Geschehen bei der Mietwagenabholung auf dem Hertz-Gelände London Heathrow.
Bei
dem Verlassen des Hertzgeländes mit dem angemieteten Fahrzeug, kam es zu einem
Lackschaden, der durch die Schrankenanlage verursacht wurde. Schranke war
offen, Ampel auf grün und trotzdem kam die Schranke plötzlich beim Durchfahren der
Ausfahrt auf der Windschutzscheibe-Motorhaube zum liegen.
Unfallbericht wurde erstellt, Bilder hielten die Situation fest, ein Zeuge
(Hertz Kunde in Schrankennähe) wurde namentlich ermittelt. Es wurde von uns die Auswertung der Ausfahrtkameras (4x) eingefordert. Eigentlich ein klarer Fall von Fehlfunktion der
Schrankenbedienungspersonal oder -Automatik. Trotdem wurde mir der Schaden in Rechnung
gestellt und von der Kreditkarte abgebucht. 270 engl. Pfund. Trotz mehrmaligen
schriftlichen Reklamationen lehnt Hertz jegliche Verantwortung ab und eine Erstattung der
Schadenskosten müssten wir in England einklagen. Auf die ausführlichen Dokumentationen von unserer Seite gab Hertz keinerlei Stellungnahme ab. Er kamen nur obligatorische E-Mail Beantwortungen zurück, die die Ablehnung der Schadensübernahme enthielten.
Unfallschaden durch Schranke bei Hertz
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1) da dort sicher hunderte oder gar tausende ohne Schaden durchfahren, wird Hertz keine "Unfalluntersuchung" anstellen und Zeugen befragen oder Videobänder auswerten, sondern direkt von einer Fehlhandlung und Verschulden des Mieters ausgehen
2) da Hertz das Geld jetzt hat, hat Hertz auch keinen Anlass, sich näher mit dem Vorfall zu beschäftigen und diesen zu untersuchen. Da Kundenfreundlichkeit und Fairness bei Hertz sowieso klein geschrieben werden, dürfte für Hertz auch ein Widerspruch des Kunden keinen Anlass geben, die Sache nicht als abgeschlossen zu betrachten
3) die einzige Chance, die nun noch besteht, wäre ein Widerspruch gegen die Abbuchung bei der Kreditkartenfirma. Nach einer Rückbuchung hast Du das Geld wieder und Hertz müsste nun aktiv werden. Entweder die Sache nun doch untersuchen oder Dich verklagen. Jedenfalls wäre damit der Schwarze Peter bei Hertz. Eine andere Chance sehe ich erstmal nicht.
4) Bist Du im ADAC? Dann kostenlose Erstberatung in Verkehrsrechtssachen in Anspruch nehmen!
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4) Bist Du im ADAC? Dann kostenlose Erstberatung in Verkehrsrechtssachen in Anspruch nehmen!
Machen die das international? Hier dürfte ja deutsches Recht eher nicht zur Anwendung kommen. -
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Naja, dann sollen die zumindest als Erstberatung einen Ansprechpartner suchen.
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Oder die Schranke ist vor lauter Scham von selbst abgefallen
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