Unfall mit Todesfolge durch Materialermüdung. Wer trägt die Schuld?

  • Hallo an alle!


    Der folgende Sachverhalt ist hypothetisch, und stellt keine Verbindung zu irgendeinem bereits in der Vergangenheit stattgefundenen oder auch in der Zukunft stattzufindenen Fall dar.


    Angenommen, ein Mieter würde mit seinem Mietfahrzeug an einem Fussgängerüberweg eine Person überfahren, da in diesem Moment die Bremsen auf Grund von Materialschwäche versagt haben.
    Wer würde hierbei die Schuld tragen?


    A. Müsste der Mieter zu Rechenschaft gezogen werden, da er das Fahrzeug geführt hat, und für den technischen Zustand verantwortlich ist?
    B. Die Mietfahrzeugfirma, da diese über den technischen Zustand als Eigentümer verantwortlich ist?


    Ich tendiere zu A, was letztlich schon etwas besorgniserregend wirkt, wen man somit immer mit einer tickenden Bombe fährt.


    Gruß

  • A ist natürlich Unsinn, sofern dem Fahrer nicht schon vorher sonnenklar war, dass der Wagen nicht verkehrssicher ist.


    Ansonsten ist der Fall tragisch, die Folgekosten trägt aber die (Pflicht-)Haftpflicht des Fahrzeugs. Und das (weitgehend) unabhängig von Schuldfragen.

  • :206: zahlt nicht ersteinmal die Haftpflichtversicherung des Kfz alle Schäden? Und ob strafrechtlich ein Vorwurf irgendjemandem zu machen ist wird wohl die Staatsanwaltschaft mittels eines Gutachtens herausfinden. Kann wohl pauschal nicht gesagt werden. Grundsätzlich haftet auch der Fahrer eines Autos für dessen Verkehrssicherheit.

  • Wenn man als Mieter ohne Lenkrad losfährt und nicht mehr ausweichen kann, dann wird man (hoffentlich) dafür nicht ungeschoren davonkommen.
    Wenn man als Mieter nicht mehr ausweichen kann, weil das Fahrzeug einen Defekt hatte, den man nicht sehen kann, wohl hoffentlich nicht. Sonst müssten ja alle erstmal auf die Bühne zum TÜV.

  • Also die Frage ist ja was zählst du als Materialschwäche ?
    Ein Konstruktionsfehler wo die Bremsen versagen weil der Hersteller fehlerhafte Bremsen geliefert hat ? Oder aber das die Bremsen runter sind und nur noch Metall auf Metall ist und dadurch die Bremsen sich auflösen ?
    Dazu kommt das nicht davon ausgegangen werden kann das jeder Mieter weiß wie er die Bremsen kontrollieren soll. Bei einigen Autos ist das einfach , aber bei einigen eher schwierig. Dann haben noch einige Wagen Trommelbremse die kannste gar nicht überprüfen als Laie.
    Ansonsten bei einem Konstruktionsfehler , haftet der Hersteller. Ich denke ich ahne auf welches Fahrzeug die hinaus willst.
    Ansonsten werden niemals alle 4 Bremsen zur gleichen Zeit ausfallen. Du wirst also noch eine Bremswirkung erzielen die geringer ist wenn eine oder zwei ausfallen , aber bei Fahrten in der Stadt mit maximal 60 km/h wirst du keine Todesfolgen haben. Da du auch mit verringerter Bremswirkung noch weit genug abbremsen kannst um keinen Todesfall zu haben.
    Da wo die Bremsen sich mal aufgelöst haben, war das jenseits der 100 km/h und wenn du damit an einen Fußgängerüberweg jemand überfährst , dann warst du 100% viel zu schnell.

  • Nun, der Anstoß dieser Überlegung war ein Gespräch mit einem Polizisten aus der Familie.


    Ich werfe etwas Spannung mehr ins Feuer:
    Was passiert, wenn angenommen, dieser Fall im Ausland, wie Polen, passieren würde? Laut des Polizisten wird in Polen allein der Fahrer bestraft, da dieser in diesem Moment das Fahrzeug geführt, und dafür Sorge zu tragen hätte, dass das Fahrzeug technisch einwandfrei funktionieren sollte. Unabhängig davon, ob das Fahrzeug gemietet ist oder nicht. Der Fahrzeugführer wird bestraft.


    Diese Aussage empfinde ich schon recht schroff, da ein Mietfahrzeug mit seiner Historie dem aktuellen Mieter nicht bekannt wäre, und vielleicht der Zustand bei der Übergabe zwar in Ordnung war, aber durch umpflegliches Verhalten der Vormieter zu dieser Materialschwäche geführt hätte. Gleichzeitig könnte die Mietfahrezugfirma es belegen, dass bei der Übergabe alles in Ordnung war, und ab da nämlich der Fahrzeugumgang des Mieters dazu geführt hätte.
    Man ist als Mieter also determiniert, und fährt mit einer tickenden Zeitbombe, da der tatsächliche Zustand des Fahrzeuges nicht zu überprüfen wäre, gegenüber einem Privatfahrzeug, welches man besser "kennt".


    Was mein ihr?

  • Wenn ein Polizist sich traut solch eine Aussage zu tätigen, könnte er bitte anführen welche Gesetze er dafür verwendet? Gerne auch im Originaltext, da ich zwar kein Pole bin, aber doch polnisch verstehe! Sonst ist dies meiner Meinung nach, ohne deinem Familienmitglied zu nahe treten zu wollen, nur Stammtischgerede!

  • Wenn ein Polizist sich traut solch eine Aussage zu tätigen, könnte er bitte anführen welche Gesetze er dafür verwendet? Gerne auch im Originaltext, da ich zwar kein Pole bin, aber doch polnisch verstehe! Sonst ist dies meiner Meinung nach, ohne deinem Familienmitglied zu nahe treten zu wollen, nur Stammtischgerede!


    "Stammtischgerede" ist genau das richtige Wort. Das Gespräch verlief auch recht nüchtern (doppeldeutig), und ohne dabei den Anschein erwecken zu wollen, sich jetzt in die Thematik zu vertiefen. Trotzdem hat es mich ins Grübeln gebracht.
    Also mir leuchtet es ein, dass der Fahrzeugführer die Verantwortung über das Fahrzeug trägt, und dieser hypothetischer Fall auch recht schwer zu konstruieren wäre, da ein Ausweichen oder eine andere Reaktion, geschweige von der geringen Wahrscheinlichkeit einer Todesfolge dabei, unabdingbar wäre. Fakt ist, das die Verantwortung Personenbezogen sein müsste, oder nicht? Wie ist es denn beim Flugzeugabsturz, wenn nur der Pilot überleben würde, und man dies dem technischen Versagen zuordnen würde? Geht der Pilot dann in den Knast?


    Also ich hoffe doch stark, dass falls so etwas jemanden zustoßen würde, man nur eine geldliche Strafe erhält, welche dann die Versicherung zahlen würde. Alles andere wäre vorsätzlich bzw. fahrlässig, was natürlich auch anders geahndet werden sollte.

  • In Deutschland gibt es im Straßenverkehrsrecht eine ausdifferenzierte Haftung: grundsätzlich haftet der Fahrer verschuldensabhängig für vermutetes Verschulden, der Halter verschuldensunabhängig aus Gefährdungshaftung. Heißt also, der Fahrer hat solche Schäden zu vertreten, die ein Idealfahrer bei Beachtung der entsprechenden Sorgfalt vermieden hätte, der Halter haftet grundsätzlich unabhängig von eigenem Verschulden oder Verschulden des Fahrers. Die Haltereigenschaft kann dabei aber gerade bei längeren Miet-/Leasingverhältnissen auf den Mieter/Leasingnehmer übergehen, das ist eine wirtschaftliche Betrachtung, entscheidend ist, wer die Bestimmungsgewalt über das Fahrzeug inne hat und dessen wirtschaftliche Aufwendungen trägt.


    Daneben gibt es auch noch eine Haftung aus allgemeinem Deliktsrecht, hier hat bspw. der Halter dann auch für eigenes Verschulden einzustehen, wenn er etwa bei der Wartung geschlampt hat, etc.


    Außerdem kann auch der Hersteller aus allgemeinem Deliktsrecht (insbes. Produzentenhaftung) verschuldensabhängig und aus Produkthaftungsrecht verschuldensunabhängig haften, wenn ein Produktions- oder Produktfehler für den Defekt verantwortlich ist.


    Die Haftpflichtversicherung kommt dann erst als letzter Schritt in's Spiel. Ist eine Haftung des Fahrers oder Halters - die ggfs. als Gesamtschuldner haften - festgestellt, so wird diese regelmäßig auf die Versicherung übergeleitet.



    Nachtrag: die strafrechtliche Seite ist dabei etwas ganz anderes, nur weil jemand für einen Schaden wirtschaftlich einzustehen hat, muss er dafür noch lange keine strafrechtliche Konsequenzen fürchten. Im Strafrecht wird stets für vorsätzliche Begehung oder - falls vom Gesetz bestimmt - für fahrlässige Rechtsgutverletzung bestraft. Bei Verkehrsunfällen kommt dabei regelmäßig eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung / Körperverletzung Betracht. Dafür bedarf es dann aber in vorwerfbarer Weise fahrlässiges Verhalten.