Hallo,
ich habe mir letzten Monat bei Europcar ein Auto gemietet und damit einen Unfall gehabt.
Nachdem mir bei der Abgabe zugesichert wurde, dass das Auto bei einer regionalen Werkstatt (in Baden-Württemberg) repariert wird, kam heute der Kostenvoranschlag von einer Firma in Hamburg der äußerst fragwürdig aussieht.
Gibt es hier jemanden, der sich mit der Form und dem rechtlichen Hintergrund eines Kostenvoranschlages auskennt?
Nun, das erste was auffällt, ist die Firmenbezeichnung. Auf dem Briefkopf steht "Firma xyz Inhaber xyz" und darunter die Adresse. Ist das Wort Firma überhaupt angebracht? Da die Firma an sich ja nur der Name ist unter der der Kaufmann seine Unterschrift abgibt. Weitere Angaben zur Werkstatt sind dem Kostenvoranschlag nicht zu entnehmen. Keine UST-Nummer,Logo, keine Bankverbindung, nix.... Ist das zulässig?
Dann ist der Reparaturbetrag in MWST ausgewiesen und diesen Betrag soll ich bezahlen. Zuvor habe ich in diesem Forum gelesen, dass Kostenvoranschläge ohne MWST bezahlt werden. Stimmt das?
Auch zur Auflistung der Ersatzteile habe ich bedenken. Hier wird ein neuer Nebelscheinwerfer berechnet, obwohl er trotz dass er aus der Halterung gegangen ist, immer noch funktionstüchtig ist. Es gibt auch einen Zeugen, der dies beweisen kann.
Nun meine letzte Frage, dies ist ja ein Kostenvoranschlag und keine Rechnung. d.h. es kann mir keiner sagen ob da noch ein weiterer Geldbetrag zu zahlen ist, da es ja eben nur ein Kostenvoranschlag und keine Rechnung ist... Muss ich dann überhaupt den Kostenvoranschlag bezahlen oder kann ich auch verlangen den Rechnungsbetrag zu bezahlen?
Ich hoffe dass mir jemand weiterhelfen kann.