Naja ganz so einfach ist es nicht.
Finden konnte ich nur: "Brems, Betriebs, und reine Bruchschäden sind keine Unfallschäden, dies gilt insbesondere für Schäden, die auf ein Verrutschen der Ladung zurückzuführen sind." (Punkt Nr. 4)
Quelle: http://www.sixt.de/fileadmin/sys/agb/sixt_DE_de.pdf
Genaueres kann ich allerdings auch gerade nicht finden. Die Annahme ist allerdings im Forum so weit verbreitet, dass doch gewiss jemand eine Quelle angeben kann.