Senioren im Straßenverkehr / Überprüfung der Fahrtauglichkeit (nicht nur) bei Senioren

  • Und du weißt genau woher, dass der den kopf nicht mehr drehen konnte? Hast du ihn angehalten und gefragt, oder wie kann ich mir das vorstellen? ;)

    Da er nach dem Vorgang verängstigt am rechten Straßenrand gehalten hat und ich mir erlaubt habe, ihn kurz darauf anzusprechen, konnte ich feststellen, dass er seinen Kopf praktisch nicht mehr drehen konnte, ja.

    Bei Grundstücks-/Hofeinfahrten an Hauptstraßen

    Ich spreche hier aber nicht davon, dass jemand rückwärts von seinem Grundstück in den Verkehr einfährt, sondern dass jemand im fließenden Verkehr unvermittelt rückwärts fährt. Das ist nach meinem Empfinden nicht alltäglich.
    Ungeachtet dessen, dass gegen den Rückwärtsfahrenden der Anscheinsbeweis spricht und er grob verkehrswidrig handelt, wenn er blind rückwärts fährt, war es in diesem Fall auf seine eingeschränkte Motorik und Wahrnehmung zurückzuführen, wie ich im Gespräch mit ihm feststellen konnte. Ich musste den Unfall wegen des entstandenen Schadens ja kurz aufnehmen und ihn zu einem Schuldanerkenntnis bewegen. Da wurden schon einige Defizite offensichtlich. Welcher verständige Mensch würde einfach im fließenden Verkehr rückwärts fahren, wenn er dort andere Fahrzeuge wahrgenommen hat?

    Und ich verstehe immer noch nicht, was das dann mit dem Alter zu tun haben soll.

    Da ich beide Vorfälle auf körperliche Einschränkungen, z.B. an der Motorik und optischen Wahrnehmung zurückführe, welche wohl durch das Alter der beiden Verkehrsteilnehmer bedingt waren, hat es unfraglich etwas mit deren Alter zu tun.

  • Wenn, dann sollte man auch gleich vor Führerscheinerteilung eine Gesundheitsprüfung durchführen. Nur dann bringt eine regelmäßige Kontrolle etwas.


    Zitat

    Nur, wer den Führerschein erwirbt, wird in Deutschland auf Fahrtauglichkeit geprüft.


    Nur das diese Aussage nicht stimmt. Bis auf einen Sehtest kann ich mich an keine Untersuchung erinnern.