Meines Wissens kann die Schweiz auch keinen Haftbefehl in der BRD durch Amtshilfe vollstrecken lassen, da die Eidgenossenschaft keinen EU-Haftbefehl ausstellen kann, ungeachtet des Schengener Abkommens.
Wenn dem so ist, dann fahr mal in die Schweiz erschiesse jemanden und komm zurück nach Deutschland. Da passiert Dir ja nichts!