Mietwagen geschäftlich gemietet, privat genutzt. Was passiert bei einem Unfall?

  • Hallo zusammen,


    durch die ständige Verspätung der Bahn habe ich mittlerweile
    bei meiner Firma die Nutzung eines Mietwagens bei Sixt aushandeln können.


    Bedingt durch meine frühe Abreise am Montag, muss ich den
    Mietwagen bereits Sonntagmorgen abholen. Und da ich anscheinend als seriöser
    Kunde wahrgenommen werde, gibt es quasi nie den gebuchten Golf, sondern gerne
    einen Audi A4 Quattro oder einen BMW 525d touring xdrive. Wenn man dann
    natürlich so ein schönes Gefährt vor der Tür stehen hat und sonntags etwas geplant hat, nehme ich natürlich den
    Mietwagen anstatt mein eigenes Auto.


    Nun ist die Frage, was passiert bei einem Unfall? Laut Mietbedingungen
    800€ SB, ansonsten VK. Das würde ich
    natürlich ohne Probleme selber übernehmen. Der Wagen ist jedoch für eine
    Dienstfahrt gebucht, wird komplett durch dir Firma bezahlt. Wie geht Sixt damit um, bzw. was erwartete
    die Firma nach so einem Schaden (höhere Preise etc.)?


    Würde mich freuen, wenn jemand Erfahrung für diesen
    konkreten Fall hat. Ich find leider nur Threads zum Thema private Nutzung der
    Rate, die jedoch privat bezahlt werden.


    Viele Grüße,
    Stephanos90

  • Am besten ist, du erfragst das direkt bei deinem Chef und lässt dir die private Nutzung schriftlich erlauben.


    Üblicherweise sind Reisekostenrichtlinien in solchen Fällen klar: Keine private Nutzung dienstlich angemieteter Fahrzeuge. Wiedersetzt du dich dem, riskierst du i.d.R. deinen Job.
    Erlaubt es dir dein Chef, bist du fein raus.

  • 1) Sixt dürfte damit kein Problem haben bzw. Dir kein Problem machen


    2) Aber Dein Arbeitgeber und das Finanzamt dürften damit unter Umständen große Probleme haben! Wie Dein AG dazu steht, musst Du bei ihm erfragen bzw. in der Reiserichtlinie des Betriebes nachlesen.


    3) Ein Ausweg, den ich in vergleichbarer Situation gewählt habe, da die Reiserichtlinie bei uns das ermöglichte: ich habe den Wagen privat angemietet und bezahlt und die dienstliche Fahrt dann wie eine Fahrt mit eigenem Privat-PKW auf Kilometerbasis abgerechnet. Steuerlich bist Du damit auf der sicheren Seite, ob Dein Arbeitgeber Dir statt eines Mietwagens auch die Fahrt mit Privat-PKW bezahlt und wie dies abgerechnet wird, ist seine Entscheidung.

  • Hallo zusammen,




    danke für eure zahlreichen Antworten. Unsere Reiserichtlinien machen
    dahingehend keine Angaben, sodass ich sicherlich nochmal mit meinem Chef reden
    sollte.Zumindest bin ich beruhigt, dass Sixt bei dieser
    Konstellation keine Probleme hat. Das Risiko auf 50.000€ Schaden sitzen zu bleiben,
    wäre schon gewaltig. Das Risiko den Job zu verlieren ist zum Glück sehr gering.



    Das Thema Finanzamt ist ein guter Hinweis, darüber hatte ich bisher noch gar
    nicht genau nachgedacht. Mein
    Arbeitgeber zahlt glücklicherweise auch die Fahrt mit einem Privatwagen, sodass
    der Vorschlag wirklich gut ist. Ich werde das mal meinem Chef vorschlagen.

  • Steuerlich müssten beim BLP von 50.000,- damit für jeden angefangenen Monat in dem du das KFZ privat genutzt hast 500,- (1%) mehr versteuert werden. Die Abrechnung wie mit dem Privatwagen ist (für mich zumindest) meistens die günstigste Variante.