Steinschlag in der Windschutzscheibe

  • Automieter haftet nicht für Steinschlagschäden der Windschutzscheibe
    Das AG Aschaffenburg entschied mit Urteil vom 28.04.2004, Az. 16 C 1891/03, dass der Mieter eines Fahrzeuges für Steinschlagschäden während der Mietzeit nicht haften muss. Im Fall mietete der Kläger einen Mietwagen. Bei Rückgabe wurde ein Steinschlagschaden der Frontscheibe festgestellt. Die Mietwagenfirma lies die Frontscheibe auswechseln und zog die Kosten für die Schadensbeseitigung über die Kreditkarte des Klägers ein. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthielten eine Klausel zur verschuldensunabhängigen Haftung für während der Mietzeit entstandene Schäden. Die Richterin gab dem Kläger recht und verurteilte die Mietwagenfirma zur Rückzahlung des eingezogenen Betrages aus ungerechtfertigter Bereicherung. Grundsätzlich gilt bei der Anmietung eines Fahrzeugs – wie auch im Mietrecht allgemein, dass der Mieter nur für Schäden haftet, die er selbst verschuldet hat. Wird dieses haftungsrechtliche Verschuldensprinzip durch allgemeine Geschäftsbedingungen ausgeschlossen, so widerspricht diese Regelung dem Gesetz und stellt daher eine unangemessene Benachteiligung des Mieters dar. Die Klausel ist nach § 307 BGB unwirksam. Das Risiko eines Steinschlagschadens ist vom Mieter ebenso wenig wie vom Vermieter beherrschbar. Wird ein Stein durch ein vorausfahrendes Fahrzeug vom Boden aufgeschleudert und zerstört dieser die Frontscheibe an dem Mietwagen, liegt in der Regel für den Fahrer des vorausfahrenden Fahrzeugs ein unabwendbares Ereignis vor. Ein Verschulden des Mieters ist daher nicht festzustellen. Somit bestand kein rechtlicher Grund für die Kreditkartenabbuchung.


    AG Aschaffenburg vom 28.04.2004


    mag dazu jemand was sagen....

  • Haben alle Vermieter eine Klausel zur verschuldensunabhängigen Haftung in ihren AGB?
    Sonst ist das Urteil recht wertlos.

  • Also ich persönlich musste auch schon mal 230 Euro SB zahlen.Einen Monat später hatte ich erneut einen. Diesmal bin ich in die Werkstatt, habs machen lassen.


    Preis mit Rechnung 60.
    Preis ohne Rechnung 40


    Muss jeder selbst wissen, ob man wegen 50 Euro vor Gericht zieht.

  • Mich hat der Spaß meine SB von 230 Euro gekostet Plus Bearbeitungsgebühr...


    Also ich persönlich musste auch schon mal 230 Euro SB zahlen.Einen Monat später hatte ich erneut einen. Diesmal bin ich in die Werkstatt, habs machen lassen.


    Preis mit Rechnung 60.
    Preis ohne Rechnung 40


    Muss jeder selbst wissen, ob man wegen 50 Euro vor Gericht zieht.


    Wieso 230€ SB? Ist das der Preis der Scheibe gewesen oder zahlt hier die LH KK den Rest? ?(

  • ich bin zur zeit mit dem ADAC in Kontakt und werde versuchen die Infos weiterzuleiten, wenn die damit einverstanden sind. Die sprechen erstmal ganz klar davon das der Steinschlag Schaden nicht über den Mieter und nicht über die SB abzurechnen ist sondern der Vermieter die kosten trägt. ich bin gespannt... wie es weitergeht

  • ich bin zur zeit mit dem ADAC in Kontakt und werde versuchen die Infos weiterzuleiten, wenn die damit einverstanden sind. Die sprechen erstmal ganz klar davon das der Steinschlag Schaden nicht über den Mieter und nicht über die SB abzurechnen ist sondern der Vermieter die kosten trägt. ich bin gespannt... wie es weitergeht


    Du interpretierst die Gerichtsmeldung aber sehr großzügig. Das betrifft nur den Fall, wenn der Vermieter in seinen AGB eine verschuldUNabhängige Haftung des Mieters vereinbart hat. Das benachteiligt den Mieter unangemessen. Da steht aber nichts davon, dass Mieter generell keine Steinschlagschäden mehr zu verantworten hat.

  • Ja ich sagte auch ich bin in kontakt und werde weiter berichten.
    Auf meine Anfrage zum Thema nicht entdecker steinschlag haarriss und dadurch riss der Scheibe während der Miete bekam ich diese information.
    In der Antwort der Rechtsabteilung werden viel mehr und aktuelle urteile genannt.

  • Mir wäre es erstmal egal, ob der Vermieter es direkt selbst zahlt oder die leihwagenversicherung. Könnte doch nur problematisch werden, wenn letztere nicht zahlt, weil sie sagt, der Schaden sei zu Unrecht belastet worden .. Dann hätte man doch wieder den Ärger.

  • Haben alle Vermieter eine Klausel zur verschuldensunabhängigen Haftung in ihren AGB?
    Sonst ist das Urteil recht wertlos.


    Du interpretierst die Gerichtsmeldung aber sehr großzügig. Das betrifft nur den Fall, wenn der Vermieter in seinen AGB eine verschuldUNabhängige Haftung des Mieters vereinbart hat.


    Die Entscheidung ist zweistufig: 1. die Klausel ist unwirksam und deshalb haftet der Mieter 2. nach den allgemeinen Grundsätzen des Mietrechts nur für Schäden, die er selbst verschuldet hat. Das "Problem" mit diesem Urteil ist also vielmehr, dass kein Amtsrichter durch die Entscheidung des AG Aschaffenburg gebunden wird.


    Ähnlich hat das AG Wolfratshausen im Urteil vom 27. Januar 2010 – 6 C 887/09 entschieden:
    Da bei der Teilnahme am Straßenverkehr mit einem Pkw die Möglichkeit eines Steinschlagschadens den allgemeinen Erfahrungsgrundsätzen entspricht, muss der Mieter dem Autovermieter einen Steinschlagschaden an der Windschutzscheibe des Mietwagens nicht ersetzen, sofern an der Schadenentstehung kein schuldhaftes Fehlverhalten seinerseits mitgewirkt hat, denn nach dem gesetzlichen Leitbild des § 538 BGB hat der Mieter für Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, grundsätzlich nicht einzustehen.

  • Der Qashqai am Wochenende war auch so ne Perle, erst Tank nicht voll, dann am nächsten morgen, nachdem ich abends nur 4 km Stadtverkehr gefahren war mit so gar keinem Verkehr (abends um halb 11 sieht man sowas ja nicht wirklich, vor allem ganz unten links nicht) den Steinschlag gesehen und nachgemeldet. Schauen wir mal ob da was kommt.

  • Sobald ich für mich eine Klärung habe werde ich mich nochmal ausführlich
    dazu äußern um vielleicht mehr Klarheit in die ganze Sache zu bringen.