Hallo,
ich habe für einen Umzug für einen Tag einen Mercedes Sprinter bei SIXT mit Selbstbeteiligung (750€) gemietet.
Ich habe den Sprinter wieder zurück gebracht (ohne mir bekannten Schaden) und ein Mitarbeiter von SIXT hat sich das Auto angeschaut und nichts festgestellt und mir das Rückgabeprotokoll per E-Mail geschickt, auf dem keine weiteren Schäden als bei der Entgegennahme vermerkt sind.
Jetzt habe ich von SIXT eine Mail erhalten, dass am hinteren Fußbrett ein Schaden festgestellt wurde und ich dazu Stellung nehmen soll.
Wie sieht es aus, kann SIXT auch mit Rückgabeprotokoll Forderungen stellen, oder bin ich in jedem Fall fein raus?
Vielen Dank.