist weder vom Mieter noch vom Vermieter beherrschbar. Wird zum Beispiel ein Stein durch ein vorausfahrendes Fahrzeug hochgeschleudet und dadruch die Frontscheibe des Mietwagens beschädigt, liegt in der Regel ein unabwendbares Ereignis und kein Verschulden des Mieters vor.
ADAC Beitrag Urteil 2010 - AG Wolfratshausen, Urteil vom 27.01.2010 - 6 C 887/09: https://openjur.de/u/481767.html
- Verschuldensunabhängige Haftung erfordert eine unmissverständliche Regelung im Mietvertrag
AG Coburg, Urteil vom 06.03.2008 - 11 C 1420/07
- Verschuldensunabhängige Haftung des Mieters in AGB ist überraschend und solche Klauseln damit unwirksam.
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