Vollkasko Altersangabe DriveNow

  • Hallo,


    knifflige Situation:
    Bei DriveNow war es möglich das ich mich mit 18 Jahren registrierte. Seit Oktober 2014 steht in den AGB das man mindestens 20 sein muss. Meine erste DriveNow Fahrt hatte ich Juli 2014.


    Nun schaut man nicht ständig in die AGB, ich nutze den Service ziemlich häufig. Erst heute sah ich mal wieder in die AGB und las dass die Altersbegrenzung angehoben wurde. Traf mich wie ein Schlag.


    Problem: Ich liebe DriveNow. Was mach ich jetzt? Dort nachfragen kann ich nicht, dann ist meine ID direkt weg.


    Fakten:

    • bei der Online Anmeldung, sowie auf dem eingescannten (?) Führerschein steht mein Geburtsdatum
    • Änderungen AGB:
    Zitat

    16. Änderungen der AGB


    DriveNow ist berechtigt, die AGB für künftige Einzelmietverträge zu ändern, soweit die Änderungen für den Kunden zumutbar sind. Änderungen der AGB werden dem Kunden frühzeitig schriftlich, per E-Mail oder in sonstiger geeigneter Weise bekannt gegeben. Die Änderungen gelten als genehmigt und mit Inkrafttreten für ein bestehendes Vertragsverhältnis als bindend, wenn der Kunde weder schriftlich noch per E-Mail Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird der Kunde bei der Bekanntgabe von Änderungen durch DriveNow besonders hingewiesen. Der Widerspruch des Kunden muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Änderungen an DriveNow
    abgesendet werden.

    → ist bis heute nicht geschehen


    Ich generiere sicher mehr Umsatz als der Durschnittsuser. Läuft die Vollkasko Versicherung weiter? Im Kreis der DriveNow User gibt es sicher noch mehr junge Nutzer, die nicht zufällig in die AGB geschaut haben.


    Ich bin mir bewusst das die weitere Nutzung einen Faden begeschmack hinterlässt. Trotzdem liebe ich DriveNow zu sehr. Würdet ihr den Service an meiner Stelle weiter nutzen?

  • Zum Zeitpunkt der Anmeldung hast du sie AGB doch erfüllt. Über eine spätere Änderung wurdest du nicht informiert, also darfst du weiter fahren. Mit Versicherungsschutz. Hast du die AGB vom Zeitpunkt deiner Anmeldung noch? Ich gehe davon aus und dann ist doch alles gut.

  • Die Frage bleibt, wie er im Zweifelsfall beweisen kann, dass er die AGB-Änderung nicht erhalten hat, die werden ja kein "Bitte bestätigen" eingefügt haben, sondern ein "wer nicht widerspricht, der akzeptiert automatisch"

  • Muss er meiner Meinung nach nicht, da die Beweislast bei DriveNow liegt. Man kann ja nicht vor jeder Miete gie gesamten AGB auf eventuelle Änderungen überprüfen.


    Man beachte auch den Wortlaut: "zumutbar". Diese Änderung wäre für den Mieter nicht zumutbar, da es einer Kündigung gleichkommt.
    Du könntest vorsichtshalber der Änderung der AGB widersprechen ("ein Monat ab Bekanntgabe"). Bekanntgabe dir gegenüber ist nicht erfolgt. DriveNow kennt dein Alter und so lange du mit der Karte/App ein Auto öffnen kannst, ist das meiner Meinung nach kein Problem. Wenn Du Gewissheit haben willst, soltest du nachfragen. Entweder erfährst du dann, dass du weiter nutzen darfst, oder du erfährst, dass du es nicht mehr darst. Das würdes du sonst im Falle eines Unfalls erfahren und dann stehst du u.U. ohne Versicherungsschutz da und das könnte teuer werden...

  • Das würdes du sonst im Falle eines Unfalls erfahren und dann stehst du u.U. ohne Versicherungsschutz da und das könnte teuer werden...

    Genau das ist ja letztendlich die Frage. Wie wahrscheinlich ist es, das das passiert? Vor allem in Anbetracht eurer Rückschlüsse.


    Wenn ich im aller schlimmsten Fall 350€SB + 500€ Vertragsstrafe zahlen muss, wäre ja alles Ok.


    Ich hatte mal hier gelesen, dass diese ganzen Mietwagen ab 18 versichert sind. Selbst die S-Klasse , nur dass die Vermieter sich den Ärger sparen in dem es eben diese Altersbegrenzungen gibt. Trifft das auch auf Carsharing zu?

  • Also ich habe bei jeder Änderung der DriveNow AGBs eine E-Mail bekommen.
    06.11.2012 - Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der DriveNow GmbH & Co. KG
    12.11.2012 - DriveNow ändert AGB, Produkt und Preise (ein Reminder)


    und dann gab's noch eine ABG Änderung via E-Mail, vor allem wegen den E-Fahrzuegen am 29.05.2013


    In der ABG Änderung am 06.11.2012 hat sich übrigens unter Kapitel 2. der Punkt mit dem Mindesalter geändert!


    edit: Ich behaupte daher, dass der Passus mit den 20 Jahren auch schon im Juli 2014 in den ABG stand.

  • edit: Ich behaupte daher, dass der Passus mit den 20 Jahren auch schon im Juli 2014 in den ABG stand.

    Ja der war nie verändert. Allerdings stand direkt darunter, dass man mit einem Zertifikat für ein Fahrsicherheitstraining diese Regelung umgehen kann. Dank Führerschein mit 17 war das alle rechtens.

  • Ja der war nie verändert. Allerdings stand direkt darunter, dass man mit einem Zertifikat für ein Fahrsicherheitstraining diese Regelung umgehen kann. Dank Führerschein mit 17 war das alle rechtens.


    Entschuldigt, dass ich jetzt das Thema nochmal aufgreife, aber ich glaube die AGB haben sich schon wieder geändert.


    Jetzt ist doch das Mindestalter 21, oder nicht??



    Ein Freund von mir ist noch nicht 21 und hat sich registriert, als die Altersgrenze noch bei 20 lag.
    Bis jetzt hat er auch noch nichts von DN erhalten.


    Wäre wirklich interessant wie das dann bei einem Unfall aussieht.



    L.G.