Im Ausland angemietete Mietwagen in Deutschland bewegen?

  • Hallo zusammen,


    was ist eigentlich wenn ich mir einen Mietwagen in Österreich oder Liechtenstein miete (also direkt im Ausland und nicht bei einer Mietwagenstation in Deutschland) und damit in Deutschland und anderen Ländern fahre? Das sollte ja eigentlich absolut legal und legitim sein, oder?


    Ich möchte für meine Firma einen Wagen auf Langzeitmiete-Basis mieten, also für 6 bis 12 Monate. Hierbei möchte ich auch Angebote im benachbarten Ausland einholen und mir eventuell einen Wagen dort mieten. Das kann und werde ich natürlich nur machen wenn es absolut legal und erlaubt ist. Kann mir jemand etwas dazu sagen? Wen muss ich für eine verlässliche Auskunft fragen? Die Polizeit? Das Finanzamt?


    Vielen Dank für eure Hilfe.


    Christian


    Ausgelagert,
    Uwe

  • Hallo Christian, erstmal willkommen hier im :206: vielleicht könnte ein Mod das deinen Beitrag auslagern, denn das geht hier nur unter, da es nicht zum Thema passt, da du im Ausland, und nicht in Deutschland anmieten willst ^^ Ich sehe dabei zwar kein Problem, aber ich bin auch nicht vom Fach.


    edit: Danke Uwe!

  • Ich ahne worauf die Frage abzielen soll.
    Es gab mal irgendwo einen Bericht, dass ein Deutscher mit dem Auto eines Schweizer Bekannten (ohne, dass dieser mitfuhr) nach Österreich gefahren ist. Und dieser Fahrer wurde vom österreicher Zoll angehalten und sollte Einfuhrsteuern zahlen.


    Problem war da (soweit ich mich noch erinnere):
    - Einfuhr eines Fahrzeugs, aus einem Nicht-EU Land (weil dort zugelassen)
    - Halter ist nicht mitgefahren (dafür gabs Ausnahme)
    - Fahrzeug war kein Mietwagen (dafür gabs glaube auch ne Ausnahme)
    - Fahrzeug war nicht in anderen EU-Land zugelassen (dafür gabs auch Ausnahmen)
    - gab keinen Kaufvertrag für anderes EU-Land (dafür auch ne Ausnahme)


    Die Ösis kannten da keine Gnade, obwohl es sich da um eine Gesetzeslücke handelte (weil der Fahrer ja nur auf Durchreise war).


    Ich kann mir zwar nicht vorstellen, dass es da in deinem Fall zu Problemen kommt (du mietest ja innerhlab der EU). Aber an deiner Stelle würde ich folgende Stellen fragen:
    - den Autovermieter ( denn der hat ja Interesse, dass sein Fahrzeug ned beschlagnahmt wird)
    - die Zollbehörde des jeweiligen Landes, in welches du mit dem ausländischen Fahrzeug willst

  • Hallo,


    unabhängig davon, dass die Preise für Langzeitmieten im benachbarten Ausland höchstwahrscheinlich deutlich teurer sind als bei uns, gehst du tatsächlich ein Risiko ein.
    Das Problem ist, dass die KFZ Steuer und Umsatzsteuer in dem jeweiligen Land gezahlt werden und bei Mietwagen gesonderte Bedingungen als im normalen Warenverkehr gelten.
    Um sicher zu gehen, solltest du dies vor Anmietung klären, falls du tatsächlich ein günstigeres Angebot finden solltest.
    Das Hauptproblem bei der dauerhaften Nutzung liegt bei der KFZ Steuer.

  • Hallo gn8,


    vielen Dank für deinen Hinweis. Aber der von dir beschriebene Fall ist doch recht weit von meinem entfernt. Ich möchte ja kein Auto auf mich oder einen Verwanden o. ä. im Ausland zulassen um weniger KFZ-Steuer oder Versicherungsbeiträge zu bezahlen. Ich möchte ganz offiziell ein Auto mieten. Und da ich im südlichen BW wohne (und dort mein Firmensitz ist) würde ich gerne auch mal österreichische, liechtensteinische und evtl. schweizerische Angebote einholen. Ich kaufe ja auch ganz regulär Waren für meine Unternehmung in anderen EU-Ländern ein, warum sollte ich dann eigentlich keinen Wagen dort mieten dürfen???


    Wer privat einen Wagen am Flughafen mietet und dann eine Rundreise durch drei Länder macht (und das ist schon der Fall wenn man einmal um den Bodensee fährt :D) der macht sich ja auch keine Gedanken um den Grenzübertritt. Und laut Mietwagen-Vertrag sind normalerweise alle EU und EWR-Ländern erlaubt.


    Aber ich werde mal beim Zoll nachfragen. Gibt es noch weitere Stellen wo ich fragen muss? Wer könnte denn noch etwas dagegen haben, dass ich mit einem in z.B. Österreich angemeldeten Auto fahre? Wenn es nur um die KFZ-Steuer geht, dann kann ich die auch gerne nochmal extra zahlen. Bei einer monatlichen PKW-Miete von mindestens 1.000 Euro (für z.B. eine C-Klasse) geht es mir sicherlich nicht um die lächerlichen 150 Euro KFZ-Steuer pro Jahr :)

  • Hallo Christian,


    wenn ich es richtig verstehe geht es Dir um die Umsatzsteuerliche Würdigung?


    Ich habe dazu eine BMF- Schreiben gefunden:


    http://www.bundesfinanzministe…perty=publicationFile.pdf


    Unter RZ 34-38


    Bis 30 Tage wäre der Leistungsort der Ort an dem dieses Beförderungsmittel dem Empfänger tatsächlich zur Verfügung gestellt wird. -> Östereich oder Liechtenstein.


    Bei einer längeren gewerblichenVermietung ist der Ort von dem derEmpfänger sein Unternehmen betreibt Leistungsort. Entsprechend wäre der Leistungsvorgang in Deutschland Umsatzsteuerbar.


    Gruss


    Stig

  • Dauermieter 80


    Welche gesonderten Bestimmungen gelten denn bei Mietwagen welche im normalen Warenverkehr nicht gelten? Kann ich das irgendwo nachlesen?

    Hallo,


    ich kann dir keine Gesetzestexte nennen. Ich weiß nur, dass es umgekehrt definitiv so ist.
    Eine Firma aus dem Ausland kann die deutsche Vorsteuer nicht absetzten, wenn Sie im Ausland ihren Sitz haben.
    Zusätzlich ist es, wie bereits erwähnt, bei der Dauermiete das Problem, dass die KFZ Steuer im falschen Land bezahlt wird, was bei einer Kontrolle zu Schwierigkeiten führen kann.


    Letztendlch wird dir der Zoll weiterhelfen können. Aber prüfe doch zuerst mal die Preise, ob sich der Aufwand überhaupt lohnt.

  • Hallo,


    ich kann dir keine Gesetzestexte nennen. Ich weiß nur, dass es umgekehrt definitiv so ist.
    Eine Firma aus dem Ausland kann die deutsche Vorsteuer nicht absetzten, wenn Sie im Ausland ihren Sitz haben.
    Zusätzlich ist es, wie bereits erwähnt, bei der Dauermiete das Problem, dass die KFZ Steuer im falschen Land bezahlt wird, was bei einer Kontrolle zu Schwierigkeiten führen kann.


    Letztendlch wird dir der Zoll weiterhelfen können. Aber prüfe doch zuerst mal die Preise, ob sich der Aufwand überhaupt lohnt.


    Das geht doch aus dem BMF- Schreiben hervor. Die Regelungen die hier für die Bestimmung des Ortes der sonstigen Leistung einschlägig ist, ist § 3a II UStG. :)


    Naja aber ich hab gerade gesehen, dass der USt- Satz in Österreich sogar höher ist als in Deutschland.


    Die Einfuhrumsatzsteuer müsste nach § 15 Abs.1 Nr 4 UStG abziehbar sein, analog zum Vorsteuerabzug.


    Wesentlicher Unterschied der zu beachten ist, ist §13 b Abs 1, also dass die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht. Also kurz gesagt, müsstest du in Deutschland die USt die auf den Vermietumsatz entfällt, abführen.


    Also insgesamt dürfte dir ein Steuerberater auch Auskünfte dazu geben können.


    Schöne Grüße


    Stig

  • In Holland sind Fahrzeuge durch Luxussteuern sehr teuer, da gab es einmal eine Firma die Fahrzeuge aus Luxemburg nach Holland vermietet hat. Das hat der Holländische Gesetzgeber dann verboten, was aber durch den Europaischen Gerichtshof nichtig gemacht wurde weil der freie Verkehr von Güter und Dienste darüber steht.


    Ob du es in dem Fall des Falles darauf ankommen lassen möchtest ist dir überlassen, aber es gibt jedenfalls ein Präzedenzfall in Europa.

  • Ersteinmal ein herzliches Dankeschön an The Stig! Das ist wirklich eine sehr fundierte und hilfreiche Antwort!


    Wenn ich das richtig interpretiere, darf ich als Privatperson (weil § 3a Abs I einschlägig) ohne Probleme einen Wagen im Ausland auch längerfristig anmieten ohne irgendetwas machen zu müssen. (Wenn es für den kanadischen Staatsbürger wie im BMF-Schreiben erlaubt ist, sollte es für EU-Bürger auch erlaubt sein :D).


    Wenn ein Unternehmer einen PKW längerfristig anmietet dann wäre § 3a Abs II einschlägig und der Ort der Leistung läge in Deutschland. Dh man müsste die USt in D abführen. Was einem Unternehmer ziemlich egal wäre, weil er ja eingenomme Vorsteuer ohnehin mit bezahlter USt verrechnet. Deshalb wird es ihm egal sein wo er wieviel USt entrichtet.


    Wenn sich der BMF dessen annimmt, heißt es aber auch, dass der Vorgang nicht illegal ist, sondern nur, dass man eben die USt ans Finanzamt abführen muss.


    Natürlich hat Dauermieter80 recht, vielleicht rentiert sich das ganze überhaupt gar nicht ... aber jetzt interessiert mich der Sachverhalt doch sehr und ich will wissen wie die rechtliche Lage generell ist :D


    Zusammenfassend kann man wohl sagen, das es ein KFZ- und USt-rechtliches Problem ist. Ansonsten sollte alles völlig in Ordnung sein.

  • vonPreußen


    Ich weiß nicht ganz genau wie du den Sachverhalt meinst. Hat in dem Fall eine luxsemburgische Firma einen PKW in Holland vermietet? Oder ist ein Holländer nach Luxemburg gefahren um sich einen Mietwagen zu holen?


    Der holländische Staat kann einer luxemburger Firma wohl kaum verbieten einen Wagen an einen Holländern IN Luxemburg zu vermieten :)


  • Gern geschehen. Freut mich, dass ich Dir weiterhelfen konnte. :)


    Dem was du geschrieben hast würde ich so uneingeschränkt zustimmen.


    Schöne Grüße


    Stig

  • Zum Thema KFZ-Steuer habe ich bisher nur § 1 Abs. 1 Nr. 2 KraftStG gefunden der besagt:


    (1) Der Kraftfahrzeugsteuer unterliegt:


    2. das Halten von ausländischen Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen, solange die Fahrzeuge sich im Inland befinden.


    Das interpretiere ich so, dass es nicht untersagt ist ein im Ausland angemeldetes Fahrzeug als Deutscher in Deutschland zu fahren, solange ich in D die entsprechende KFZ-Steuer abführe. Ich werde mal beim FA nachfragen. Ob man die KFZ-Steuer im anderen EU-Land jedoch erlassen/zurückerstattet bekommt, ist fraglich ...

  • vonPreußen


    Ich weiß nicht ganz genau wie du den Sachverhalt meinst. Hat in dem Fall eine luxsemburgische Firma einen PKW in Holland vermietet? Oder ist ein Holländer nach Luxemburg gefahren um sich einen Mietwagen zu holen?


    Der holländische Staat kann einer luxemburger Firma wohl kaum verbieten einen Wagen an einen Holländern IN Luxemburg zu vermieten :)


    Nein, die Idee war ursprünglich um die Luxussteuer zu umgehen. Also hat man eine Firma in Luxemburg gegründet, die Fahrzeuge an Holländer vermietet. Diese haben dann ihre Fahrzeuge ganz normal in Holland gefahren. Das hat der Holländische Staat aber verboten, aber die Luxemburgische Firma ist darauf an den Europaischen Gerichtshof gegangen. Die Begründung war das es ein EU-Gesetzt gibt das den freien Verkehr von Güter und Diensten innerhalb der EU gewährleistet, und sie haben damit recht bekommen (EU Gesetzte stehen oberhalb nationale Gesetze).


    Letztendlich aber gibt es jetzt ein Gesetzt in Holland was es untersagt um mehr als 48 Stunden mit einem Ausländischen Mietwagen unterwegs zu sein. Zur Ferienzeit werden darum Holländische Mietwagen in die Urlaubsregionen gefahren, damit Urlauber damit zurückkommen können (als Ersatzwagen).


    Ob es aber in Deutschland ein gleiches Gesetz gibt kann ich dir nicht sagen, ansonsten steht jegliches EU Gesetzt oberhalb Deutscher Gesetze.

  • Für alle die es interessiert: §9 KraftStG
    (3) Für ausländische Fahrzeuge beträgt die Steuer, wenn sie tageweise entrichtet wird, für jeden ganz oder teilweise im Inland zugebrachten Kalendertag

    Zitat


    1. bei Zwei- und Dreiradkraftfahrzeugen (ausgenommen Zugmaschinen) sowie bei Personenkraftwagen 0,51 EUR


    Zitat

    D.h. man meldet das im Ausland zugelassene Auto einfach beim Finanzamt an, zahlt die KFZ-Steuer und es sollte keine Probleme mehr geben :)

  • ausgenommen


    Für alle die es interessiert: §9 KraftStG
    (3) Für ausländische Fahrzeuge beträgt die Steuer, wenn sie tageweise entrichtet wird, für jeden ganz oder teilweise im Inland zugebrachten Kalendertag


    Hallo Christian,


    ich muss ganz ehrlich zugeben, dass ich von der KfzSt wenig Ahnung habe. Im Moment kann ich mich auch nicht weiter einlesen, weil ich zur Zeit an meiner Dipl. Arbeit sitze. :(
    Ich kann dir aber noch die KfzSt- Durchführungsverordnung ans Herz legen, aufgrund der Praxisrelevanz.


    Zur Zuständigkeit müsste der Zoll zuständig sein so wie ich das sehe, bzw. so wie ich die §§ 2 und 11 verstehe.


    Mich würde auch mal interessieren wie Praxisrelevant die tatsächliche Erhebung der KfzSt bei ausländischen Kfz ist, insbesondere bei einer Außenprüfung :)


    Hier noch der Link zur Verordnung:
    http://www.gesetze-im-internet.de/kraftstdv_1979/index.html


    Schöne Grüße


    Stig