(Grenzgänger: Wohnsitz: DE, Arbeitsland: CH) Mietwagen / Langzeitmiete / Firmenwagen DE / CH

  • Hallo Zusammen,


    ich wohne im Deutschen und arbeite in der Schweiz. Von meinem Schweizer Arbeitgeber erhalte ich einen Firmenwagen zur Privatnutzung.


    Welche Varianten habe ich?

    * Leasingwagen CH mit Einfuhr Deutschland (für die Privatnutzung)

    * Langzeitmiete in Deutschland mit D-Kennzeichen? Darf ich damit legal privat / geschäftlich in CH & D fahren?

    * Langzeitmiete in der Schweiz mit CH-Kennzeichen? Darf ich damit legal privat / geschäftlich in CH & D fahren?


    Meine Firmen hatte auch eine deutsche Niederlassung, aber ich bin explizit in der Schweiz angestellt.


    Als Übergang bis der Firmenwagen bestellt ist, ist die Überlegung dies mit einer Langzeitmiete zu überbrücken. Da stellt sich mir die Frage, miete ich einen Mietwagen in der Schweiz oder in Deutschland? Darf ich mit einem Schweizer Mietwagen privat im Deutschen fahren? Andersherum mit einem Deutschen Mietwagen geschäftlich in der Schweiz?


    Laut Europar CH und Europcar DE ist beides keim Problem und ich kann es entweder in DE oder CH mieten. Ich habe da aber meine Zweifel.


    Zählt die Langzeitmiete, wenn sie mein Arbeitgeber bezahlt, als Geschäftsfahrzeug (siehe PWC-Link)?



    Danke schon einmal!




    Eine Privatperson mit Wohnsitz in einem Land der EU ist Grenzgänger oder Wochenaufenthalter in der Schweiz und für einen schweizerischen Arbeitgeber tätig. Das in einem EU-Land verzollte und immatrikulierte Auto wird sowohl in der EU als auch in der Schweiz genutzt

    [...]
    • Geschäftliche Nutzung im Auftrag des schweizerischen Arbeitgebers ist nicht möglich

    Haben Sie vor, mit Ihrem Mietwagen sowohl in der EU als auch außerhalb zu fahren – z. B. aus der Schweiz nach Frankreich, Deutschland, Österreich oder Italien – müssen Sie dies der Mietwagenfirma vorher mitteilen. Sie kann Ihnen ein in der EU zugelassenes Auto geben, das den EU-Zollvorschriften entspricht. Die meisten Mietwagenfirmen in der Schweiz bieten EU-Bürgern im Hinblick auf die Einhaltung der Zollvorschriften Autos mit EU-Kennzeichen an, aber Sie sollten sich vorher bei Ihrer Mietwagenfirma erkundigen.

    Einmal editiert, zuletzt von Dosenwurst () aus folgendem Grund: Zitate ergänzt

  • Kurz und Knapp für deine Konstellation:

    Vom Leasinggeber eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 ausstellen lassen (oder durch dessen Zollagenten) und den Firmenwagen in D einfuhrverzollen (steuerliche Erfassung, sog. Doppelimmatrikulation)


    Alles andere macht nur Stress,

  • Kurz und Knapp für deine Konstellation:

    Vom Leasinggeber eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 ausstellen lassen (oder durch dessen Zollagenten) und den Firmenwagen in D einfuhrverzollen (steuerliche Erfassung, sog. Doppelimmatrikulation)


    Alles andere macht nur Stress,

    Okay also Langzeitmiete in Deutschland etc. ist keine saubere Lösung?


    Mein Firmenwagen wird wohl bei der AMAG bestellt und dann auch Regulär verzollt, die Frage ist nur, was ich von Bestellung bis zur Auslieferung mache. Wie sieht es mit der Übergangszeit aus (Mietwagen zur Überbrückung)?