Vorsteuerabzug für Firmenwagen halbiert: Für privat und geschäftlich genutzte Firmenwagen wird der Vorsteuerabzug halbiert

  • Ich denke es trifft hier einige, hab aber noch kein Thema dazu gefunden.


    Zitat:
    Die Bundesregierung will an ihrem Vorhaben festhalten, den
    Vorsteuerabzug für privat mitgenutzte Firmenfahrzeuge generell auf 50
    Prozent zu begrenzen. In ihrer Gegenäußerung (16/10494)
    zur Stellungnahme des Bundesrates heißt es, die geplante Begrenzung des
    Vorsteuerabzugs diene der Steuervereinfachung und solle missbräuchliche
    Gestaltungen vermeiden. Die Verpflichtung, ein Fahrtenbuch zum Nachweis
    der unternehmerischen Nutzung zu führen, würde dann in den meisten
    Fällen entfallen. Da die Finanzämter die private Nutzung von Fahrzeugen
    kaum zuverlässig nachvollzogen könnten, gebe es einen erheblichen
    Anreiz für die Steuerpflichtigen, die private Verwendung zu niedrig
    anzusetzen und dadurch zu wenig Umsatzsteuer zu zahlen. Der Bundesrat
    hatte dagegen argumentiert, die Gesetzesänderung führe zu einer
    willkürlichen Steuerbelastung vieler Unternehmen. Gerade Unternehmer,
    die ein Fahrzeug zwar auch privat, überwiegend jedoch für ihr
    Unternehmen nutzten, würden mit Umsatzsteuer belastet.


    Achja, gelten soll dies schon ab dem 01.Januar 2009, bin mal gespannt.

  • Quelle:
    Kommentar von Marianne Schumm, Chefredakteurin der "Steuertipps für Selbstständige"




    Unsere Meinung: Das Märchen von der Steuervereinfachung und vom Bürokratieabbau


    [30.06.2008] - Klammheimlich
    ist in den am 18.6.2008 verabschiedeten Regierungsentwurf zum
    Jahressteuergesetz 2009 nachträglich eine neue Vorschrift eingefügt
    worden. Und die hat es in sich, sollte sie tatsächlich Gesetz werden.


    Betroffen sind Selbstständige mit einem sowohl betrieblich als auch
    privat genutzten Betriebs-Pkw. Bei Kauf ab 1.1.2009 dürfen sie aus den
    Anschaffungskosten und den laufenden Kosten eines solchen gemischt
    genutzten Fahrzeugs nur noch 50% Vorsteuer abziehen und nicht mehr wie
    bisher 100%. Dasselbe gilt für einen gemieteten oder geleasten Pkw bei
    Vertragsbeginn ab dem1.1.2009. Als Ausgleich für den eingeschränkten
    Vorsteuerabzug muss dann der Unternehmer keine Umsatzsteuer mehr auf
    die private Nutzung zahlen. Für Firmenwagen, die einem Arbeitnehmer
    überlassen werden, gilt diese Einschränkung beim Vorsteuerabzug jedoch
    nicht.


    Kommt Ihnen das irgendwie bekannt vor? Stimmt:
    Diese unselige Regelung gab es bereits bei der Anschaffung eines
    gemischt genutzten Fahrzeugs in der Zeit vom 1.4.1999 bis zum
    31.12.2003. Sie war von Anfang an heftig umstritten und wurde deshalb
    wieder abgeschafft. Der DIHK und andere Spitzenverbände der Wirtschaft
    haben in einem Schreiben an das Bundesfinanzministerium dringend von
    der Wiedereinführung der früheren Vorschrift abgeraten.


    Natürlich hat sich die "Steuertipps"-Redaktion dafür interessiert, welche Argumente
    die Regierung für die Wiedereinführung dieser Vorschrift ins Feld
    führt. In der Gesetzesbegründung heißt es, dass sie der
    Steuervereinfachung und der Vermeidung missbräuchlicher Gestaltungen
    dient. Auch soll sie den Unternehmern das Leben leichter machen: Da die
    private Nutzung nicht mehr der Umsatzsteuer unterliegt, "entfällt für
    den Unternehmer die Verpflichtung, den unternehmerischen Nutzungsgrad
    des betreffenden Fahrzeugs beständig zu überwachen". Das ist doch richtig rührend!


    Da wir an das Märchen von der Steuervereinfachung und vom Bürokratieabbau nicht so recht glauben konnten,
    warfen wir einen Blick auf die amtliche Zusammenstellung der
    steuerlichen Auswirkungen des Jahressteuergesetzes 2009. Auf Seite 57
    ist zu lesen, dass die neue Vorsteuerbeschränkung voraussichtlich
    jährliche Umsatzsteuer-Mehreinnahmen von immerhin 80 Millionen Euro
    bringt. Auf wessen Kosten wohl? Natürlich auf Kosten der Unternehmer, die insgesamt betrachtet massiv höher belastet werden.


    Absolut haarsträubend wird es jedoch, wenn man sich ansieht, wer von der Neuregelung profitiert und wer dabei draufzahlt.
    Wir haben für Sie fünf Jahre durchgerechnet und sind dabei von einem
    Nettokaufpreis von 30.000 Euro und laufenden vorsteuerbelasteten Kosten
    von 4000 Euro ausgegangen.


    • Für einen Unternehmer, der seinen Betriebs-Pkw zu 50%
      privat nutzt, ändert sich mit der Neuregelung im Endergebnis
      umsatzsteuerlich nichts. Etwas nachteilig ist nur, dass der
      Finanzierungseffekt des vollen Vorsteuerabzugs entfällt.
    • Für
      einen Unternehmer, der seinen Betriebs-Pkw überwiegend betrieblich
      nutzt, ist die Neuregelung umsatzsteuerlich sehr nachteilig. Denn bei
      einer betrieblichen Nutzung von 90% kommt es in unserem Musterfall zu
      einer Umsatzsteuermehrbelastung von 3.900 Euro zum Nachteil des
      Unternehmers.
    • Für einen Unternehmer, der den
      Betriebs-Pkw dagegen überwiegend privat nutzt, stellt die Neuregelung
      ein attraktives Steuersparmodell dar. Befindet sich ein Pkw mit einer
      betrieblichen Nutzung von nur 10 % im gewillkürten Betriebsvermögen, so
      bedeutet das in unserem Musterfall eine Verbesserung bei der
      Umsatzsteuer um 2850 Euro zum Vorteil des Unternehmers.


    Negative
    Folgen ergeben sich vor allem für Existenzgründer und kleinere
    Unternehmen, die nur ein Betriebs-Fahrzeug haben, das sie überwiegend
    betrieblich nutzen. Sie sollten im Hinblick auf die Neuregelung einen
    geplanten Autokauf ins Jahr 2008 vorziehen, um weiter die bisherige
    Regelung nutzen zu können.


    Unternehmer dagegen, die
    ihr Fahrzeug überwiegend privat nutzen, sollten den Kauf oder Abschluss
    eines Leasing-Vertrags auf das Jahr 2009 verschieben, um von der
    Neuregelung profitieren zu können. Denn ihnen macht der Fiskus ein
    unerwartetes Geschenk.





    Und die angebliche Steuervereinfachung? Ebenfalls Fehlanzeige.
    Den Umfang der privaten Nutzung muss der Unternehmer meist wegen der
    Einkommensteuer auf die private Kfz-Nutzung ohnehin festhalten.
    Außerdem führt die Neuregelung bei Entnahme, Verkauf oder
    Nutzungsänderung des Fahrzeugs innnerhalb von fünf Jahren zu einer
    komplizierten Vorsteuerberichtigung. Hinzu kommt noch, dass viele Jahre
    lang ja für die am 31.12.2008 bereits vorhandenen Betriebs-Pkw nach wie
    vor die bisherigen Vorschriften zum Vorsteuerabzug gelten, d.h. 100%
    Vorsteuerabzug und Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch.





    Achtung! Noch
    ist nicht sicher, ob die Vorschrift wie geplant tatsächlich Gesetz
    wird. Und wenn ja, so hängt der endgültige Beginn der Neuregelung noch
    von der Genehmigung durch die EU ab. Es könnte deshalb auch später als
    der 1.1.2009 werden.