Falschparken in Italien -- Konsequenzen

  • Hallo,


    ich habe mich heute angemeldet, um um Rat zu bitten.


    Zur Lage: Im Juni 2011 habe ich in Italien offensichtlich falsch geparkt. Hatte einen Mietwagen von Europcar. Den Zettel am Scheibenwischer habe ich zunächst nicht für voll genommen (Bußgeld 39,- Euro).
    Zuhause bekam ich nach einigen Wochen ein Einschreiben mit Rückschein zugestellt. Das war komplett auf italienisch und hab ich erstmal beiseite gelegt.
    Dann habe ich gesehen, dass Europcar per Kreditkarte 36,- Euro abgebucht hat. Ich hab mich erst noch gewundert, dass sich der Betrag um 3,- Euro unterscheidet. Das Schreiben der Europcar Italia (natürlich auf italienisch) bzgl. der 36,- Euro legte nahe, dass es für meinen Parkverstoß war, da dort Datum und Uhrzeit des Parkverstoßes aufgeführt war. Also war ich erstmal beruhigt, dass das erledigt ist. Dazu hat Europcar ja meine Kreditkartendaten, so meine Hoffnung/Vermutung.
    Dann kam ein weiterer Brief aus Italien, wonach sich die Forderung auf nunmehr über 109,- Euro beläuft. Europcar hat also nicht bezahlt. Auf Nachfrage bei Europcar kam heraus, dass die 36 Euro nur Gebühren für das Weiterleiten meiner Adresse waren und ich das Bußgeld selbst bezahlen soll. Das ist der aktuelle Stand.


    Wie geht es weiter? Wer kann mir Tipps geben, wie ich mich am besten verhalte? Also ich habe nicht mehr vor, nach Italien zu reisen, da der Urlaub im Übrigen ein Reinfall war.


    Nach meinen Recherchen war es früher möglich, einfach nicht zu bezahlen, weil nicht vollstreckt wird. Das hat sich wohl geändert, weil am 28.10.2010 ein Vollstreckungsabkommen in Kraft getreten ist. Diesen sog. EU-Rahmenbeschluss zur Geldsanktionenvollstreckung (RBGeld) hat Italien aber noch nicht umgesetzt. Was heißt das jetzt für mich?


    Ich möchte bitte nicht falsch verstanden werden. Ich hab da einen Fehler gemacht (entweder keinen Parkschein oder sonstwie auf dem Parkplatz falsch geparkt) und will auch dafür gerade stehen. Aber mir erscheinen die bis jetzt insgesamt knapp 150 Euro (36 Euro Europcar + 109 Euro) etwas unverhältnismäßig für einen fehlenden Parkschein.


    Liebe Grüße


    Sebastian

  • Naja es wird dir nur eines Übrig bleiben : Bezahlen und in den sauren Apfel beißen.
    Was dieser Bescheid für dich heißt? Naja, dass sie sich garantiert ihr Geld holen werden und nicht wie früher, egal ob Reinfall oder nicht!


    Lg

  • Bezahl das Knöllchen, sonst wird es immer teuerer.

  • Hatte vor zwei oder drei Jahren genau den selben Fall, allerdings war der Vermieter AutoEuropa (Sicily by Car). Nachdem die Gebühr seitens des Vermieters abgebucht wurde (50 Euro!!), erhielt ich insgesamt zwei Schreiben auf italienisch, welche ich nicht beantwortete. Hab danach nie wieder was von denen gehört, bin sogar mehrmals in Italien gewesen. Vor einigen Monaten wurden meine Personalien von der italienischen Plizei überprüft, auch hier gab es keine Probleme. Weiß aber nicht, ob das heute immer noch so funktioniert..

  • Ich möchte bitte nicht falsch verstanden werden. Ich hab da einen Fehler gemacht (entweder keinen Parkschein oder sonstwie auf dem Parkplatz falsch geparkt) und will auch dafür gerade stehen.

    Naja, wenn du dafür gerade stehen willst, wieso haste anfangs dann den Zettel mit den 39 Euro ignoriert?
    Unverhältnismäßig würde ich das jetzt nicht sehen. Wenn du in Deutschland Rechnungen nicht bezahlst, kommen auch schon mal schnell 100 Euro an Mahn und Bearbeitungsgebühr dazu, von daher nicht ungewöhnlich.

  • Rein rechtlich gesehen gilt seit dem 28.10.2010 der 'EU-Rahmenbeschluss über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen'.


    Dazu gibt es auch nocheinmal eine Internetseite vom ADAC hier:


    http://www.adac.de/infotestrat…ollstreckung/default.aspx


    sowie einen absolut halbgaren Wikipedia-Artikel:


    http://de.wikipedia.org/wiki/E…her_Bu.C3.9Fgeldbescheide


    Es kommt wohl mittlerweile vor, dass ausländische Forderungen von der deutschen Justiz eingetrieben werden.

  • Ich bin begeistert, dass nach so kurzer Zeit schon so viele Antworten eingegangen sind.


    @eighty8: Ignoriert habe ich das Knöllchen nicht. Ich hab es nicht als solches erkannt und ich konnte auch keine Bankverbindung darauf erkennen (nicht einmal IBAN & Co.) Klar, im Nachhinein ärgert mich das, aber ich weiß noch nichtmal, was genau ich da beim Parken falsch gemacht habe.
    Wünschenswert wäre auch, wenn in klassischen Touristenregionen zusätzlich auf eine andere Sprache zurückgegriffen wird. Das würde vieles erleichtern.


    mfc215c: Danke, das ermutigt mich ein wenig.


    Turboman: hab den Thread schon als Lesezeichen gesichert. wenn es ein Ergebnis gibt, schreibe ich es rein.


    @wurstsalat: Genau, diese Quellen habe ich auch gefunden. Beim ADAC ist unter dem Link zu lesen, dass Italien aber bisher noch nicht diesen RBGeld umgesetzt hat. (Unterpunkt: "Aus welchen Ländern wird künftig vollstreckt?")
    Und beim Bundesamt für Justiz (das sind die, die dann vollstrecken) ist auch zu lesen, dass Italien noch nicht dabei ist (Quelle: http://www.bundesjustizamt.de/…eld__node.html?__nnn=true)


    Also doch aussitzen?!?

  • Puh, also vielleicht begebe ich mich damit auf dünnes Eis, aber müssen die Schriebe nicht auf deutsch sein? Woher sollst denn sonst wissen, was sie von dir wollen? Glaube mal was davon gelesen zu haben. Inwieweit das richtig ist und dir hilft kann ich nicht sagen, aber vielleicht jemand anderes?

  • Puh, also vielleicht begebe ich mich damit auf dünnes Eis, aber müssen die Schriebe nicht auf deutsch sein?


    Ich habe nur das gefunden. Demnach vollstreckt das Bundesamt für Justiz wohl nicht, wenn der von der ausländischen Behörde ausgestellte Bußgeldbescheid nicht in der Heimatsprache des Betroffenen ausgestellt ist.

  • Ich habe nur das gefunden. Demnach vollstreckt das Bundesamt für Justiz wohl nicht, wenn der von der ausländischen Behörde ausgestellte Bußgeldbescheid nicht in der Heimatsprache des Betroffenen ausgestellt ist.

    Danke für die Info.


    Ich hab nochmal im Gesetz gestöbert (Link: http://www.bundesjustizamt.de/…df/Gesetz_2005_214_JI.pdf)
    Allerdings habe ich nicht explizit den Hinweis auf die Sprache gefunden, aber in § 87b Abs. 3 Nr. 3 ist geregelt, dass die Vollstreckung nicht zulässig ist, wenn der Betroffene nicht über das Recht zur Anfechtung und über die Fristen belehrt worden ist. Und ich gehe jetzt mal davon aus, dass ich nur ordnungsgemäß belehrt werden kann, wenn ich das auch verstehen kann d.h. auf deutsch.

  • Ich hatte mal das Problem, dass ich an einer Mautstelle in Italien nicht mit meiner Kreditkarte zahlen konnte weil der Automat defekt war. Ich habe dann auf den Hilfeknopf gedrückt und eine italieniesche Stimme befahl mir in sehr harschem Ton weiter zufahren. Ich bin also kurz durch die Schranke und habe mit dem Storno-Ticket in der Hand auf jemanden gewartet (kann ja schlecht mitten auf der Autobahn aussteigen und anfangen jemanden zu suchen). Nach knapp 10 Minuten war es mir dann schlitweg egal ob jemand kommt oder nicht und bin einfach gefahren. Ende vom Lied war:


    Italien hat mir also einen Brief geschrieben, und behauptet ich hätte die Maut geprellt. Auf dem Ticket würde schlieslich stehen, dass ich dann einfach an der nächsten Mautstelle zu zahlebn habe. Der Witz ist, dass das wirklich draufsteht ABER nur in italiniesch.


    Langer Rede kurzer Sinn. In diesem GAAAANZ speziellen Fall musste ich nicht zahlen. Ob es sich analog zu deinem Fall auch so verhält, möchte ich eher in Frage stellen.


    ich wundere mich auch ein wenig über Europcar Italien. Ich wurde letztes Jahr in Estland geblitzt und es wurde sofort auf Englisch mit mir Kontakt aufgenommen.


    Was ich übrigens in deinem Fall nicht ganz verstehe, haben die Behörden zum erstenmal Kontakt mit Dir aufgenommen als Du schon die 109 Euro zahlen solltest oder bereits vorher?

  • Was ich übrigens in deinem Fall nicht ganz verstehe, haben die Behörden zum erstenmal Kontakt mit Dir aufgenommen als Du schon die 109 Euro zahlen solltest oder bereits vorher?


    Nein, das war die 2. Kontaktaufnahme der Italiener. Der erste war einige Wochen nach dem Urlaub, aber kurz darauf hat Europcar ja abgebucht, so dass ich dachte, es sei erledigt. Dann kam vor wenigen Tagen der 2. Brief vom italienischen Ordnungsamt, wo es dann um 109 Euro ging. Beim ersten Brief war es weniger.


  • Nein, das war die 2. Kontaktaufnahme der Italiener. Der erste war einige Wochen nach dem Urlaub, aber kurz darauf hat Europcar ja abgebucht, so dass ich dachte, es sei erledigt. Dann kam vor wenigen Tagen der 2. Brief vom italienischen Ordnungsamt, wo es dann um 109 Euro ging. Beim ersten Brief war es weniger.



    Bist Du ADAC-Mitglied? Die Erstberatung ist ja kostenlos und diese würde ich in deinem Fall in Ansprich nehmen. Es ist schon wirklich sagenhaft, dass die Italiener nur auf ihrer Sprache mit dir kommunizeiren wollen. Ein bekannter (Russe) wurde in IT angehalten und es wurde sofort ein dolmetscher geholt (obwohl er perfekt Englisch spricht) und auch der folgende Schriftverkehr war in Russisch oder zumindest Englisch.


    Wie gesagt: am Besten einen Anwalt nehmen. Eventuell sogar über den ADAC da es ja kostenfrei ist


    Achso... Berichte mal wie es ausgegangen ist. Interessiert mich, da ich selbst minimum zwei mal im Jahr in Italien bin und parken ist da ja eh so eine Sache