Vorgehen bei Schaden im Ausland?

  • Servus,


    Meine Urlaubsmiete von DE-CH-I-F steht bald an und da wollte ich mich mal schlau machen, wie ich mich denn bei Schäden im Ausland zu verhalten haben. Primär geht es darum, die :203: Richtlinien zu erfüllen, damit meine VK mit 0€ SB stand hält. Leider zählt die ja nicht für Glas und Reifen, aber das ist dann wohl das letzte Risiko was ich zu tragen habe. Gebucht ist das Ganze über den ADAC.


    Laut Sixt AGB besagt ja

    Zitat

    1. Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wildschaden oder sonstigen Schaden hat der Mieter sofort die Polizei zu verständigen,
    hinzuzuziehen und den Schaden der Vermieterin unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt auch bei geringfügigen Schäden und bei
    selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Sollte die Polizei die Unfallaufnahme verweigern hat der Mieter dies gegenüber
    der Vermieterin nachzuweisen.

    Nun habe ich beim Suchen in einem Thread gelesen, dass z.B. in Italien das hinzuziehen der Polizei für Lapalien ein Bußgeld zur Folge hat. Wird mir dieses im Zweifel erstattet? Was passiert, wenn ich in einem einsamen französischen Bergdorf stehe, der Sprache nur bröcklig mächtig und z.B. ein neben mir geparkter PKW mein Fahrzeug touchiert hat. Abends um 8. Dann die Polizei anrufen und nerven? Oder reicht ein vorbeifahren dort und "aufzeigen" um es Sixt zu melden?