schaden bei Rückgabe, der wohl bei Abholung schon dran war

  • Hallo,


    ich habe vor einigen Wochen innerhal Deutschlands einen Mietwagen gebucht (mit Selbstbeteiligung). Bei der Rückgabe wurde mir ein Schaden mitgeteilt, den ich im Parkhaus nicht gesehen habe, da er sehr tief unterhalt der Stoßstange ist, man muss sich tief hinkniehen um ihn zu sehen. Es war mir vor Ort rätselhaft, wie ich oder irgendjemand solch einen Schaden erzeugen kann (vielleicht so ein Halbkugelförmiger Poller).


    Da mir der Schaden beim ersten Halt an einer Raststätte aufgefallen war (ich habe ihn für Schlammspritzer gehalten) bin ich mir eigentlich sicher, dass ich es nicht war. Ironischerweise ist mir noch ein zweiter Schaden in ähnlicher Größenordnung aufgefallen, der bei der Abgabe nicht festgestellt wurde.


    Die Schäden sind in Größenordnungen gewesen, die im Parkhaus schwer sichtbar sind, die ganz klar in die Kategorie "kleine Schönheitsmängel" gehören und die nicht repariert werden. Vor Ort habe ich gedacht, dass es eine typische Kulanzsache ist.


    Leider kam mit großer Verspätung und ohne Kommentar eine Rechnung über ca. 1000 Euro, die die Eigenbeteiligung ziemlich genau ausschöpft. Ich komme mir da gelinkt vor, zumal ich nicht unterschrieben habe, dass ich den Schaden eingestehe.


    Ich habe jetz erstmal zurückgeschrieben, rechne aber nicht damit, dass die Antwort noch rechtzeitig vor der Einspruchsfrist der Kreditkartenabrechnung kommt. Soll ich erstmal pro Forma blocken?


    Vielen Dank!

  • scruffy123:
    Dass Du den Schaden nicht eingestanden hast, heisst nicht, dass Du nicht zahlen musst.


    Klingt nach einem Schaden, der nur beim Bewegen des Fahrzeugs gegen etwas entstehen kann. Wenn dem so ist und er bei Abholung nicht protokolliert war, sieht des meines Erachtens nicht gut aus. Relevant könnte noch sein, wie alt das Übergabeprotokoll (ist ja oft nicht Deine Abholung, sondern die letzte Abgabe) vor der Abholung war und ob bzw. wie viel das Fahrzeug zwischen letzter Abgabe und Deiner Abholung bewegt wurde - falls das irgendwo erfasst ist. Klingt für mich aber eher so, als ob die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass Du zahlen musst.


    Nachtrag: Buchbinder sollte natürlich einen Beleg für die berechneten Kosten (Kostenvoranschlag o.ä.) liefern. Ob die Höhe korrekt ist, kann ich nicht beurteilen.

  • eider kam mit großer Verspätung ... eine Rechnung .... vor der Einspruchsfrist der Kreditkartenabrechnung kommt. Soll ich erstmal pro Forma blocken?


    scruffy123:
    was bedeutet das genau, grosse verspaetung? (wieviele tage/wochen/monate?)


    ich persoenlich wuerde erst einmal die abbuchung von buchbinder bei deinem kartenausgebenden institut reklamieren.