Erfahrungen mit Flinkster & Lufthansa Kreditkarte

  • Hallo,


    wenn man bei Google nach "flinkster lufthansa kreditkarte" sucht, landet man hier im Forum mit der Information, dass Flinkster-Mieten von der Vollkasko-Versicherung der LH Kreditkarte abgedeckt sind. Die gleiche Information findet sich an vielen anderen Stellen im Internet.


    Nun wollte ich einen Schaden melden und werde vom Kundendienst lapidar mit folgender Information abgelehnt:

    Zitat

    Da Flinkstar Anmietungen zum Bereich Carsharing gehört und somit kein Mietvertrag zustande kommt, ist dieses vom Versicherungsschutz über die Kreditkarte ausgeschlossen.


    Die entsprechenden Versicherungsbedingungen können Sie sich auf unserer Website www.miles-and-more-kreditkarte.com unter dem Punkt Versicherung abrufen.

    Auf Hinweis, dass sich an vielen Stellen im Internet eine andere Information findet, erhalte ich folgende Email:

    Was nun? Hat jemand schon einmal Erfahrung damit gemacht? Ist hier jemand im Forum, der schon einmal erfolgreich einen Versicherungsfall bei einer Flinkster-Miete mit Lufthansa durchbekommen hat?


    Viele Grüße
    Arno

  • Einen Schadensfall hatte ich dazu nicht, auch habe ich inzwischen keine Lufthansa Kreditkarte, aber vor ein paar Jahren bekam ich diese Infos dazu von LHCC (von unten nach oben lesen)



  • wenn man bei Google nach "flinkster lufthansa kreditkarte" sucht, landet man hier im Forum mit der Information, dass Flinkster-Mieten von der Vollkasko-Versicherung der LH Kreditkarte abgedeckt sind.

    Der Beitrag ist von 2011. Es könnte durchaus sein, daß sich bei der Versicherung etwas geändert hat. Es ist allgemein zu empfehlen sich bei Fragen zu einem Vertragsverhältnis mit dem Vertragspartner direkt auseinanderzusetzen und sich nicht auf das "Internet" zu verlassen. Solange man selbst nichts Schriftliches vom Vertragspartner in der Hand hat, hat man gar nichts.

    Auf Hinweis, dass sich an vielen Stellen im Internet eine andere Information findet, erhalte ich folgende Email:

    Je nach Formulierung der E-Mail war eine derartige Antwort zu erwarten. Sich auf "Stellen im Internet", insbesondere Informationen Dritter, zu berufen, gibt dem Unternehmen doch eine Steilvorlage sich nicht damit auseinander zu setzen, weil für sie nur die eigenen von Dir anerkannten AGB, etc. maßgeblich sind.


    Es gab hier im Forum m.E. tatsächlich schon Fälle, wo Schäden bei Carsharing-Mieten von KK-Versicherungen reguliert wurden. Ob es dabei explizit um Flinkster und LH-KK ging, weiß ich nicht. Hast Du mal die Vorgehensweise aus dem besagten Thread, Einschicken des Rahmenvertrags mit Flinkster an die Versicherung, ausprobiert?

  • Danke - ich habe noch einmal einen Hinweis darauf an den Lufthansa-Support geschickt. Wer weiß, vielleicht bewegt sich ja doch noch was...

  • Sieht ganz so aus... Ich habe jetzt wieder eine generische Antwort erhalten:


    Ich warte jetzt auf die tatsächliche Rechnung von Flinkster und werde dann den Antrag auf Erstattung inklusive aller Unterlagen per Post einreichen. Mal schauen, ob sich dann vielleicht doch noch was machen lässt.
    Wenn nicht, weiß ich wirklich nicht mehr, wozu ich die LH-Kreditkarte noch behalten soll.


    Viele Grüße
    Arno

  • also die Vertragsbedingungen haben sich nicht geändert, aber die dahinterliegende Versicherung.


    ja und? was interessiert mich das als Kunde? deshalb kann ich ja nicht Leistungen, die ich bisher erbracht habe, auf einmal nicht mehr erbringen.

  • deshalb kann ich ja nicht Leistungen, die ich bisher erbracht habe, auf einmal nicht mehr erbringen.

    Das kommt dann ganz darauf an wie der Fall Carsharing in den Bedinungen der Karte oder der Versicherung geregelt ist. Es bestand und besteht ja offensichtlich Klärungsbedarf aufgrund uneindeutiger Versicherungsbedingungen, anders sind die Fragen hier und die unterschiedlichen, teilweise sich widersprechenden Antworten des Kartenservice/der Versicherung nicht zu erklären. Es ändert sich eigentlich nicht die Leistung der Karte, sondern der Versicherer interpretiert die Bedingungen einfach anders. Da hilft dann nur ein Rechtsanwalt und letztendlich eine Klage, weil der Versicherer wird seine Meinung vermutlich nicht ändern.