Avis will trotz Vollkasko ohne Selbstbeteiligung die Kosten der Abschleppung nicht übernehmen, Kupplung defekt

  • Hi!


    Eine Versicherung die auch für Verschleiß am PKW haftet gibt es meines Wissens nicht! Durch die Versicherung von AVIS werden nur Schäden durch Unfall, Diebstahl und Vandalismus (von Fremden) abgedeckt. AVIS beschreibt die Super Cover in den FAQ auch mit Unfall und Diebstahl! Verschleiß wird dort nirgends genannt!


    oskar:
    Das Thema mit der Schaltung und dem Ami war als Argumentationshilfe für die Erstellerin ggü AVIS gedacht. Wenn bei den vorherigen Nutzern jemand dabei war, der mit Schaltung nicht konnte ist es unwahrscheinlicher dass sie den Schaden verursacht hat.
    Grundsätzlich würde ich aber jedem Empfehlen, der mit ner Handschaltung nicht klar kommt, vorher ein Automatikauto zu reservieren. Erleichtert das Leben ungemein. ;)

  • Danke für die Info. Ich wollte mich berichtigen wegen der versicherung. Da wir den Wagen aber ordnungsgemäß Gefahren haben und keine grobfährl. Fahrweise vorlag, ist eh egal was die Super cover abdeckt. Beschädigt am Wagen haben wir nichts. Aufs schriftliche warten und dann ab zum Anwalt. Danke ich habe erkannt verrückt machen lohnt sich nicht. Bin im 9 mo schwanger und darf es eh nicht :) Liebe Grüße

  • Die Erstberatung durch den Anwalt war sehr positiv. Er meinte so wie sich alles ereignet hat, müsste es für uns gut ausgehen. Auch die Rechnung der Polizei müsste durch die AV übernommen werden.


    Deswegen hoffe ich einen für uns positiven Ausgang, natürlich kann man sich da nie sicher sein. Ich weiß nur eins, von unserer Seite aus, ist keine mutwillige Schädigung gewollt bzw. verursacht worden. Wir sind einfach auch froh, dass nichts schlimmeres passiert ist und es den Personen allen gut geht.
    Das war der Anwalt meines Vertrauens, der uns empfohlen wurde. Der ist auch sehr gut und hat viel Erfahrung im Verkehrsrecht.


    Meine Schwester wohnt jeoch in einer anderen Stadt und wird dort zum Anwalt gehen und die Sache ins Rollen bringen. Ich hoffe nur, dass sie einen guten aussucht :)


    Danke allen für Ihre nützlichen Tipps!

  • ich weiß, ist schon älter der Thread....dennoch würde mich mal interessieren, wie das ausgegangen ist?












    mich wundert auch, warum das generell ein Problem geworden ist. auch seitens Avis. die Autos sind doch alle neu und haben Werksgarantie. Innerhalb er ersten 6 Monate gilt außerdem Beweislastumkehr, d.h., wenn da ein techniches Problem auftritt, gilt dies grundsätzlich durhc den Hersteller verbockt (vereinfacht ausgedrückt). da dürfte es sehr schwerfallen, eine abrauchende Kupplung dem Kunden unterzuschieben.

  • Beweislastumkehr gibt es nur beim Verbrauchsgüterkauf.

  • Das wird wohl zusätzlich passieren. Aber dem Mieter wird trotzdem teilweise das Geld aus der Tasche gezogen. Doppelt kassieren kann nicht schaden.

  • Das wird wohl zusätzlich passieren.
    Aber dem Mieter wird trotzdem teilweise das Geld aus der Tasche gezogen.
    Doppelt kassieren kann nicht schaden.


    einen Schaden doppelt abzurechnen, bei Hersteller und Mieter, erfüllt selbst in der heutigen Turbokapitalzeit den Tatbestand §263 StGB, Betrug.


    ich bleibe dabei, es dürfte dem Fahrzegvermieter nur sehr schwer möglich sein, bei einer defekten Kupplung o.ä. innerhalb 6 Monate nach Fahzeugauslieferung Regreß beim Mieter zu holen. da müsste Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit explizit beweisbar sein (wie es zum Beispiel bei falscher Betankung möglich ist). bei einer Kupplung o.ä. ist das nahezu unmöglich. gleiches gilt für den Fahrzeughersteller gegenüber der Vermietfirma. insofern sind eigentlich beide (Avis + Kunde) aus dem Schneider. insofern unverständlicher Vorgang.