Ankaufspreis als Grundlage zur Entscheidung - nun macht Händler Rückzieher

  • Hallo zusammen,


    ich habe mal eine Frage, in der Hoffnung jemand kennt sich rechtlich etwas aus: Wenn der Händler einen Ankaufspreis über Schwacke ermittelt, mir diesen mitteilt und ich auf Grund dessen mich entschließe das Fahrzeug abzugeben sowie einen Anschlussvertrag abschließe und nun der Händler diesen Preis um knapp 2.500€ nach unten korrigiert, ist er dann an den ersten Preis "gebunden" bzw. kann ich jetzt Schadensersatz fordern? Habe ja nur auf dieser Grundlage seines ersten Preises gehandelt und hätte sonst keinen neuen Vertrag abgeschlossen.

    Bei ALD wären noch ca. 21.000€ offen, sprich die Differenz geht zu meinen Lasten, was mit dem ersten Ankaufspreis auch erträglich wäre und nun, nach 6 Wochen und meiner Aktion sagt er "er zahlt jetzt weniger". Habe nach dem ersten Preis Ende April aber sofort gesagt, dass ich es so machen möchte und auch schon ein Termin fixiert, sprich er wusste über die Details Bescheid, ging jetzt nur noch um die Uhrzeit.

    Unterschrieben wurde vorab noch nichts, das hätte man alles vor Ort am Abgabetag gemacht. Es wurde halt alles per Email festgehalten.

  • Auf welcher Basis auf Schadenersatz klagen? Hast du schon das neue Auto angezahlt? Gibt es ein Kauf- bzw. Ankaufvertrag mit Unterschrift aller Parteien? Kann man nicht herauslesen


    Ich würde den Händler diskret Mittelfinger zeigen und mir ein anderen Händler suchen.

  • War der genannte Wert „nach Schwacke“ nach optischer/technischer Prüfung deines Wagens oder vorbehaltlich dieser Prüfung?


    Ablauf ist mir noch nicht ganz klar gewesen.

  • also es wurde der Vertrag für das neue Fahrzeug unterschrieben (bei einer anderen Marke/Händler) und somit als Firmenkunde auch kein Widerrufsrecht zumal die 2 Wochen eh schon lange rum sind. Bislang gab es nur die Email mit der Schwackebewertung, natürlich unter Vorbehalt etwaiger Schäden, diese gibt es aber nicht. Der Wagen wurde frisch aufbereitet und gecheckt. Allenfalls Kleinigkeiten die der Händler aber nicht mit 2.000€ abziehen kann.


    Das Ganze wie gesagt nur per Email mit dem Händler geklärt, da dieser 300km weit entfernt ist und seine Aussage selbst war, dass man die Sachen dann am Tag der Rückgabe unterschreibt, da er eh noch mit der Bank den Papierkram klären muss. Wo er den Preis aber genannt hat, wusste er von der Bank bereits die Summe, welche noch aussteht.

  • also es wurde der Vertrag für das neue Fahrzeug unterschrieben (bei einer anderen Marke/Händler) und somit als Firmenkunde auch kein Widerrufsrecht zumal die 2 Wochen eh schon lange rum sind. Bislang gab es nur die Email mit der Schwackebewertung, natürlich unter Vorbehalt etwaiger Schäden, diese gibt es aber nicht. Der Wagen wurde frisch aufbereitet und gecheckt. Allenfalls Kleinigkeiten die der Händler aber nicht mit 2.000€ abziehen kann.


    Das Ganze wie gesagt nur per Email mit dem Händler geklärt, da dieser 300km weit entfernt ist und seine Aussage selbst war, dass man die Sachen dann am Tag der Rückgabe unterschreibt, da er eh noch mit der Bank den Papierkram klären muss. Wo er den Preis aber genannt hat, wusste er von der Bank bereits die Summe, welche noch aussteht.

    Dann wirst du auf den Goodwill des Händlers angewiesen sein. Wie begründet er denn die Abwertung?