Kurze Frage in die Runde:
Ist es zulässig, dass bei Beschädigungen am Fahrzeug der Autovermieter einfach eine Pauschalrechnung zur Ermittlung der Schadenshöhe ansetzen kann?
Also Pauschalrechnung der Art: Beule, klein, hinten rechts, Fahrzeuggruppe Mittelklasse = 900 Euro.
Kein KV einer Werkstatt, keine Sachkunde, kein aufgeschlüsselter KV sondern lediglich Pauschalsumme aus obigen Angaben.
Weiß jemand Bescheid?
Viele Grüße
carle