Bin neu hier, aber habe anlässlich eines Schadens nach der Anmietung bei SIXT habe ich ein paar Fragen.
Das Fahrzeug hatte eine defekte Abstandswarnanlage (bei B-Klasse heißt das anscheinend Parktronik). Funktionierte nach vorn aber nicht nach hinten. War von mir nicht so erwartet. Piepser war nicht vorhanden, bzw funktionierte nicht, was ich auch schnell wahrgenommen habe und deshalb keinen Einfluss auf das Unfallgeschehen hatte. Beim Rangieren im zu geparken Parkhaus ist es dann passiert. Leitplanke, nicht sichbar im Heckfenster, weil beim rangieren zu Nahe dran, zudem unsinnig platziert. Die habe ich dann mit rechter hinterer Ecke des Fahrzeugs getroffen. Wie stellt sich eigentlich die rechtliche Siutation in einem solchen Fall, wenn das Fahrzeug einen technischen Defekt hat und dadurch ein Schaden hätte verhindert hätte werden können?
Letztendlich bin ich schon extrem langsam gefahren, vielleicht 2-5 km/h (halt über vielleicht 20cm Weg beim anfahren leicht beschleunigt), aber bei Kontakt mit der Leitplanke kam es nicht nur zu einem Kratzer, sondern die Stoßstange sprang aus der Halterung auf der rechten Fahrzeugseite. Sonst keine Sichtbaren Beschädigungen. Hing dann auf dieser Seite ca. 1cm nach außen. Schon merkwürdig, hätte das nicht bei dieser Geschwindigkeit erwartet. Kurz, ein beauftragtes Ferngutachten mit TüV Leipzig vermerkt, macht den Aufwasch. Neues Teil der Stoßfänger 350,Euro, dass dann noch neu zu lackieren ist und alles zusammen mit weiteren Teilen ca. 1200 Euro. Wer hat hier Erfahrung, wenn der Stoßfänger sichtbar keinen Schaden hat und die Halterung nachgegeben hat, kann an der Stoßfänger an der Haltevorrichtung (nehme an es sind Löcher über die der Stoßfänger an ein Plastikhalter gesteckt ist) beschädigt sein ?
Wenn im Gutachten km Stand mit 0km angegeben ist und tatsächlich 19000km drauf waren, wirkt sich das auf die durchzuführende Reparatur aus und wäre das zu reklamieren.
schon mal vielen Dank im Voraus für die Antworten.