Verrechnung der Kaution mit Selbstbeteiligung zulässig ?

  • Hallo liebe Forenmitglieder,

    ich bräuchte mal euren Rat.


    Ich habe bei einem Mietwagen einen Schaden verursacht. Der Vermieterin behält die Kaution ein und verrechnet diese mit der Selbstbeteiligung. Die Differenz der Selbstbeteiligung wird auf einer zweiten Rechnung aufgeführt (1. Rechnung Miete und Kaution bzw. Anteilig SB - bezahlt, 2. Rechnung die Differenz der Selbstbeteiligung - offen).


    Ist das so rechtens?

    Meine private Haftpflicht meint nämlich dass sie eine Rechnung braucht aus der die gesamte Selbstbeteiligung hervorgeht.


    Diese ist doch anhand beider Rechnungen ersichtlich?


    Die Autovermietung will nämlich auch keine neue Rechnung ausstellen weil diese meint die Rechnungen seien so rechtens.