Ich denke es trifft hier einige, hab aber noch kein Thema dazu gefunden.
Zitat:
Die Bundesregierung will an ihrem Vorhaben festhalten, den
Vorsteuerabzug für privat mitgenutzte Firmenfahrzeuge generell auf 50
Prozent zu begrenzen. In ihrer Gegenäußerung (16/10494)
zur Stellungnahme des Bundesrates heißt es, die geplante Begrenzung des
Vorsteuerabzugs diene der Steuervereinfachung und solle missbräuchliche
Gestaltungen vermeiden. Die Verpflichtung, ein Fahrtenbuch zum Nachweis
der unternehmerischen Nutzung zu führen, würde dann in den meisten
Fällen entfallen. Da die Finanzämter die private Nutzung von Fahrzeugen
kaum zuverlässig nachvollzogen könnten, gebe es einen erheblichen
Anreiz für die Steuerpflichtigen, die private Verwendung zu niedrig
anzusetzen und dadurch zu wenig Umsatzsteuer zu zahlen. Der Bundesrat
hatte dagegen argumentiert, die Gesetzesänderung führe zu einer
willkürlichen Steuerbelastung vieler Unternehmen. Gerade Unternehmer,
die ein Fahrzeug zwar auch privat, überwiegend jedoch für ihr
Unternehmen nutzten, würden mit Umsatzsteuer belastet.
Achja, gelten soll dies schon ab dem 01.Januar 2009, bin mal gespannt.