Reifenplatzer 7,5to LKW

  • Hallo zusammen,


    ich habe folgendes Problem und hoffe Ihr könnt mir evtl. gute Ratschläge geben.


    Wir sind am Wochenende umgezogen und hatten uns dazu einen 7,5to LKW gemietet.


    MAN / Baujahr 2006/2007 / 192.000 km


    Angemeldet hatten wir 2 Fahrten mit gesamt 1300 km.


    Bei der ersten Tour ist uns nach 200 km der rechte Vorderreifen geplatzt. Zudem ist noch ein PKW hinter uns über ein größeres Teil gefahren und hat evtl. eine Beschädigung dadurch. Hatte dann den Vermieter angerufen und gefragt ob er da einen Schadensservice hat, evtl. Schutzbrief über die Versicherung (Vollkasko mit 500 EUR Slebstbeteiligung). Wollte ja nur von ihm wissen wie ich nun vorgehen soll, da der Abschleppservice ja Geld kostet, welche ich vorlegen muss/te. Da ging er schon an die Decke und sagte, uich hätte ja ein Radkreuz und einen Ersatzreifen und soll den Reifen selber wechseln. Es war ihm so gesehen egal und hat sich nicht weiter dafür zuständig gefühlt und hat auch gleich jede Kostenübernahme abgelehnt. Wir wären wohl irgendwo rein gefahren und dadurch der Platzer. Kann natürlich sein, aber bemerkt hatten wir nichts.


    Man muss dazu sagen, wir sind in einer Ausfahrt der Autobahn zum stehen gekommen, Reserverad ist auf der Fahrerseite. Wir hätten also ca. 0,5 Meter in der rechten Spur der Autobahn rumwerkeln müssen um erstmal das Reserverad ab zu bekommen, da auf der Seite des kaputten Reifen auch nicht mehr viel Platz war. Weiter fahren bis zu einem geeigneten Platz wollten wir auch nicht, um den LKW evtl. nicht weiter zu beschädigen.


    Nachdem ich mich mit dem Vermieter gestritten hatten und ihm mitgeteilt hatte, dass wir an dieser Stelle sicherlich nicht selbst anfangen, den Reifen zu wechseln, habe ich die Polizei dazu geholt, da wir ohnehin sehr unsicher in der Ausfahrt standen. Die haben uns dann einige Meter zurück beordert, auf den Standstreifen, wo noch weniger Platz gewesen wäre und haben auch dazu gesagt, dass wir hier nicht selbst rumbasteln sollen, also abschleppen oder Pannenhilfe...


    Ich habe dann über meinen ADAC die Pannenhilfe arrangiert um das Rad zu wechseln (EUR 480). ADAC war kostenpflichtig, da man anscheinend auch als Plus-Mitglied, nur bis 3,5to entsprechend abgesichert ist. Also ging es über den Truck-Service, was kostenpflichtig war.
    Auch der Rechtsschutz über ADAC hilft in diesem Fall wohl nicht weiter.


    Als der Mechaniker dann da war ging es endlich wieder voran. Dabei hatte er bemerkt, das der geplatzte Reifen von 2007 war, der Ersatzreifen ebenfalls von 2007 ist und wir nicht weiter fahren sollten als nach Hause, d.h. ausladen und dann nach Hause.
    Vor dem Platzen hatte es kurz gestunken, nach verbranntem Gummi. Als wir das aber wahrgenommen hatten, war es aber auch schon zu spät. Der Mechaniker meinte, es kann sein, dass sich etwas von der Lauffläche abgelöst hatte und dadruch der gestankt entstand. Im Radkasten war zu erkennen, dass der Reifen nrgends geschliffen hatte.


    Das hatte natürlich zur Folge, dass wir für die zweite Tour kurzfristig noch nach einem Ersatzfahrzeug schauen mussten, welchen ich dann aus Prinzip schon nicht mehr beim gleichen Vermieter angefordert hatte. Diese Mehrkosten trage ich...


    Auch aufgefallen ist uns, dass der Reifen auf der Fahrerseite, in der falschen Laufrichtung montiert ist, wonach wir glauben, dass der geplatzte Reifen auch in falscher Laufrichting montiert war, wahrscheinlich um die Abnutzung auszugleichen. Der ist so zerfetzt, dass sich das nicht mehr nachvollziehen lässt. Weiß nicht ob das unzulässig ist... die Profiltiefe war lt. Polizei bei den Reifen soweit in Ordnung.


    Ich behaupte nun, dass die Ursache für den Platzer, der ganz normale Verschleiss und das Alter des Reifens ist, da wir wirklich nirgends rein gefahren sind, zumindest nicht bewusst und die Aussage des Mechanikers dies auch belegt, bzw. der gestank vor dem Platzen nicht entstanden wenn, wenn der Platzer z.B. durch ein Hindernis plötzlich passiert wäre. Daher sehe ich es nicht als mein verschulden sondern eher in der Sorgfaltspflicht des Vermieters, seine Fahrzeuge in ordentlichen Zustand zu halten.


    Die Felge mit dem Rest des Reifens habe ich erstmal behalten... Der Rest der Lauffläche liegt auf der Autobahn :-), also dort wo man ohne Weiteres nicht mehr dran kommt, am Rand der linken Spur...


    Wer muss hier welche Nachweise/Beweise erbringen?
    Kennt sich jemand mit dem Recht in so einem Fall aus?
    Habe gehört, dass es kein Gesetz gibt, welche das Alter der Reifen begrenzen, nur Empfehlungen... ist das so?


    Bin für jeden Tipp oder Rechtsauskunft dankbar!


    vielen Dank Euch im Voraus!


    viele Grüße
    Thomas