KFZ-Haftpflicht im Ausland extern absichern (Mallorca-Police bzw. KFZ-Lenkerhaftpflicht)

  • Es ist mir klar, dass es sich dabei um ein eher heikles Thema handelt, aber durch die Sixt Auslandsfahrt-Gebühr gewinnt das Thema ja ein wenig an Gewicht.

    Sicherlich kann hier niemand eine verbindliche Aussage treffen, aber vielleicht können wir das Thema ja ein wenig durchkauen.


    Eigentlich geht es um den Sachverhalt: Zahlt eine zusätzliche (subsidäre) KFZ-Lenkerhaftpflicht für Mietwägen im Ausland, wie sie in vielen normalen KFZ-Haftpflichten integriert ist bei einem Unfall mit z.B. einem Sixt Mietwagen, wenn die Auslandsfahrt-Gebühr nicht gezahlt wurde und Sixt sagt die Haftpflicht zieht nicht, weil man ja unerlaubt im Ausland unterwegs war. Die Versicherung wird häufig auch Mallorca-Police genannt.


    Da ich extrem selten Versicherungsfälle habe weiß ich nicht wie es bei so einem Schaden ablaufen würde: Es kommt zum Unfall, Polizei etc. pp. nimmt alles auf und theoretisch geht das ja dann erst mal über Sixt und die Sixt' KFZ-Haftpflicht. Sixt stellt dann fest: "Hey du bist am falschen Ort und hast keine Deckung." Jetzt kommt es halt zu einem Problem, welches viele der oben genannten Deckungen haben: Sie haften nur für Schäden, welche von geschädigten Dritten geltend gemacht werden und schließen dabei Fahrzeugeigentümer, -halter oder dessen KFZ-Haftpflichtversicherung aus. Wenn Sixt bzw. die Sixt' KFZ-Haftpflicht jetzt Regress fordert, wäre es ja keine Forderung eines Drittens und somit würde beispielsweise das Produkt von weiter unten rausfallen. Verstehe ich das richtig?


    Ob man jetzt nicht einfach für jede Wochenendmiete die 25€ Gebühr hinhaut und ruhig schläft. Klar das ist sicherlich möglich. Ab einem gewissen Punkt aber extrem unwirtschaftlich und macht auch keinen Spaß Sixt dafür Geld hinterher zu werfen.


    In den Bedingungen einer von vielen Versicherung steht folgendes: