Mietwagen nach Korsika

  • Es wird halt nur verklausuliert wiedergegeben. Ich habe alles schon geschrieben was zu schreiben war. Ich habe in dem ".....laden" 3 Jahre gearbeitet.

  • Wollen wir nicht noch ein bisschen mehr in die Fäkalsprache rutschen ?


    @Blauauge : 4 Wochen dabei und schon so ein Umgangston ... einfach unglaublich!


    Ich denke, ich würde einfach die RA fragen und mir ihre Antwort schriftlich geben lassen... und fertig.
    Offiziell hab ihc zu dem Thema noch NIE was gelesen, also woher soll ein normaler Mensch das wissen, das er evtl. was verbotenes tut !?


    Also der ganze Thread ist voller Späkulationen und jeder will ALLES besser wissen ... wie im Kindergarten hier!

  • Wenn ich mir deine Beiträge so durchlese... :61:


    BTT!


    Ich habe im April nachgefragt, wie das mit der Benutzung von Fähren ist und von drei unterschiedlichen Stationen habe ich folgende Informationen bekommen:


    Innerhalb des Anmietlandes erlaubt, falls nicht explizit verboten, ansonsten nur mit Genehmigung!

  • In Deutschland ist doch alles so schön bürokratisch und Mietverträge werden immer mit der Bedingung geschlossen, dass der mieter die AGB/AVB gelesen und akzeptiert hat. Zu deutsch: Was in den AGB steht, gilt - und wenn Fährverbindungen nicht explizit als Verboten deklariert werden, ist es auch nicht verboten.

  • In Deutschland ist doch alles so schön bürokratisch und Mietverträge werden immer mit der Bedingung geschlossen, dass der mieter die AGB/AVB gelesen und akzeptiert hat. Zu deutsch: Was in den AGB steht, gilt - und wenn Fährverbindungen nicht explizit als Verboten deklariert werden, ist es auch nicht verboten.


    Wie schon gesagt, hellsehen kann leider keiner von uns... (oder doch ???)
    Ich wäre ehrlich gesagt nicht mal auf die idee gekommen zu fragen, falls ich es vor hätte.

  • Ich auch nicht. Ich les mir die AGB durch und fertig. Ich finds immer lustig, wenn sich hier einige auf mündliche Auskünfte VERLASSEN oder hier genervt reagieren, nur weil man nicht derselben Meinung ist bzw. einfach mal eine verlässliche (schriftliche) Quelle verlangt.


    Die AGB sind mir bespw. lieber als "ich hab 3 Jahre für den Laden gearbeitet und was ihr denkt is mir schnuppe"..Schön und weil das so war, als man drt gearbeitet hat, ist es heute natürlich uneingeschränkt genauso. ;)

  • Ich habe gerade mal in die Arbeitsanweisung für die RSA geguckt. Da steht nichts von einem Verbot für die Benutzung von Fähren. Einreise nach Korsika ist unter Ausschluss von bestimmten Marken erlaubt. Mein Stand ist aber von 2006. Also nagelt mich nicht darauf fest :210: