AVIS und Schadensleistung

  • Hallo, ich möchte meinen Unmut bekunden. Ich bin Geschädigte. Es fuhr mir jemand vor 4 Wochen mit einem Leihwagen von Avis auf. Mein Auto hat Totalschaden. Der Fahrer des anderen Fahrzeuges gab mir nebst der Unfallmeldung die schriftliche Bestätigung, dass er schuld ist. Gutachten wurde erstellt, Anwalt genommen. An die AvIs Stelle gingen nun fünf Schreiben von meinem Anwalt bezüglich Schadenregulierung usw. Bis heute habe ich keinen Euro und keine Reaktion. Wenn das der Service ist, den Avis bietet als Vermieter, werde ich nie mehr einen Leihwagen von Avis nehmen und rate auch davon ab. Der Fahrer des gemieteten Wagens hat von Avis desöfteren Leihwägen. Er hatte zwischenzeitlich Kontakt zu mir aufgenommen und sich mehrmals entschuldigt, dass ich solch einen Ärger habe. kein Auto, kein Geld usw. Wenn dies alle Mietwagenfirmen so machen, finde ich, muss eine gesetzliche Regelung her und eine solche klare Sachlage gehört sich im Sinne des Geschädigten in 2 Wochen bearbeitet. Bin gespannt, wie dies weitergeht. :114:

  • Das mag alles sein aber es ist völlig normal, dass Versicherungen oft erst nach Monaten regulieren. Wenn dein Anwalt fit ist, erhebt ihr zügig klage und macht alles geltend, von Nutzungsausfall über Haushaltsführungsschaden usw. Im übrigen hat die zögernde Regulierung ja nichts mit Avis' Service als Vermieter zu tun, wobei dein Unmut verständlich ist.
    Kleiner Tipp: es gibt auch Rechtsprechung (keine Gesetze), in welchen Fristen reguliert werden sollte. Damit kann man argumentieren und dem Gegner so noch mehr (eigene) Kosten auferlegen.

  • Der Fahrer des anderen Fahrzeuges gab mir [...] die schriftliche Bestätigung, dass er schuld ist.

    "Nach Überzeugung des OLG war der Beklagte "nicht berechtigt, ohne vorherige Zustimmung seiner Haftpflichtversicherung einen möglichen Anspruch ganz oder teilweise anzuerkennen". Für die Gegenseite sei erkennbar, dass ein Unfallbeteiligter an Ort und Stelle in der Regel weder die Zeit noch die Möglichkeit habe, die Frage seiner Mitschuld abschließend zu beurteilen. "


    http://www.ra-hartmann.de/ist-…h-dem-unfall-gueltig.html

  • Deswegen ist die Polizei bei einem Unfall i.d.R. hilfreich, natürlich nur wenn man eindeutig nicht der Verursacher ist. ;) Ein Bußgeld oder u.U. eine Anzeige gg. den Verursacher hilft bei der Abwicklung mehr als ein Schuldeingeständnis auf einem Fetzen Papier.

  • Danke für die Tipps und Ratschläge. Ja, ich werde dies mit dem Anwalt besprechen. Es war eine Unfall/Schadensanzeige, die wir dabeihatten. Er ist Außendienstler und wollte keine Polizei. Daher füllten wir dies aus. Ich habe Fotos gemacht und dies dokumentiert. Auf diesem Formular schrieb er bzw. Ich drauf, dass er mir auffuhr. Ja, auf die Fristen kann verwiesen werden...dies ist genau der Grund, was mein Problem ist. Ein Fahrzeug meinerseits kann erst gekauft werden, wenn das entsprechende Geld da ist. Ob dies ein Art und Weise von Avis ist, ...tja, dies meinte wohl der Anwalt. Strategien werden wir besprechen. Abends besuchte mich der Unfallverursacher noch und entschuldigte sich im Beisein meines Mannes, bestätigte nochmals den Unfall dass er eben auffuhr usw usw.
    Naja....ich weiß, dass es schneller geht aufgrund dessen, dass ich einen Fuhrpark u.a. Leite. Wollte Erfahrung mit Avis evtl. Von anderen Lesern wissen und was half. Danke. :)

  • Was ich nicht verstehe (hatte noch nie einen Haftpflichtschaden selber) aber bis jetzt hatten sich die Geschädigten immer direkt an die Haftpflichtversicherung des Verursachers direkt gewendet.

  • Ja, so ist es ja auch. Der Halter/Versicherungsnehmer (hier AVIS) hat mit der Schadenregulierung an sich nichts zu tun. Er muss seiner meist im Versicherungsvertrag festgeschriebenen Verpflichtung nachkommen, den Schaden rechtzeitig zu melden und das war es. Selbst wenn der Halter/Versicherungsnehmer seiner sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Verpflichtung nicht nach kommt, zahlt die Versicherung auch (sie ist dazu gesetzlich verpflichtet). Sie wird sich das Geld nur später von ihrem Versicherungsnehmer voll oder teilweise zurückholen. Avis kann für die "lange Zeit" nichts. Wobei 4 Wochen oder auch länger für die Schadensregulierung nicht wirklich lang sind, damit haben sich, vollkommen überraschend, auch schon die Gerichte beschäftigt.
    Also Avis an den Pranger zu stellen, ist hier vollkommen fehl am Platze.


    http://www.haufe.de/recht/weit…it-lassen_210_117110.html

  • Alle Avis Fahrzeuge (auch die Fahrzeuge von Europcar) sind zb bei Chartis Europa versichert, du müsstest dich an die wenden und nicht an Avis. Außerdem versteh ich nicht wie man bei einem Totalschaden nicht die polizei rufen kann? Ich mein, dann hat man nen Aktenzeichen auf den man sich oder auch der Versicherer berufen kann.


    Was machst du denn jetzt wenn dir der Versicherer sagt "Hey beweisen sie uns mal dass ihnen ein Avis Fahrzeug draufgefahren ist". Mit dem Wisch den der Typ da unterschrieben hat sicherlich nicht. Also bitte merken, bei solchen Schäden immer die Polizei rufen, bzw wenn Mietwagen im Spiel sind IMMER die Polizei rufen, dass schreibt der Autovermieter sogar vor.


    Wünsch dir trotzdem viel Glück und dass du schnell dein Geld kriegst

  • Hobbes:

    Was ich nicht verstehe (hatte noch nie einen Haftpflichtschaden selber) aber bis jetzt hatten sich die Geschädigten immer direkt an die Haftpflichtversicherung des Verursachers direkt gewendet.

    Wie meinst du das? Kann dir gerade nicht ganz folgen... meinst du, der Geschädigte sollte sich direkt an die Versicherung der Autovermietung wenden (sofern sich diese nicht selbst versichert) oder welche Haftpflichtversicherung meinst du?

  • Ich entnehme dem, das gemeint war, der Geschädigte solle sich direkt an die Versicherung des Vermieters wenden, statt den "Umweg" über Avis zu gehen. Ob das zu einer schnelleren Regulierung führt - immerhin ist hier Chartis/Assekuranz Arnold im Spiel - wage ich zu bezweifeln. Wo soll da der Vorteil liegen?
    Zudem dürften Dritte (hier der Geschädigte) kaum auf Anhieb wissen, wer der Haftpflichtversicherer einer Autovermietung ist.



    Im Übrigen wurde ja schon erläutert, wie man sich selbst (Haftpflicht) versichern kann und sinnvolle Hinweise gegeben. Denn grundsätzlich haftet ja nicht nur die Versicherung aber das wird der Anwalt schon würdigen..

  • Vielleicht hilft es dir wie ich damals bei sixt vorgegangen bin: Mich hat in privat Wagen ein sixt GTI an der Ampel weggerammt. Ich habe damals die Polizei hinzugezogen da ein Personen schaden an meinem Beifahrer vorlag. Am Abend dann die sixt unfallhotline angerufen und dort geschildert das ich geschädigter bin. Sixt hat mir dann gennant wo das Fahrzeug haftpflicht versichert ist und es weitergeleitet. Da innerhalb von einer Woche keine Reaktion des versicheres erfolgte: dort angerufen und zum Sachbearbeiter durchgestellt worden mit ihm alles besprochen. Am Ende war 3 Wochen später das Geld auf dem Konto. Nur mit dem Schmerzensgeld musste noch nachverhandelt werden, hier wurde dann aber nach den Verweis auf Urteile relativ schnell die Summe angepasst. Gutachten musste ich keines machen lassen trotz Schadenssumme +5k Falls Avis die Versicherung nicht rausrückt empfehle ich den Zentralruf der Auto Versicherer unter: gdv-dl.de Dort kannst du Auskunft erhalten wer der Versicherer ist und mit ihm in Kontakt treten.