[DriveNow] Änderung der AGB zum 12.06.2013

  • Wie die meisten Nutzer wahrscheinlich per Email erfahren haben, werden die AGBs zum 12.06.2013 geändert.


    Auszüge aus den blau hervorgehobenen "Änderungen/Anpassungen":
    - Die maximale Mietzeit eines Einzelmietvertrages beträgt 48 Stunden
    - Der Kunde muss bei der Teilnahme am Straßenverkehr mit dem DriveNow-Fahrzeug das Straßenverkehrsgesetz und die Straßenverkehrsordnung einhalten :D
    - Es ist verboten, das Fahrzeug abseits befestigter Straßen zu fahren.
    - Das Abschleppen von Fahrzeugen, Anhängern oder sonstigen Gegenständen ist verboten.
    - Der Kunde darf das Fahrzeug auf Flächen mit einer tages- oder uhrzeitbezogenen Einschränkung der Parkberechtigung (z.B. Halteverbote mit Zusatzschildern wie "7:00 - 17:00 Uhr" oder "Montag 6:00 bis 12:00 Uhr") nur abstellen, wenn die Einschränkung erst in 48 Stunden nach Abstellen des Fahrzeugs wirksam wird. Dies gilt auch für Verkehrsverbote, die bereits angeordnet sind, aber zeitlich noch nicht gültig sind (z.B. temporäre Parkverbote wegen Veranstaltung oder Umzügen).


    - Bei Beendigung des Anmietvorgangs muss das Fahrzeug noch eine Restreichweite von mindestens 15km aufweisen. Die Restreichweite kann über den Bordcomputer abgelesen werden. Dies gilt insbesondere für Diesel- und Elektrofahrzeuge, die nicht "leer gefahren" werden dürfen. Bei schuldhaftem Verstoß des Kunden gegen diese Verpflichtung, trägt der Kunde die Kosten für die Nachbefüllung bzw. Aufladung sowie evtl. Reparaturkosten.


    Eine Erweiterung in folgendem Satz (eigentlich nicht witzig, aber krass, dass man sowas in die AGB aufnehmen muss)...
    - Eine ordnungsgemäße Rückgabe des Fahrzeugs setzt insbesondere Folgendes voraus:
    a) Das Fahrzeug befindet sich innen in einem sauberen Zustand. Wird das Fahrzeug in einem grob verschmutzten Zustand (insbesondere Erbrochenes) zurück gegeben (...), hat der Kunde die Reinigungskosten (...) zu tragen.


    Neues eben auch bezüglich Elektrofahrzeuge (zusammengefasst):
    - Ladekabel im Kofferraum (vor Fahrtantritt überprüfen!)
    - BMW ActiveE hat eine eingeschränkte Bodenfreiheit von 110mm (dies ist beim Gebrauch zu beachten - TG-Einfahrten, usw.)
    - keine Betriebs- und Antriebsgeräusche --> erhöhte Aufmerksamkeit bzgl. Fußgänger erforderlich



    Das wars glaub ich im Groben und Ganzen...

  • - Bei Beendigung des Anmietvorgangs muss das Fahrzeug noch eine Restreichweite von mindestens 15km aufweisen. Die Restreichweite kann über den Bordcomputer abgelesen werden



    Nette Idee, aber mir sind bis dato viele BCgeläufig, die bei 30 KM Restreichweite auf "---" umstellen.


    Kann im Zweifel danndoch zu Diskussionen führen im Zweifel


  • [/b]Eine Erweiterung in folgendem Satz (eigentlich nicht witzig, aber krass, dass man sowas in die AGB aufnehmen muss)...
    - Eine ordnungsgemäße Rückgabe des Fahrzeugs setzt insbesondere Folgendes voraus:
    a) Das Fahrzeug befindet sich innen in einem sauberen Zustand. Wird das Fahrzeug in einem grob verschmutzten Zustand (insbesondere Erbrochenes) zurück gegeben (...), hat der Kunde die Reinigungskosten (...) zu tragen.


    Find ich gut - wobei das eigentlich klar sein sollte....


    So etwas finde ich dann schon sehr unangemessen:



    :thumbdown: