• Die Vollkaskoversicherung deckt nur Schäden ab, die am eigenen Kraftfahrzeug entstehen und schließt die Teilkaskoversicherung mit ein.

    Die Vollkaskoversicherung deckt ebenfalls nur Schäden ab, die am eigenen Kraftfahrzeug entstehen und schließt die Teilkaskoversicherung mit ein.


    In der Vollkaskoversicherung sind zusätzlich zur Teilkaskoversicherung folgende Schäden versichert:


    Vandalismus
    Unfallschäden am eigenen Kraftfahrzeug
    selbstverschuldete Unfälle
    Fahrerflucht
    wenn keine Haftpflichtversicherung eintritt und der Unfallgegner zahlungsunfähig ist
    wenn der Verursacher nicht haftbar zu machen ist


    Die Vollkaskoversicherung wird in der Regel mit einer Selbstbeteiligung pro Schadenfall für den Mieter vereinbart. Bei einer Vollkasko ohne Selbstbeteiligung spricht man von einer SLDW

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