Avis will trotz Vollkasko ohne Selbstbeteiligung die Kosten der Abschleppung nicht übernehmen, Kupplung defekt

  • Hallo,


    ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Wir haben vor kurzem einen Mietwagen bei Avis angemietet und uns rundum versichert mit Vollkasko ohne Slebstbeteiligung. Nach ca 45 Minuten Fahrt sind wir auf der Autobahn liegen geblieben und wurden dann abgeschleppt. Die Kupplung ist kaputt gegangen. Wir hatten noch glück, dass sonst nichts passiert ist, denn es war eine gefährliche Situation auf der Autobahn, wenn der Wagen plötzlich nicht fährt. Danach hat es auch komisch im Auto gerochen. Der Abschleppdienst wollte auch dass wir die Polizei verständigen, so kommen jetzt noch Verwaltungsgebühren der Polizei hinzu, die gezahlt werden muss.
    Das Krasse ist, dass Avis jetzt behauptet, dass die Kupplung durch grobfahrlässiges Fahren durch uns kaputt gemacht wurde und wir müssen jetzt alles selber zahlen und noch die Reparaturkosten der Kupplung.
    Dabei ist die Fahrerin nicht grobfahrlässig gefahren und das Auto ist bereits nach 45 min liegen geblieben. Da muss doch der Schaden schon vorher vorhanden gewesen sein. Ich meine wie muss man denn bitte fahren, um eine Kupplung nach 45 Minuten zu verschleißen.


    Dabei haben wir die maximalst mögliche Versicherung extra dazugebucht, damit falls was passiert, wir ja nicht zahlen müssen. Jetzt will Avis uns die ganze Schuld zuschieben. Als wir den Ersatzwagen bekommen haben, haben wir der Mitarbeiterin alles schildern müssen und sie meinte auf keinen Fall kämen Kosten auf uns zu und dass Avis/die Versicherung alles zahlen würde. und jetzt auf einmal heisst es, es wurde grob fahrlässig gefahren.


    Kann mir da bitte jemand weiter helfen und sagen, wie man sich in so einer Situation zu verhalten hat. Und wie kann man das beweisen ob wir Schuld sind oder nicht, denn wir sind ganz ordnungsgemäß gefahren und plötzlich ging das Auto nicht mehr, es hat keinen Gas mehr genommen und das nach 45 Minuten Fahrt! ich meine die Mietautos sind doch nicht so alt, dass die Kupplung einfach so kaputt gehen. Und woher wissen die, dass es nicht der Vorgänger war, der den Schaden angerichtet hat?


    Es ist echt eine ganz schlimme Situation, da wir zur Zeit ganz wenig Geld haben und uns deswegen extra abgesichert haben mit Vollkasko ohne SB, damit halt eben sowas nicht passiert!


    Bin dankbar für jede Hilfe! :) :)

  • tja wenn es sich über den kundenservice nicht regeln lässt ab zum anwalt in dem fall sollte ja klar sein das man gewinnt... und somit die kosten die andere seite zahlt... oder seh ich das falsch?

  • Wenn es im Auto nach dem Vorfall nach verbrannter Kupplung gerochen hat, dann vermutlich auch kurz davor. Was ist denn genau passiert? Fahrzeug einfach bei konstantem Tempo liegengeblieben?


    Vorgehensweise jetzt: Fall Avis schildern, dass kein Eigenverschulden vorlag. Wenn Avis weiterhin euch die Kosten in Rechnung stellen will, Erstberatung bei einem Anwalt in Anspruch nehmen. Gibt es für 50 bis 100 € und für ADAC-Mitglieder ist es kostenlos.

  • AVIS sagt halt, dass es grob fahrlässig ist, wenn die Kupplung kaputtgeht, und somit die Versicherung nicht zahlen muss.


    inzwischen wird es wohl auch schwierig ein Gutachten erstellen zu lassen. da wahrscheinlich schon repariert.


    da hilft wohl nur der Anwalt.

  • Hallo, danke. Das war auch mein Gedanke, zum Anwalt zu gehen. Ich werde morgen mit der Schadensabteilung von Avis telefonieren. Die haben mir die Nummer erst heute Abend gegeben. Was auch komisch ist. Erstmal weiß keiner der drei Mitarbeiter, was genau zu tun ist und versucht mich an die jeweils andere Stelle zu verweisen, und dann gibt es jetzt plötzlich eine Schadensabteilung und einen konkreten Mitarbeiter, der sich mit dem Fall befasst und der auch weiß, was die Werkstatt über das Auto gesagt hat und den ich morgen anrufen soll.
    Ich habe von einem Bekannten gehört, dass so etwas eh nur durch ein Gutachten nachgewiesen werden kann, wer tatsächlich die Kupplung kaputt gemacht hat und das eine Werkstatt das Auto zwar reparieren kann und sagen, was genau kaputt gegangen ist, aber nicht behaupten kann, wer tatsächlich den Schaden verursacht hat. Ich meine man sieht ja auch nicht in welchem Zustand die Kupplung vor unserer Fahrt gewesen ist und es ist eigentlich sehr unwahrscheinlich dass jemand der normal fährt innerhalb von 45 Minuten eine Kupplung kaputt macht. Ich habe nur Angst, dass Avis uns das jetzt trotzdem irgendwie anhängen kann. Die Fahrerin ist zwar jung, fährt aber schon paar Jährchen regelmäßig das Auto der Familie und hatte auch nie Unfälle oder Pannen oder Verkehrsverstöße gehabt.


    Meine Schwester hat das Auto gemietet und da sie keinen Führerschein hat, sind ihr Freund und eine Freundin gefahren, die auch beide eingetragen waren als Fahrer. Ich war leider nicht dabei. Und die Fahrerin habe ich um ein statement gebeten was genau passiert sei und sie hat mir jetzt geschrieben sie seien auf der Autobahn gefahren und nach 45 min Fahrzeit habe sie bei stockendem Verkehr und einer Geschwinidgkeit von 20-30 km/h in den 2 Gang geschaltet, jedoch hat das Fahrzeug keine Zugkraft angenommen. Darauf haben sie im Auto Gestank wahrgenommen, sind noch mit Glück am Sicherheitsstreifen stehen bleiben können und haben dann gleich Avis angerufen.



    Danke für eure Antworten! ich kenne mich mit Autos gar nicht aus und meine Schwester noch weniger. Meine Schwester ist aber als Mieterin des Autos im Vertrag eingetragen, obwohl sie auch gar nicht gefahren ist. und gemietet wurde das auto um meine Sachen von A nach B zu schaffen, deswegen tut mir die ganze Situation auch so leid und deswegen versuche ich da Klarheit reinzubringen.

  • Es ist durchaus möglich eine Kupplung innerhalb von 45 Minuten zu zerstören, vorallem bei stockenden Verkehr. Wenn man nicht mit dem Fahrzeug vertraut ist und dann die Kupplung "falsch" bedient, kann das recht schnell passieren.

  • Die gleiche Person ist dann aber den selben Wagen (Ersatzwagen) mehrere Hundert Kilometer weiter gefahren und mit dem zweiten Auto ist nichts passiert. Insgesamt hat das gleiche Modell dann um die 1000 km/h mit einem Stopp hinter sich gebracht und es ist nichts passiert.


    Und unter grobfahrlässigem Fahren versteht man doch einen heftigen unsachgemäßen Gebrauch der Kupplung mit mutwilliger Schädigung. Und das war hier aber nicht der Fall. Sie habe keine Probleme bei dem Fahren gehabt, bis es halt zu diesem Vorfall kam. sie ist in keinem Fall grobläßig gefahren und ist sich auch keiner Schuld bewusst. Sie fährt ja auch nicht erst seit ein paar tagen, sodass sie nicht weiß, wie eine Kupplung funktioniert.


    Zudem haben sie auch extra was dafür gezahlt, dass beide Fahrer unter 24 Jahren sind. einen Risikozuschlag. und dann noch vollkasko ohne SB und mehr kann man auch nicht machen! sie ist auch nicht mutwillig falsch gefahren. deswegen finde ich ist es eine schweinerei, dass man die ganzen Kosten uns in die Schuhe schieben will.


    Das dreiste ist, dass ihr von den Avis Mitarbeitern, die den Ersatzwagen ausgestellt haben, hoch und heilig versichert wurde, dass keine Kosten auf sie zukommen und das dies definitiv ein Fall für die Versicherung ist. Und jetzt auf einmal soll es ganz anders sein.

  • Bitte falls jemand ähnliche Fälle kennt, teilt mir bitte eure Erfahrung mit. Ich habe wirklich Panik vor der ganzen Sache und bin für jeden konstruktiven Ratschlag dankbar. Es ist einfach gemein, wenn man sich von allen Seiten absichert und ordnungsgemäß fährt und sich an die Regeln hält, dass dann so etwas trotzdem passieren kann. Es geht hier ja nicht um ein paar Euros Kosten, sondern um die Abschleppung von der Autobahn, die Polizeigebühr, die Reparatur des Mietwagens und dann noch eventuell Gutachter und Anwaltskosten. Sowas kann einen doch krank machen. wir haben uns wirklich an alle regeln gehalten und einen rundum-Schutz gezahlt. Wenn ich mir nur all diese Kosten vorstelle, wird mir schon schlecht ... ;( ;(

  • Wie ich das aber richtig verstehe, hast du noch keinen Widerspruch eingelegt oder ?


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    zum Schadensfall Nr. 123456 ist aus Sicht der Fahrerin keinerlei Schuld bewusst, geschweige denn, dass ein grobfahrlässiges Handeln ihrerseits vorliegt. Durch das Dazubuchen der Vollkasko mit 0 € SB möchte ich Sie bitten den Schaden darüber abzuwickeln. Sollten Sie darauf bestehen mir den Schaden trotzdem in Rechnung zu stellen, so wird das nächste Schreiben von meinem Anwalt kommen.


    MIt freundlichen Grüßen


    Es ist schon nach 12 und ich bin müde, der "Brief" ist deswegen nicht durchdacht und überarbeitet, aber so ungefähr würde ich es schreiben ;) und bin mir ziemlich sicher, dass da dann nichts mehr kommt.


    Gute nacht

  • Vielen Dank für die aufmunternden Beiträge, vor allem dem verfassten Brief :) nein ich habe noch keinen Widerspruch eingelegt, weil noch nichts von Avis kam schriftlich, dass wir was zahlen müssen. Und die Fahrt war im März.


    Es kam nur die Polizeiverwaltungsgebühr zu der Fahrerin nach Hause und da haben wir Avis kontaktiert, dass die das übernehmen sollten und erst so haben wir erfahren, dass wir überhaupt was zahlen sollen und das die jetzt diesen Weg des grobfahrlässigen Fahrens einschlagen. Als der Wagen orndungsgemäß abgegeben wurde, wurde uns nichts gesagt, von wegen, wir hören noch was von Avis oder dass wir uns auf Zahlungen einstellen sollten.


    Liebe Grüße und gute Nacht! Ich halte euch dann auf dem laufenden, falls was neues kommt. :112: wenigstens kann ich durch die aufmunternden worte jetzt eventuell doch noch einschlafen :S

  • Übrigens den Führerschein haben dann die beiden Fahrer vorgelegt. So konnte man das Auto mieten. Der Vertrag läuft auf den Namen meiner Schwester, da sie das gemietete Auto bezahlt hat und die beiden Fahrer waren im Vertrag als Fahrer eingetragen.

  • achso sorry leute ich meinte wir sind mit dem zweiten Wagen 1000 km (natürlich nicht 1000km/h, rechtschreibfehler) gefahren mit natürlich stopps und der hat nicht schlapp gemacht :) . erst mal im süden gefahren und danach quer nach norden. nur der erste wagen hat ist bereits 45 min kaputt gegangen.

  • du musst verstehen, dass es bei grober Fahrlässigkeit vollkommen egal ist, ob du eine Versicherung gebucht hattest und/oder Jungfahrerzuschlag gezahlt hast. das interessiert keinen. mit grober Fahrlässigkeit verlierst du quasi jeden Schutz.


    Jetzt musst du AVIS überzeugen, dass es keine grobe Fahrlässigkeit war. wenn du das mit einem Schreiben nicht hinbekommst, dann wird nur eine Anwalt helfen können. aber so weit ich das verstanden habe, hast du ja noch nichtmal ne Zahlungsaufforderung bekommen oder irgendwas, weshalb du etwas unternehmen müsstest.

  • Was EuroWoman da sagt, stimmt nicht. Bei "grober Fahrlässigkeit" verlierst Du nicht quasi jeden Versicherungsschutz. :103:


    Das mit der "groben Fahrlässigkeit" war ein mal. Wer aktuelle Gerichtsentscheide verfolgt, ist darüber informiert, dass seit 4 Jahren in der Vollkasko der Einwand der "groben Fahrlässigkeit" aufgehoben wurde. Bundesweit bei allen KFZ-Versicherungen, nach BGH-Rechtsprechung waren die Klauseln früher unwirksam.


    Und da die Haftungsbefreiungen bei Mietwagen -auch laut BGH- der Vollkasko gleichzustellen ist, braucht der Mieter nichts diesbezüglich fürchten.


    Lediglich Vorsatz oder starkes Fehlverhalten (volltrunken fahren, Fahren ohne Fahrerlaubnis, 180km/h statt 50 km/h) führt zur Leistungsfreiheit. Grobe Fahrlässigkeit aber nicht.


    Mein Tipp: Abwarten, und wenn Rechnungen von Avis kommen zum Anwalt. Verrücktmachen lohnt sich nicht.

  • ich wollte die AVIS-Sichtweise beschreiben, nicht die momentane Rechtsauffassung.


    die mag durchaus anders sein und dazu braucht es dann einen Anwalt, wenn AVIS auf der (eventuell veralteten) Sichtweise besteht.

  • Ja ich habe das nur telefonisch mitgeteilt bekommen, dass wir zahlen müssen und das von einem Mitarbeiter, die anderen wussten nichts genaues. Aber ihr müsst verstehen, dass dies mir bereits so einen Schock eingejagt hat, dass ich mich hier nun ausführlich erkungen muss. Ich meine wenn einem der Mitarbeiter geich droht, dass man alles zahlen muss und falls man was erklärt bekommen will, sagt er nein ich gebe keine nähere Auskunft, dann fühlt man sich ganz hilflos und machtlos. Da ich wirklich keine Schul bei uns sehe, bin ich deswegen auch so enttäuscht von der Firma. Und als Rechnung haben wir ja die Verwaltungsgebühr von der Polizei bereits bekommen.


    Solche groben Verstösse wie Trunkenheit, zu schnelles fahren oder Gefährdung anderer gab es zu 100 % nicht!! Das kann ich versichern. Danke eure Beiträge helfen mir wirklich weiter.