Motorkontrollleuchte blinkt, was tun?
-
-
Du hast mich vielleicht falsch verstanden. Ich finde das auch nicht toll aus Mietersicht. Sicher ist die Vorgehensweise des Kundenservice nicht sehr hilfreich.
Trotzdem frage ich mich, auf welcher Grundlage du davon ausgehst, dass Sixt dir bei Schäden ein Ersatzfahrzeug ins Ausland bringen muss. Ich würde mich tatsächlich freuen, wenn es dafür eine Grundlage gibt. Ich kenne sie nur eben nicht, daher fragte ich.
-
Die Grundlage ist der für beide Seiten bindende Mietvertrag. Sicherlich bedarf es einiger Zeit um für Ersatz zu sorgen und sicherlich kann man vom Kunden auch ein gewisses Beiwirken verlangen aber doch keine 400€ Taxirechnung o.ä.
-
-
Steht denn in den AGBs ewtas dazu? Hatte die gerade nur überflogen und nichts dazu gesehen - von wegen immer mobil etc.
Bezeichnet man so einen Marderschaden eig. auch als Wildschaden oder ist ein Wildschaden nur klassischer Weise das Reh, das vors Auto läuft?
-
-
Hm, das sehe ich eigentlich auch so. Allerdings ist doch insbesondere im Ausland fraglich, ob der Vermieter dorthin kommen muss. Wenn dein teures Elektrogerät kaputt geht, dann musst du es auch zum Händler oder Hersteller bringen, um es reparieren zu lassen. Sicher passt der Vergleich nicht perfekt.
Im Mietvertrag steht ja üblicherweise nichts zu Ausfälen. Dort wird die Vermietung eines Fahrzeuges vereinbart, ab der Abholstation. Wenn der Vermieter hier nicht fahrlässig ein bereits defektes Fahrzeug ausgibt, halte ich es zumindest für hinterfragbar, ob er dann ein Ersatzfahrzeug zu einem beliebigen Ort bringen muss, wenn etwas kaputt geht. Genauso könnte er vielleicht sagen: Lass das Fahrzeug zurück bringen und dann kriegst du hier sofort Ersatz.
Ich will Sixt hier nicht verteidigen, es ist auf jeden Fall einiges schief gelaufen. Aber im allgemeinen Fall wäre es schon interessant, ob diese BRINGE-Pflicht tatsächlich besteht.
-
-
Danke nochmal racer x: du hast mich vor großen kosten bewahrt! Ich fand es desweiteren schade das sixt die Fahrt mit dem Golf in die Schweiz erlaubt, aber gleichzeitig dann seine Hilfe derart einschränkt. Ich werde mich jetzt an meine leihwagenversicherung wenden. Auf der Homepage steht das man sich bis spätesten 31 Tage nach Schaden melden soll. Vielleicht ist da noch was zu machen.
-
Bezeichnet man so einen Marderschaden eig. auch als Wildschaden oder ist ein Wildschaden nur klassischer Weise das Reh, das vors Auto läuft?
Ein Marderschaden ist kein Wildschaden. Ein Wildschaden ist ein Verkehrsunfall unter Beteiligung von Rehwild, Wildschwein, Muffelwild, Damwild und dergl..(Igel überfahren, auf Frosch langrutschen etc zählt nicht , )Haus- und Nutztiere gehören ebenfalls nicht dazu (Katze, Hund, Schaaf, Rind, als Rind verkleidete Pferde pp)., also auch nur ein Verkehrsunfall
(Verkehrsunfall natürlich nur dann, wenn auf öffentlichem Straßenland oder zumindest faktische Öffentlichkeit herrscht)
-
Das kommt auf den Versicherungsvertrag an. Es gibt sowohl Verträge die nur Haarwild einschließen als auch "Tiere aller Art", darunter fallen dann auch Haustiere. Auch beim Marderbiss gibt es Unterschiede je nach Versicherung bzgl. der Regulierung von Folgegschäden nach dem Marderbiss. Bei Sixt dürfte das aber keinen Unterschied machen, man haftet als Mieter bis zur vereinbarten Selbstbeteiligung, ob das ein Hund oder Reh war ist egal. Beim Marderbiss ist die Frage, wer beweisen muß, wann der Schaden aufgetreten ist. Nicht jeder Maderbiss führt zu unmittelbar wahrnehmbaren Schäden am Fahrzeug.
-
-
Das kommt auf den Versicherungsvertrag an. Es gibt sowohl Verträge die nur Haarwild einschließen als auch "Tiere aller Art", darunter fallen dann auch Haustiere. Auch beim Marderbiss gibt es Unterschiede je nach Versicherung bzgl. der Regulierung von Folgegschäden nach dem Marderbiss. Bei Sixt dürfte das aber keinen Unterschied machen, man haftet als Mieter bis zur vereinbarten Selbstbeteiligung, ob das ein Hund oder Reh war ist egal. Beim Marderbiss ist die Frage, wer beweisen muß, wann der Schaden aufgetreten ist. Nicht jeder Maderbiss führt zu unmittelbar wahrnehmbaren Schäden am Fahrzeug.
...schon richtig, war aber nicht die Frage. Die Frage war, ob ein Marderschaden (Marderbiss) ein Wildunfall ist und das ist er definitiv nicht. Einzelne Versicherungsverträge und AGB`s aufzudröseln würde uns die nächsten 10 Jahre beschäftigen .
-
Allerdings ist doch insbesondere im Ausland fraglich, ob der Vermieter dorthin kommen muss.
Da Sixt ja nicht nur in D vertreten ist, fände ich folgende Lösung fair: Sixt liefert ein Fahrzeug aus der nächstgelegenen Station und Fahrzeug wird an einer Station nahe der Grenze in Deutschland getauscht. Der Fahrer, der das Fahrzeug bringt, kann sicherlich dann auch zurück zur Station mitgenommen werden, um die Kosten möglichst gering zu halten. -
Da Sixt ja nicht nur in D vertreten ist, fände ich folgende Lösung fair: Sixt liefert ein Fahrzeug aus der nächstgelegenen Station und Fahrzeug wird an einer Station nahe der Grenze in Deutschland getauscht. Der Fahrer, der das Fahrzeug bringt, kann sicherlich dann auch zurück zur Station mitgenommen werden, um die Kosten möglichst gering zu halten.
Das wäre sicher eine für beide Seiten akzeptable Lösung.
-
-
da das aber 2 unterschiedliche Landesgesellschaften sind, wo jeder nur an sich denkt, funktioniert das so leider nicht.
-
Nun gibts News zum Schaden. Ich hab jetzt über Umwege Bilder bekommen und die Originalrechnung. Alles klingt plausibel und ist nachvollziehbar. Ausserdem hat mir Sixt für die Betankung, von ca 3/8 des Tanks, 16,25€ zzgl. Mwst. berechnet (super Kurs) und mir einen großzügigen Nachlass für den entstandenen Mietwagenausfall, das Downgrade auf CLMR und den Streß gewährt. Jetzt muss nur noch die Leihwagenversicherung mitspielen und die Rechnung begleichen.