Im MIetwagen geblitzt - Anhörungsbogen erst 5 Monate später eingetroffen.

  • Hallo zusammen,


    ich wurde Mitte Juli mit einem Mietwagen geblitzt und erhielt heute erst den Anhörungsbogen der zuständigen Bußgeldstelle. Gebucht wurde der Wagen über meinen alten Arbeitgeber / Corporate Card. Auf dem Bild bin ich zudem nicht zu erkennen. Der Anhörungsbogen selbst wurde ziemlich genau 2 Monate später, also Mitte September aufgesetzt.


    Was meint ihr - ist das Anliegen bereits verjährt oder gibt es eine andere Möglichkeit der Anfechtung?


    LG,
    M.

  • 3 Monate ist die Verjährungsfrist, jedoch kann diese unterbrochen werden wenn die bußgeldstelle in der Zeit irgendwas unternommen hat beispielsweise Brief an die Autovermietung..

  • Als der Anhörungsbogen eingetrudelt ist starteten die 3 Monate für die Verjährung von vorne. Es können soweit ich weiß maximal 6 Monate bis zur Verjährung dauern.Bsp. Von der Tat bis zum Anhörungsbogen 3 Monate und dann nochmal weitere 3 Monate, alles was danach nicht kommt gilt als verjährt.

  • Die Sache ist verjährt wenn der Anhörungsbogen nicht binnen drei Monaten an den Betroffenen verschickt wurde.


    Es muss auch tatsächlich an den "Täter" geschickt werden. Sollte innerhalb der drei Monate nur die Anhörung an den Halter verschickt worden sein (z.b. Autovermietung oder Arbeitgeber ) ist es auch verjährt . Fazit : Sache ist erledigt

  • Die Sache ist verjährt wenn der Anhörungsbogen nicht binnen drei Monaten an den Betroffenen verschickt wurde.


    Es muss auch tatsächlich an den "Täter" geschickt werden. Sollte innerhalb der drei Monate nur die Anhörung an den Halter verschickt worden sein (z.b. Autovermietung oder Arbeitgeber ) ist es auch verjährt . Fazit : Sache ist erledigt

    Vollkommen richtig! Glück gehabt :118: