Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage, in der Hoffnung jemand kennt sich rechtlich etwas aus: Wenn der Händler einen Ankaufspreis über Schwacke ermittelt, mir diesen mitteilt und ich auf Grund dessen mich entschließe das Fahrzeug abzugeben sowie einen Anschlussvertrag abschließe und nun der Händler diesen Preis um knapp 2.500€ nach unten korrigiert, ist er dann an den ersten Preis "gebunden" bzw. kann ich jetzt Schadensersatz fordern? Habe ja nur auf dieser Grundlage seines ersten Preises gehandelt und hätte sonst keinen neuen Vertrag abgeschlossen.
Bei ALD wären noch ca. 21.000€ offen, sprich die Differenz geht zu meinen Lasten, was mit dem ersten Ankaufspreis auch erträglich wäre und nun, nach 6 Wochen und meiner Aktion sagt er "er zahlt jetzt weniger". Habe nach dem ersten Preis Ende April aber sofort gesagt, dass ich es so machen möchte und auch schon ein Termin fixiert, sprich er wusste über die Details Bescheid, ging jetzt nur noch um die Uhrzeit.
Unterschrieben wurde vorab noch nichts, das hätte man alles vor Ort am Abgabetag gemacht. Es wurde halt alles per Email festgehalten.