Kann mir einer sagen, was da die rechtliche Grundlage ist? Warum darf man mit einem ch-Mietwagen nicht nach Deutschland einreisen? 10% des Fahrzeugwerts klingt für mich nach Zoll, aber das Auto bleibt doch im Eigentum der schweizer Leasingfirma
Sixt: Schweizer Mietwagen nach Deutschland führen
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habe ich an anderer Stelle breit und lang erklärt
Kurzfassung: CH kein EU Land = Drittstaat = Autoschmuggel
Wohnsitz CH: Ausländische Mietwagen innerhalb der Schweiz nutzen
für EU-Wohnsitzinhaber verhält es sich so, dass ihm nur in der EU immatrikullierte KFZ auszuhänfigen sind, wenn dieser sich ausserhalb CH damit bewegen oder Oneway abgeben will. Das ist der Grund, warum überhaupt so viele EU Autos an den Flughäfen etc stehen. Wenn für das CH Auto ein deutscher Steuerbescheid vorliegt, sieht das wieder anders aus, aber das kann der Kunden nicht wissen und auch nicht prüfen. Es obliegt aber seiner Sorgfalt, sich zu erkundigen, was er darf und was nicht. Somit ist er der Schuldner gegenüber dem Zoll, sollte er erwischt werden.
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ich glaube einfach nicht, dass ein Richter das als Autoschmuggel werten würde.
denn das ist es nachweislich nicht. bei einem gemieteten Fahrzeug würde man ja sonst unterstellen, dass er versucht hätte es zu klauen.
und das wo er es ordentlich beim Vermieter wieder zurückgibt.
also ein so großer Widerspruch das der Rest der Anklage schon in sich zusammenfällt.
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kannst es ja gern mal versuchen, wenn du 30% auf Kante hast. Da musst du nicht diskutieren. Ich erkläre dir auch nicht deinen Job.
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habe ich an anderer Stelle breit und lang erklärt
Kurzfassung
aah an den Beitrag von 2018, als ich hier noch nicht Mitglied war, hätt ich mich natürlich erinnern müssen
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bei einem gemieteten Fahrzeug würde man ja sonst unterstellen, dass er versucht hätte es zu klauen.
Schmuggel ist ja nicht immer gleich Diebstahl, auch wenn man bei "Autoschmuggel" natürlich erstmal an die wilde Verfolgungsjagd mit irgendeinem Cayenne auf Brandenburger Autobahnen denkt.
Für mich klingt der Sachverhalt eher so, als wollte man damit unterbinden, dass Schweizer in der EU zugelassene Autos fahren, um den schweizer Fiskus zu umgehen. Aber cram kennt die Hintergründe deutlich besser als ich.
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ich sag ja nicht, dass du rechtlich falsch liegst.
es ist aber einfach Blödsinn. da wird ein Gesetz angewendet, was gar keine Anwendung finden darf, weil das Gesetz gar nicht für den Fall geschrieben wurde.
wenn ich ein Auto miete und jemanden im Ausland besuche oder von mir aus miete um zu einem deutschen Flughafen zu fahren und von dort zu fliegen... wenn das ein Richter als Autoschmuggel anerkennt und verurteilt, dann muss dringend etwas an der Gestzeslage geändert werden. denn nochmal, das kann nicht gewollt gewesen sein als man das Gesetz beschlossen hat.
Break natürlich ist das so. man muss dann aber auch die Kirche im Dorf lassen, wenn es ganz klar bei einer 24h Miete darum nicht gehen kann.
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ich weiss nicht wie oft ich das noch in allen möglichen Varianten erklären soll, damit es auch jeder versteht, wann was geht und wann nicht....
Solange CH kein EU Mitglied wird und somit innerhalb Europas ein Drittstaat darstellt, kann man nicht einfach kreuz und quer umherfahren, ohne sich vorher darüber Gedanken zu machen.
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Das war aber kein Mietwagen. Ist ein Fall mit einem CH Mietwagen bekannt?
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und da das Thema so komplex ist, rate ich jeder Privatperson, sofern sie nicht sehr solvent ist, von einem Deutschen Autoabo oder Leasing ab, auch wenn die Raten in D viel günstiger sind, als hier. Das machen wir nur für Dienstwagen, die grenzüberschreitend verwendet und mit nach Hause genommen werden wollen.
Wenn ich nachweislich in der EU unterwegs bin, kann man meinen Wagen auch in D fahren, wenn man nicht in CH wohnhaft ist, aber der Firmensitz, der in den Fahrzeugpapieren steht, verschiebt sich nicht. Somit ist ein unsachgemässer Übertritt strafbar.
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Das war aber kein Mietwagen. Ist ein Fall mit einem CH Mietwagen bekannt?
Möchte hier nochmals betonen, dass es keine Rolle spielt, ob Mietwagen oder sonst irgendwelche Fahrzeuge. Gelangt ein Fahrzeug unverzollt über die Grenze ist die Abgabenschuld bereits entstanden. Dass das KFZ faktisch im Land des Halters stationiert bleibt und ggf wieder zurückgeführt wird/wurde, spielt für den Tatbestand keine Rolle. Es gibt Ausnahmen, aber die sind zu kennen und zu befolgen.
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Unterstreicht nochmal das, was ich erklärt hab. Es ist also nicht damit getan "kopflos" hin und her zu gurken. Da die Schweiz auch nie in die EU eintreten wird, wird sich daran auch nichts ändern. Vorher musste man förmlich neben dem Fahrer sitzen, wenn ein EU Bürger ein CH Auto ausserhalb der Schweiz fuhr.
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was gar keine Anwendung finden darf, weil das Gesetz gar nicht für den Fall geschrieben wurde.
Moment moment, ein Gesetz gilt auch in Fällen, für die es gar nicht gedacht war.
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korrekt. dann ist es dringend Zeit es zu ändern, weil dort ja dann ganz offensichtlich jemandem ein Fehler unterlaufen ist.
und so plump wie das hier der Fall ist, kann man demjenigen schon Fahrlässigkeit unterstellen, das nicht bedacht zu haben.