Anspruch auf defekten Spiegel, den ich bezahlen muss?

  • Einen schönen Sonntag für alle.


    Wir haben uns Anfang September bei Europcar einen 7,5 Tonner für unseren Umzug gemietet. Auf der sog. "Checkout"-Liste wurden bereits einige Altschäden aufgeführt, wie Dellen und Streifschäden, die alle nicht repariert wurden. Ob sie den Vormietern in Rechnung gestellt wurden ist leider nicht bekannt.


    Während des Umzugs haben wir versehentlich einen Lichtmast am Straßenrand gestreift, da die Straße ziemlich schmal war. Dabei ist die Plastikverkleidung des rechten Außenspiegels gebrochen. Man konnte diese Verkleidung aber wieder draufsetzen. Abends bei der Fahrzeugrückgabe hat mein Mann den Schaden angegeben.


    Jetzt, eineinhalb Monate später, kommt die Rechnung von Europcar über den Außenspiegel von 304,- Euro. Jetzt unsere Frage: Haben wir Anspruch auf Herausgabe des alten Außenspiegels, wenn wir einen neuen bezahlen? Schließlich ist nur die Plastikabdeckung gesprungen und vielleicht könnten wir den alten Spiegel z.B. bei ebay veräußern.


    Vielen Dank jetzt schon für eure Hilfe. Manchmal sollte man vielleicht doch nicht immer so ehrlich sein. Wer weiß, ob die bei Europcar nachts in der Dunkelheit bei der Fahrzeugrückgabe eine Durchsicht gemacht hätten.


    Liebe Grüße an alle


    Bärbel

  • Nein, haben Sie nicht, da der Spiegel nicht in Ihrem Eigentum steht. Sie haben das Eigentum der Firma Europcar beschädigt und müssen somit den von Ihnen verursachten Schaden regulieren. Das begründet jedoch keinen Übergang des Eigetums des Spiegels an Sie.


    Ehrlichkeit ist doch aber was schönes oder? Ich finde es richtig, dass man für seine Fehler einsteht und, wie in diesem Fall, dafür bezahlt.



    Gruß

  • EC muss den Spiegel auch nicht reparieren lassen. Die können die 304 Euro als "Schadensersatz" behalten. Wahrscheinlich wurde der Spiegel gar nicht ausgetauscht solange der Spiegel selbst vollkommen in Ordnung war.