Schaden am Fahrzeug, keine Polizei gerufen. Und Nun?

  • Hey,
    ich habe mal eine Frage zum Thema Versicherungsschutz. Oft ist es so, dass bspw. bei billiger-mietwagen.de eine Vollkasko ohne SB dabei ist, wobei in einem Schadensfall beim Autovermieter erst die SB bezahlt werden muss und dann später bei billiger-mietwagen oder ähnlichem diese wieder zurückgeholt werden kann.


    Nun steht aber in den AGBs drin, dass dies nur zurückgezahlt wird, wenn die Polizei gerufen wird.
    Was macht man, wenn man den Schaden nicht bewerkt hat oder kein Fremdschaden entstanden ist und die Polizei nicht kommt?

  • Das geht? Gibt es denn dann eine Strafe von der POlizei, weil man den Pöller umgefahren hat? Und was bei einem Schaden, den man erst bei der RÜckgabe bemerkt?

  • Wenn jemand dein Fahrzeug beschädigt, du aber nicht weißt wer es war fährst du zur Wache und erstattest ne Anzeige gegen Unbekannt. Daraufhin bekommst du ein Aktenzeichen ausgehändigt, welches du bei der Versicherung/AV einreichen kannst.
    Falls du einen Poller umfährst musst du diesen natürlich ersetzen, meiner persönlichen Erfahrung nach sind die Kommunen allerdings recht kulant bei sowas sofern du es direkt bei der Polizei meldest. Deswegen auch hier definitiv melden um "unerlaubtem Entfernen vom Unfallort" und Problemen mit der Versicherung aus dem Weg zu gehen.


    P.s. Fühl mich gerade so wie ein Fahrschullehrer... :rolleyes:

  • Hey,
    Fahrschullehrer, naja so schlimm ist es nicht ;) Aber wenn man ein Auto über eines der Portale mietet und sich in Sicherheit wähnt und am Ende doch ein Schaden da ist, sollte man vorher wissen, was zu tun ist ;)


    Ist es denn so einfach möglich bei der POlizei Anzeige gegen unbekannt zu erstatten, auch wenn der Schaden eher danach aussieht, als das man ihn selber gemacht hat?

  • Ist es denn so einfach möglich bei der POlizei Anzeige gegen unbekannt zu erstatten, auch wenn der Schaden eher danach aussieht, als das man ihn selber gemacht hat?


    Wenn DU den Leitpfosten umgefahren hast - wieso willst Du dann eine Anzeige gegen unbekannt stellen?

  • Nein, ich meine, wenn man den Unfall nicht gemerkt hat. Gleichzeitig der Schaden aber neu ist und nicht von einem anderen Auto stammen kann.

  • Ne, Schaden ist noch nicht eingetreten, aber ich kümmere mich lieber vorher drum. Man schreibt sich ja auch die Sperrrufnummern für die Kreditkarten auf, damit man nicht erst in Indonesien einen Computer suchen muss ;)

  • Ne ne, diesmal keine Grauzone:)
    Aber wie doof muss es sein, du mietest ein Auto für einen Broker und stellst am Ende bei der RÜckgabe fest, dass dort ein Schaden ist. Da du davon ausgehst, dass der Broker dir den Schaden ersetzt, zahlst die SB beim Autovermieter und bekommst dein Geld aber nicht vom Broker wieder, nur weil du einen Fehler gemacht hast (.z.b. nicht zur Polizei gefahren).


    Darum klärst man sowas am besten vorher, oder?