Muss Mieter zahlen, wenn vorher keine Fahrzeugkontrolle gemacht wurde?

  • Hallo,
    kann der Mieter haftbar gemacht werden?


    Ich habe mir vor wenigen Tagen einen Wagen von AVIS ausgeliehen. Dieser wurde kurz zuvor von der Mieterin zurückgebracht und danach nicht von der Mitarbeiterin auf Schäden kontrolliert.
    Als ich ihn zurück brachte, wurde er ebenfalls nicht kontrollliert. Die Mitarbeiterin war zwar draußen gewesen als ich den Wagen zurückbrachte, jedoch hat sie den Wagen nur im Vorbeigehen gesehen.


    Wenn nun doch Schäden/Kratzer vorhanden sein sollten, wer wird haftbar gemacht?
    Ich? Oder ist das Avis verschulden, da die Mitarbeiterin den Wagen vor meiner Anmietung nicht auf Schäden kontrolliert hat.

  • Hast Du eine Unterschrift der Avis-Mitarbeiterin, daß Du den Wagen ohne Schäden zurückgebracht hast? Avis hat sicherlich Deine Unterschrift im Mietvertrag, daß Du den Wagen mit den im Mietvertrag vermerkten Schäden bzw. schadensfrei übernommen hast.

  • Hast Du eine Unterschrift der Avis-Mitarbeiterin, daß Du den Wagen ohne Schäden zurückgebracht hast? Avis hat sicherlich Deine Unterschrift im Mietvertrag, daß Du den Wagen mit den im Mietvertrag vermerkten Schäden bzw. schadensfrei übernommen hast.


    Nein, eine Unterschirft habe ich nicht. Aber im Mietvertrag unterschrieben.
    Mir sind zwar keine Schäden aufgefallen, aber kann ja trotzdem welcher vorhanden sein, der villeicht von der Mieterin zuvor nicht bemerkt wurde.

  • Wenn noch nichts beanstandet wurde, würde ich mir keine Sorgen drüber machen und beim nächsten mal drauf achten, dass auch von außen geguckt wird, ob Schäden entstanden sind, als Du das Fahrzeug hattest.
    So kann man vor Ort alles klären.

  • Rein hypotetisch kann man dann natürlich, wenn einem selber ein Schaden passiert sein sollte, versuchen diesen über so ein Konstrukt von Zufällen auf den Vormieter ab zu schieben...
    Aber dazu müsste die Autovermietung den Schaden nach einem erstmal finden, die wissen ja nicht unbedingt wo sie suchen sollen ;)

  • Die Grundregel ist immer, dass im Streitfall jeder beweisen muss, was ihm günstig ist.


    Wenn du im Mietvertrag unterschrieben hast, dass das Fahrzeug schadensfrei ist und Avis dokumentieren kann, das nach der Rückgabe ein Schaden vorhanden war, liegt erstmal die Vermutung nahe, dass du das warst.


    Du kannst aber dann natürlich wiederum versuchen diesen Einruck zu erschüttern. Beispielsweise indem du Zeugen oder Fotos beibringst, aus denen die Schadensfreiheit hervorgeht. Vielleicht kann auch eine lange zeitliche Differenz zwischen Rückgabe und Eintragung des Schadens ein Indiz sein.


    Sollte es zum Streit kommen, ist eben die Frage, wem das Gericht eher glaubt.


    In alles Regel zeigen sich die Vermieter aber in diesen Dingen nicht all zu hartnäckig. Wenn du auf der sicheren Seite sein möchtest, bestehe einfach immer auf ein Rückgabeprotokoll aus dem hervorgeht, dass du den Wagen unbeschadet zurück gebracht hast.

  • Ach ja, die Kaution gab es übrigens zurück. Können die im Schadensfall generell noch Forderungen an mich stellen, wenn die Kaution zurück erstattet wurde und gesagt wurde, das alles in Ordnung sei? Sie ist ja daußen dran vorbeigegangen, bloß vorne hat sie den Wagen nicht gesehen, soweit ich weiß.

  • Wie ich schon schrieb: Ja, man kann immer alles behaupten. Die Frage ist immer ob es jemand glaubt.


    da ich auch so ein "Angsthase" bin (was ist, wenn mir böse Buben nachts den Lack zerkratzen...oder der LKW ausgerechnet jetzt und mir den Stein in die Scheibe donnert...), ist das genau der Grund, warum ich bei Mieten bis zu 1 Woche die SB auf Null setze. Bei Avis sind über die Super-Cover m.I.n. sogar Reifenschäden mit drin. Fahre und parke ich sorgenfrei und muss mir um ein evtl. unentdecktes Kratzerchen oder einen humorlosen Rücknahmeagenten keine Gedanken machen. 8)