Reicht Reparaturkalkulation aus? Kaution verrechnen?

  • Hallo liebe Mitglieder,


    ich hoffe ihr könnt mir bei meinem Fall helfen.


    Ich habe an dem von mir gemieteten Wagen einen Schaden verursacht, der laut Reparaturkalkulation voraussichtliche Reparaturkosten von 2261,76€ zustande gebracht hat. Den Schaden habe ich selber nicht veraursacht, sondern auf einem Parkplatz erst von mir bemerkt, welcher dort wahrscheinlich passiert ist. Pech gehabt, schon klar. Dank SB muss ich "nur" 1050€ zahlen


    Meine Fragen aber jetzt:


    Reicht eine Reparaturkalkulation aus oder kann ich darauf bestehen, dass ich die Summe an die Werkstatt, die diese Reparaturen durchführen wird überweisen will?


    Meine Kaution wurde mir damals nicht zurücküberwiesen und diese sind in der Aufstellung jetzt nicht berücksichtigt. Kann ich jetzt fordern, dass ich eine neue Aufstellung mit der berücksichtigten Kaution erhalte und dann erst überweisen kann?


    Danke für Eure Antworten schon mal im voraus!

  • Reicht eine Reparaturkalkulation aus...


    Ja, man muss einen entstandenen Schaden nicht reparieren lassen.


    Meine Kaution wurde mir damals nicht zurücküberwiesen und diese sind in der Aufstellung jetzt nicht berücksichtigt. Kann ich jetzt fordern, dass ich eine neue Aufstellung mit der berücksichtigten Kaution erhalte und dann erst überweisen kann?


    Was verstehtst du unter Aufstellung? Den Kostenvoranschlag oder eine separate Kostenaufstellung der Autovermietung? Wenn es eine Kostenaufstellung der Autovermietung ist, dann sollten evtl. einbehaltene Beträge mit eingerechnet sein. Vielleicht ist aber auch nur etwas schief gelaufen. Ich würde einfach mal nachfragen, ob die Kaution noch zurück überwiesen oder direkt verrechnet wird.