Die Vollkaskoversicherung deckt ebenfalls nur Schäden ab, die am eigenen Kraftfahrzeug entstehen und schließt die Teilkaskoversicherung mit ein.
In der Vollkaskoversicherung sind zusätzlich zur Teilkaskoversicherung folgende Schäden versichert:
Vandalismus
Unfallschäden am eigenen Kraftfahrzeug
selbstverschuldete Unfälle
Fahrerflucht
wenn keine Haftpflichtversicherung eintritt und der Unfallgegner zahlungsunfähig ist
wenn der Verursacher nicht haftbar zu machen ist
Die Vollkaskoversicherung wird in der Regel mit einer Selbstbeteiligung pro Schadenfall für den Mieter vereinbart. Bei einer Vollkasko ohne Selbstbeteiligung spricht man von einer SLDW