Schadensregulierung wer zahlt / wer schätzt

  • Bin neu hier, aber habe anlässlich eines Schadens nach der Anmietung bei SIXT habe ich ein paar Fragen.


    Das Fahrzeug hatte eine defekte Abstandswarnanlage (bei B-Klasse heißt das anscheinend Parktronik). Funktionierte nach vorn aber nicht nach hinten. War von mir nicht so erwartet. Piepser war nicht vorhanden, bzw funktionierte nicht, was ich auch schnell wahrgenommen habe und deshalb keinen Einfluss auf das Unfallgeschehen hatte. Beim Rangieren im zu geparken Parkhaus ist es dann passiert. Leitplanke, nicht sichbar im Heckfenster, weil beim rangieren zu Nahe dran, zudem unsinnig platziert. Die habe ich dann mit rechter hinterer Ecke des Fahrzeugs getroffen. Wie stellt sich eigentlich die rechtliche Siutation in einem solchen Fall, wenn das Fahrzeug einen technischen Defekt hat und dadurch ein Schaden hätte verhindert hätte werden können?


    Letztendlich bin ich schon extrem langsam gefahren, vielleicht 2-5 km/h (halt über vielleicht 20cm Weg beim anfahren leicht beschleunigt), aber bei Kontakt mit der Leitplanke kam es nicht nur zu einem Kratzer, sondern die Stoßstange sprang aus der Halterung auf der rechten Fahrzeugseite. Sonst keine Sichtbaren Beschädigungen. Hing dann auf dieser Seite ca. 1cm nach außen. Schon merkwürdig, hätte das nicht bei dieser Geschwindigkeit erwartet. Kurz, ein beauftragtes Ferngutachten mit TüV Leipzig vermerkt, macht den Aufwasch. Neues Teil der Stoßfänger 350,Euro, dass dann noch neu zu lackieren ist und alles zusammen mit weiteren Teilen ca. 1200 Euro. Wer hat hier Erfahrung, wenn der Stoßfänger sichtbar keinen Schaden hat und die Halterung nachgegeben hat, kann an der Stoßfänger an der Haltevorrichtung (nehme an es sind Löcher über die der Stoßfänger an ein Plastikhalter gesteckt ist) beschädigt sein ?


    Wenn im Gutachten km Stand mit 0km angegeben ist und tatsächlich 19000km drauf waren, wirkt sich das auf die durchzuführende Reparatur aus und wäre das zu reklamieren.


    schon mal vielen Dank im Voraus für die Antworten.

  • Du hast den Schaden verursacht. Deine Schuld würde ich sagen.
    Du bist der Fahrzeugführer und für das Geschehen verantwortlich. Ob PDC hin oder her - überall steht ja dass man sich nicht drauf verlassen soll und das Umfeld beachten soll.


    Wie siehts mit deiner SB aus?


    Edith war hier: schonmal versucht mit gewissem Druck die Stoßstange wieder einzurasten? Bei meinem privat PKW hatte mal hinten jemand angeklopft und die Stoßstange ist links und rechts rausgesprungen. Hab mir den Schaden Cash auszahlen lassen. Mit etwas Druck die Stoßstange wieder eingerastet und gut war's.

  • Zumindest bezüglich der defekten "Abstandswarnanlage" sollte der Fall eindeutig sein. Der Fahrer bleibt immer selbst verantwortlich und darf sich nicht auf die Assistenzsysteme verlassen. Diese können ja auch Fehlfunktionen aufweisen, wie hier geschehen.


    Den Rest verstehe ich nicht zu 100%. Ich vermute aber, dass du den neuen Stoßfänger inkl. Lackierung und Montage bezahlen musst. Der Vermieter hat das Recht, dass das Fahrzeug wieder in einen einwandfreien Zustand wie zuvor versetzt wird. Ob das immer gemacht wird, sei dahin gestellt. Man kann aber wohl kaum verweigern den Stoßfänger auszutauschen wenn er beschädigt wurde.

  • Die technischen Helfer, dienen wie gesagt zur Hilfe. Du solltest Dein Umfeld sowieso immer im Blick haben. Du wirst hier keine Chance haben, dass auf die defekten Parksensoren zu schieben. Sowas habe ich auch schon lange nicht mehr gehört.

  • ahh gerade gelesen, dass wir hier von einer B Klasse reden.
    Mein B160 letzte Woche hatte auch nur so eine kleine komische Lichtleiste vorne im Armaturenbrett...
    ich habe nicht verstanden wie ich die Anzeige zu Interpretieren habe - habe dann nach Auge, Kopf und Verstand eingeparkt und war verwundert wie kurz die B Klasse eigentlich ist :P


    Um dich zu beruhigen - meine B Klasse hat auch nicht gepiept oder sonstigten Sound von der PDC aus losgelassen. Defekt war da wahrscheinlich sogar garnichts... :109:

  • Danke, das hat schon mal geholfen. Natürlich hatte ich mich sorgfältig umgesehen und nicht vollständig auf die Signale der Warnanlage verlassen. Nur will man auch nicht alle 50cm aus dem Auto austeigen und sehen, wie die Situation ist. Es war ein gutes Stück in der Engen Garage rückwärts zurückzulegen. Gut, ist einfach dumm gelaufen und die Warnanlage hätte es verhindert, wenn sie denn funktiniert hätte. Werde dann auf dem Schaden sitzen bleiben, mit Selbstbeteiligung.


    Für den zweiten Teil der Frage, auf den Erfolg durch kräftiges Draufklopfen hätte ich auch gehofft, vielleicht war ich zu zaghaft. Die Frage war eher, kann der Stoßfänger an der Halterung defekt gehen, wenn er herausspringt ?


    Die Schätzung aus der Ferne macht doch eher so den Eindruck einen Vordruck ablaufen zu lassen, der dann das maximal Mögliche fordert. Für die Mietwagenfirma sicherlich rechtens, den Zustand durch einen neuen Stoßfänger wieder herzustellen. Aber wie weit kann man aus der Ferne eine solche Schätzung ehrlich erledigen ?

  • Ein Gutachter der das Auto vom Aufbau her kennt und dazu wahrscheinlich noch 2-3 Bilder von der AV bekommen hat kann das wahrscheinlich schon ziemlich gut. In jedem Fall wohl besser als wir hier die zum großen Teil wohl eher nicht wissen wie das Teil aufgebaut ist und schon gar nicht den Schaden gesehen haben.

  • Ein Gutachter der das Auto vom Aufbau her kennt und dazu wahrscheinlich noch 2-3 Bilder von der AV bekommen hat kann das wahrscheinlich schon ziemlich gut. In jedem Fall wohl besser als wir hier die zum großen Teil wohl eher nicht wissen wie das Teil aufgebaut ist und schon gar nicht den Schaden gesehen haben.

    davon kann man dann ausgehen, mit der gemachten Einschränkung "WAHRSCHEINLICH".


    Bleibt für mich die Frage, wie kann ich das als Gegenpartei kontrollieren. Gehe ich zur AV und lasse mir das Fahrzeug für ein Gegengutachten aushändigen ? Vielleicht spielt man ja darauf bei einer tragbaren SB, dass der Kunde die Schätzung billigend akzeptiert und zahlt.

  • Sollte der Km Stand nicht trotzdem richtig eingetragen werden?
    Was bringt es wenn die Karre schon 100km nach Schadensaufnahme bewegt wurde und der Stossfänger noch 10 mal irgendwo angeeckt ist.

  • Wie wär's wenn er einfach seinen selbst verursachten Schaden eingesteht und dafür gerade steht?
    Ich verstehe das ganze rumgerede hier nicht wirklich.
    Eier in die Hand nehmen - bezahlen - fertig. Ist nur Geld - ist doch keine Person zu Schaden gekommen.
    Dafür ist ne SB da. Wenn ich mir was miete habe ich die SB innerlich schon abgerechnet - wenn ich sie nicht brauche, freue ich mich. Bis jetzt konnte ich mich nach jeder Anmietung freuen :whistling: