Strafbefehl Schweiz


  • Meines Wissens kann die Schweiz auch keinen Haftbefehl in der BRD durch Amtshilfe vollstrecken lassen, da die Eidgenossenschaft keinen EU-Haftbefehl ausstellen kann, ungeachtet des Schengener Abkommens.



    Wenn dem so ist, dann fahr mal in die Schweiz erschiesse jemanden und komm zurück nach Deutschland. Da passiert Dir ja nichts! :120:

  • Vermont:

    Sixt hat die Personendaten an die Schweizer Behörden weitergeleitet und einige Wochen später musste ich zur deutschen Polizei, die im Auftrag der Schweizer Behörden Amtshilfe bei der Halterfeststellung leisten.

    Genau das war der Fehler. Der Halter (Sixt) wurde ja bereits festgestellt. Es handelte sich somit weniger um eine Halter- als eine Fahrerfeststellung. Ich möchte dir die unverbindliche Empfehlung geben, NIE (!) einer polizeilichen Ladung zu folgen, egal ob du als Beschuldigter oder Zeuge geladen wirst. Dazu bist du nicht verpflichtet.

    Insofern bestand auch keine Möglichkeit den Verstoß abzustreiten.

    Ich würde sagen, du hast aktiv an der Ermittlung deiner Person als Fahrer mitgewirkt. Sicherlich wurdest du bereits durch den Mietvertrag an die Schweiz beauskunftet, diese bediente sich jedoch der dt. Polizei um den Fahrer einwandfrei (anhand des Lichtbildes) festzustellen. Du hättest weniger etwas abstreiten, als überhaupt keine Einlassungen machen können. Du bist nicht zur Mitwirkung an Ermittlungen gegen dich verpflichtet.


    Zu der Frage, ob nun gegen dich vollstreckt wird oder nicht, müsste man alle Unterlagen im Detail kennen. Eine verbindliche Auskunft (zumindest haftet er dafür) wird daher nur ein Rechtsanwalt erteilen können, da du die Unterlagen kaum hier im Forum vorlegen wirst. Falls du vorhast, die Buße nicht zu bezahlen, würde ich vorab einen Rechtsrat einholen, das Geld wäre es mir wert (Verhältnis von eingesetztem Betrag zu Ertrag).

  • Weil es hier schon stimmen dazu gab, das ja Ersatzhaft eine Alternative wäre, eine kurze Erläuterung:


    Die Ersatzhaft kann nur für das Bußgeld (500€) angetreten werden. Prozesskosten, Gebühren, etc. (ebenfalls 500 €) werden trotzdem fällig.


    LZM
    Danke! Du hast sicher mit deiner Ausführung Recht. Nur kann ich an den Tatsachen zum jetzigen Zeitpunkt nichts mehr ändern.
    Zu einem Strafbefehl wäre es wahrscheinlich auch so gekommen. Wenn ich mir vorstelle, dass die Polizei u.U. bei mir zu Hause aufgetaucht wäre und das die ganze Nachbarschaft gesehen hätte, war es mir doch lieber Angaben auf dem Revier zu machen.

  • Wenn dem so ist, dann fahr mal in die Schweiz erschiesse jemanden und komm zurück nach Deutschland. Da passiert Dir ja nichts! :120:

    Sehr zielführend :rolleyes:


    1) Die Schweiz kann keinen EuHB ausstellen, da sie nicht in der EU ist
    2) Um dennoch Verbrechen, die in der Schweiz begangen wurden, im Ausland vollstrecken zu können müssen folgende Voraussetzungen beide erfüllt sein:
    a) die Straftat ist sowohl in der Schweiz als auch im Ausland eine Straftat
    b) die Straftat wird mit mindestens 1 Jahr Freiheitsstrafe bestraft.


    Da b) bei mir nicht der Fall ist, gibt es in der BRD keine Strafverfolgung!

  • Das Durchschnittseinkommen ist in CH höher als D, Einzelfälle sind hier irrelevant.

    Die Meinung kann man sicherlich haben. Eine Pauschalbehandlung ist falsch. Ein Geldstrafensystem, ob ich das jetzt Bußgeld, Strafe oder sonst wie nenne, sollte sich immer am Einkommen orientieren. Solange das nicht so ist, ist auch die Argumentation mit Durchschnittseinkommen vollkommen sinnlos.

    Und grundsätzlich muss man festhalten, dass niemand gezwungen wird, zu schnell zu fahren

    Eine Strafe ist auch angemessen. Aber auch hier wird wieder pauschal jeder gleich behandelt, ob Vorsatz oder nicht.


    Mit dem Straßenverkehrsbußgeldern macht es sich der Staat zu einfach. Solche Blitzerfallen wie in dem Fall von Vermont: gibt es ja nicht nur in der Schweiz sondern auch in Deutschland.

  • Und genau deshalb sollten meiner Meinung nach die Bußgelder nie allzu hoch sein. Es kann, wie im Fall des hier "geschädigten" einfach immer passieren, dass man mal ein Schild übersieht. Geht hier in Berlin, wo sich das 30/50 Tempolimit alle 100m ändert, besonders leicht. Und dann gleich so drakonisch gefoltert zu werden, geht meiner Meinung nach zu weit.

  • Grün07: hast Du in der Schweiz schon mal ein Gehalt bezahlt oder bekommen? Dann solltest Du wissen, dass 400CHF kein Problem für jemanden darstellen.
    Alles was darüber geht, ist angepasst ans Gehalt - allerdings ist man dann zumindest bei Geschwindigkeitsübertretungen, die kein Zufall sind, in jedem Falle aber enstprechend verantwortet werden müssen. Ob Du das gut oder angemessen findest, interesiert keinen in der Schweiz - die Regeln sind bekannt und gelten auch für "arme" In- wie Ausländer.

  • Und genau deshalb sollten meiner Meinung nach die Bußgelder nie allzu hoch sein. Es kann, wie im Fall des hier "geschädigten" einfach immer passieren, dass man mal ein Schild übersieht. Geht hier in Berlin, wo sich das 30/50 Tempolimit alle 100m ändert, besonders leicht. Und dann gleich so drakonisch gefoltert zu werden, geht meiner Meinung nach zu weit.

    Sollte Dir aber nicht. Vergleichsweise kannst Du ja auch mal einen Menschen "übersehen".
    Wenn das zu stressig ist oder jemand die Verantwortung nicht tragen möchte, kann er sich ja immer noch fahren lassen.

  • Sollte Dir aber nicht. Vergleichsweise kannst Du ja auch mal einen Menschen "übersehen".
    Wenn das zu stressig ist oder jemand die Verantwortung nicht tragen möchte, kann er sich ja immer noch fahren lassen.


    Der Bußgeldkatalog ist differenziert genug, um bspw. bei Personenschäden oder Gefährdungen egal welcher Art höhere Bußgelder zu verhängen bzw. Strafverfahren zu eröfnnen.
    Wenn jedoch kein Personenschaden, Sachschaden, keine Gefährdung und kein Vorsatz vorliegt sind Bußgelder wie sie die Schweiz erhebt einfach nur unverhältnismäßig und Abzocke! Meine Meinung.

  • Du hast gegen schweizer Gesetze verstoßen und bist erwischt worden. So geht es nunmal im Leben.
    Dass der Betroffene das als Abzocke empfindet, ist gang und gäbe. Hier steht Deine persönliche - nicht ganz unvoreingenommene - Meinung gegen die gängige Rechtsprechung eines zivilisierten Volkes.
    Was denken die Deutschen über Ausländer, die nach Deutschland kommen, unsere Gesetze missachten und sich dann aus dem Staub machen? Eben.
    Meine Meinung.

  • Sollte Dir aber nicht. Vergleichsweise kannst Du ja auch mal einen Menschen "übersehen".
    Wenn das zu stressig ist oder jemand die Verantwortung nicht tragen möchte, kann er sich ja immer noch fahren lassen.


    Ich konzentriere mich tatsächlich zuerst auf das Verkehrgeschehen und die Menschen am Fahrbahnrand, als auf die ständig wechselnden Vekehrsschilder. Die kommen an 2. Stelle. Sue me!