Hallo zusammen,
nach einer kurzen Recherche scheint das Thema nachträgliche Schadensmeldung bei Sixt ja durchaus ein Dauerbrenner zu sein. Ich würde mich aber dennoch für eure Einschätzung interessieren:
WIr haben einen Transporter bei Sixt gemietet. Im Übergabeprotokoll sind zahlreiche Schäden vermerkt (außen). Dass der Innenraum schon sehr abgenutzt und nicht besonders sauber aussah, haben wir angemerkt. Aber okay, es ist halt auch ein Transporter.. Die Miete verlief völlig problemlos. Kein Unfall, keine umherfliegende Gegenstände im Laderaum, soweit so gut. Rückgabe hat mit einem Mitarbeiter stattgefunden, der das sinngemäß mit "alles okay" abgenommen hat. Leider wurde nicht auf ein Übergabeprotokoll bestanden, es gibt auch keine Fotos. Absolut ärgerlich, ich war leider nicht dabei..
11 Tage nach dem Miettag bekommen wir eine Mail mit der Nachricht, dass ein neuer Schaden an dem gemietet Transporter festgestellt wurde. Der Aufforderung das Schadensformular auszufüllen sind wir nicht nachgekommen. Es werden folgende Bilder präsentiert:
Die Schadensmeldung lautet: Hecktür Innenseite Fahrerseite/Beifahrerseite verbogen. Wenn wir die qualitativ mäßigen Bilder richtig interpretieren, soll der Schaden also unter diesen Holzabdeckungen entstanden sein. Selbst wenn wir Fotos vor Rückgabe gemacht hätten, wäre wahrscheinlich keiner auf die Idee gekommen, verbaute Teile abzumontieren. Entsprechendes gilt für die Begutachten bei Ausleihe. Die Vermutung liegt also nahe, dass der Schaden schon bestanden hat, aufgrund der Abdeckungen aber nicht aufgefallen ist. Ich frage mich auch wieso sonst, diese Verkleidung vorhanden war (oder ist das standard?). Wann und wo die Fotos entstanden sind, ist den Meta-Daten leider nicht zu entnehmen.
Wir haben zwar minimalen Selbstbehalt abgeschlossen, aber leider nicht Innenraumschutz.
Ich würde nun wie folgt vorgehen:
Wir widersprechen, dass wir den Schaden verursacht haben und weisen darauf hin, dass bei Rückgabe alles in Ordnung war. Was uns der Mitarbeiter vor Ort bestätigt hat. Zudem weisen darauf hin, dass aufgrund der Dauer zwischen Rückgabe des Fahrzeugs und Bekanntmachung 11 Tage vergangen sind, sodass von einer weiteren Verwendung des Fahrzeugs auszugehen ist.
Nachdem was ich bisher gelesen habe, würde ich im weiteren Verlauf auf o. g. beharren. Sollte Sixt tatsächlich prozesieren wollen, würde ich einen Anwalt hinzuziehen. Glücklicherweise habe ich eine Rechtsschutzversicherung. Da diese aber auch eine Eigenbeteiligung hat, würde ich damit noch abwarten wie sich Sixt weiter verhält.
Gibt es Aspekte, die noch berücksichtigt werden und die in unserem Antwortschreiben einfließen sollten? Reicht eine Antwort per Mail?
Freue mich auf eure Antworten.
Viele Güße