Auto privat leihen - Unkostenbeitrag?

  • Hallo zusammen,


    ich könnte paar Wochen ein Auto brauchen und mein Schwager hat gerade eins angemeldet rumstehen, weil er aktuell einen Firmenwagen fährt. Das passt also ganz gut zusammen.

    (Natürlich verleiht er es mir unentgeltlich, aber) angenommen wir würden uns auf eine km-Pauschale einigen wollen, was haltet ihr hier für angemessen?


    Bei Google habe ich irgendwas von 6 € pro 100 km an Verschleißkosten gefunden. Keine Ahnung ob das für eine älteres Fahrzeug der Kompaktklasse angemessen ist. Demnach könnte man sich ja auf sagen wir 10 Cent pro km einigen als Unkostenbeitrag. Getankt wird natürlich von mir selbst.


    Was meint ihr?

  • Ich würde ihm das Auto einfach vollgetankt und gewaschen zurückgeben und zusätzlich noch ein nettes Geschenk machen (Parfum, Tech-Gadgets, irgendetwas was zu einem Hobby oder Interesse von ihm passt), solange er denn nicht selber auf Geld besteht.

  • Viel wichtiger wäre für mich die Haftungsfragen zu klären. Der Familienfrieden soll ja bestehen bleiben 8)

    Genau. Wenn er seine Kfz-Versicherung (Erweiterung Fahrerkreis) anpassen muss, dann kannst du ja den Mehrbetrag übernehmen. Ansonsten würde ich auch eher Geschenk bei der Rückgabe machen. Wenn er einen Wertausgleich in Form von Geld haben möchte, würde ich auch die 5-7 € pro 100 Kilometer veranschlagen.

  • Größtes Problem ist die Versicherung. Entweder man akzeptiert das Risiko wenn man nicht im Vertrag steht oder es wird komplizierter als ich gedacht hätte. Zumindest scheint man nicht bei jeder Versicherung einen Drittfahrer für x Wochen anmelden zu können gegen Einwurf kleiner Münzen. Bei manchen muss man dann wohl generell die Policy umstellen und das ganze Jahr mehr bezahlen.

  • Und der Freibetrag für ein solches 'Einkommen' liegt bei ca. 250 EUR/Jahr.

    Du meinst, die Freigrenze liegt bei 255 Euro? 8o


    Für die ESt Muffel wie mich: Freigrenzen sagen, ab 256 Euro wird alles versteuert, bei einem Freibetrag von 255 Euro würde bei 256 Euro nur ein Euro als Einkommen im Sinne des ESt § 22 herangezogen.


    Wenn sich Menschen hingegen etwas schenken gelten andere und weit höhere Freibeträge, u know? ;)

    Einmal editiert, zuletzt von SOffiKI ()