Bedeutet Auffahrunfall = grobe Fahrlässigkeit ?

  • Hallo,
    ich habe vor 4 Tagen mit einem Hertz Mietwagen (Ford) einen Auffahrunfall auf einer Landstraße verursacht, ich bin mit gefühlt 40 einem anderen hinten drauf gefahren (stockender Verkehr vor temporärer Ampel). Kein Personenschalen. Beide Autos mussten abgeschleppt werden (Motor lief noch, kein Airbag ausgelöst, aber Kühlflüssigkeit ausgelaufen) und bei meinem Vordermann (kleines japanisches Auto) könnte es sich um einen Totalschaden handeln. Schaden wurde von der Polizei aufgenommen (keine Skizze, nur Auffahrunfall auf dem Bogen geschrieben), da diese den Unfall beobachtet hat, weil sie einen anderen Auffahrunfall aufgenommen hat.... Ich wurde mit 35€ verwarnt.


    Nun würde ich gerne wissen wie es weiter läuft? Wie lange dauert so eine Bearbeitung? Klar ist mir das ich Abschleppkosten und SB zu tragen habe, aber kann man bei so einen Unfall schon von dem horror Szenario "grober Fahrlässigkeit" ausgehen? Zwar habe ich das Wort im Mietvertrag gelesen, aber mir war dummerweise nicht bewusst was alles darunter fällt, ich habe da an wirklich extrem schlimme Sachen wie Trunkenheit, extrem überhöhte Geschwindigkeit gedacht, aber das ganze ist ja eine enorme Auslegungssache.... Kann man mir hier schon was wegen der 35€ Verwarnung anlasten?


    Danke für eure Kommentare, ich stehe gerade echt etwas unter Strom :(

  • Nein, ein Auffahrunfall ist keine grobe Fahrlässigkeit. Es sei denn Alkohol, Handy, Drogen, Übermüdung, Niesanfall, Glatteis und Vollgas, Rumsuchen im Handschuhfach, ... das wäre als grob fahrlässig auszulegen. Aber die Bedienung des Radios bspw. ist bereits nicht mehr als grobe Fahrlässigkeit auszulegen. Die 35€ Verwarngeld sind eine Verwarnung wegen unachtsamen fahren. Ist üblich das dieses bei solch einem Unfall verhängt wird. Aber grobe Fahrlässigkeit unterstützt dieses Verwarngeld nicht

  • Typische Auffahrunfälle im Stop&Go-Verkehr fallen regelmäßig nicht in den Bereich der groben Fahrlässigkeit, da muss dann schon noch etwas dazu kommen, wie bspw. die Benutzung eines Smartphones o.ä., damit die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonderer Weise außer Acht gelassen wurde.


    Eine genaue Einschätzung deines Sachverhalts wirst du allerdings nur nach Würdigung aller relevanten Fakten von einem Anwalt erhalten.

  • Reines niesen nicht, aber ich hab mich selbst damals in der Fahrschule mal schlau gemacht, da ich (jetzt ohne Flax) beim Wechseln von Dunkel in Sonnenlicht teilweise echt 3 bis 4 mal niesen muss.


    Fazit: Wenn das Niesen nicht aufhört (jetzt nicht der Schnupfen und einmal geniest), dann soll man geschwindigkeit verlangsamen und rechts ran und warten bis es vorbei ist. Bei mir kommt es manchmal auch dazu, dass meine Augen dann stark tränen und so auch meine Sicht etwas verschwommen ist. Weiteres Beispiel: Allergiker erwischt es gerade voll und muss nunmal mehrmals niesen, mit ähnlicher Beeinträchtigung.


    In dem Zusammenhang, insbesondere da der Fahrer weiß: "Kacke, jetzt hört das wieder nicht auf" - dann handelt er fahrlässig wenn er weiter fährt ohne Geschwindigkeit zu reduzieren oder weitere Maßnahmen zu treffen. Er weiß das seine Wahrnehmung beeinträchtigt ist, und er erst nach 1min wieder voll dabei ist.


    Einen Rechtsspruch hab ich derzeit nicht zur Hand, im Einzelfall wäre dies so oder so vor Gericht zu klären. Ein einzelner Nieser ist jedoch nicht grob fahrlässig, richtig. Das ist menschlich.


    Dauermieter-Das Original:

    :206: auch Niesen ist nicht grob fahrlässig. Verstehe nicht warum man sowas hier behauptet :(

    Ich habe nicht behauptet, dass Niesen fahrlässig ist, sondern ein Niesanfall.
    __________________________


    Edit: http://www.schweizer.eu/biblio…teile/index.html?id=11979
    Hier ein Urteil dazu. Aus der Begründung kann man auch gut meinen Hintergedanken nachvollziehen:

    Zitat

    [...]Der Kl. wußte, daß er infolge der Auswirkungen des Niesanfalles in seiner Aufmerksamkeit eingeschränkt war. Er hätte unter diesen Umständen nicht den Blick kurzfristig von der Fahrbahn abwenden dürfen, um nach dem Taschentuch auf dem Beifahrersitz zu suchen. Vielmehr hätte er sein Fahrzeug zum Stillstand bringen müssen, um die Folgen des Niesanfalls zu beseitigen. Dies war dem Kl. in der konkreten Situation auch zumutbar. Nach seinem eigenen Vorbringen fuhr er mit der relativ geringen Geschwindigkeit von nicht mehr als 50 bis 60 km/h. Weitere Verkehrsteilnehmer, die durch ein zügiges Anhalten behindert worden wäre, waren nicht vorhanden. Dem Kl. hätte sich deshalb aufdrängen müssen, erst nach Durchfahren der Kurve und nach dem Anhalten des Fahrzeugs nach dem Taschentuch zu suchen. Daß er dies unterlassen hat, stellt ein in subjektiver Hinsicht unentschuldbares Fehlverhalten dar, das das gewöhnliche Maß erheblich übersteigt. Der Kl. hat deshalb den Verkehrsunfall und damit den Versicherungsfall grob fahrlässig verursacht, ...

  • Der wesentliche Punkt ist dabei aber, dass der Fahrer von der körperlichen Beeinträchtigung weiß, das ist bspw. bei Epileptikern eine vergleichbare Situation: jemand, der vorher noch nie einen Anfall hatte, der lässt auch die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nicht in besonderem Maße außer acht, wenn er sich trotzdem ans Steuer setzt. Hingegen jemand, der regelmäßig unter solchen Anfällen leidet, tut dies schon.

  • Was bei mir der Fall wäre ... ich weiß, dass wenn ich von Dunkel in Hell umspringe (Tunnel) kann es mich ordentlich erwischen. Daher hab ich bspw. eine Sonnenbrille im Auto für diese Situation zur Hand. Daher ist das auch nicht einfach nur eine plumpe Behauptung wie mir vorgeworfen wird, sondern hat tatsächlich auch einen fundierten Hintergrund.

  • Genau.


    Aber verallgemeinern lässt sich das nicht, präzise hättest du in deinem ersten Beitrag darauf hinweisen müssen, dass eine solche Beeinträchtigung nur dann zu grober Fahrlässigkeit führen kann, wenn der Betroffene davon weiß, dass diese regelmäßig auftritt.