Mietwagen über Check24 von Teneriffa nach La Gomera - war nicht erlaubt?

  • Der Fall ist ein gutes Beispiel warum ich alle meine Reiseleistungen über deutsche Vermittler buche.


    Verbraucher sind irrational, sie sind oberflächlich bei ihrer Vorbereitung, schnell frustriert und wütend weil es ja schließlich um Urlaub geht der perfekt sein soll, sie wollen möglichst wenig bezahlen und sind grundsätzlich nie an etwas schuld, schuld sind grundsätzlich andere. So sind wir halt, aber es wird ja keiner gezwungen Geschäfte mit Verbrauchern zu machen.


    Kulanz gehört da einfach zum Geschäft. Ein Anbieter wie Check24 hat keinen Mietwagen und vermittelt auch keinen Mietwagen. Alles was die machen ist wie ein Reisebüro Anno Dazumal den Veranstaltern zu ermöglichen ihre Kataloge auszustellen und Buchungsdaten dafür aufzunehmen und weiterzuleiten. Ziemlich wortwörtlich. Halt in digitaler Form.


    Deren Produkt sind sozusagen nicht Mietwagen sondern Kundenservice. Davon leben sie. Und Verbraucher die von so einer kulanten Vorgehensweise hören, Check24 hat sich vermutlich hinter den Kulissen gegenüber dem Veranstalter eingesetzt, über direkte interne Kontakt die ein einzelner Verbraucher einfach nicht hat, buchen dann in Zukunft halt darüber.


    Umgekehrt wäre der Fragesteller mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit chancenlos gewesen eine Rückerstattung aus der Ferne bei einem spanischen Anbieter einzufordern. Das Geld wäre weg gewesen. Dass die Vermieter vor Ort es sich leicht machen und nicht mit Kunden diskutieren wollen im Sinne von doch steht in den AGB, liest halt fast keiner, kann ich auch verstehen, mir würde das als Mitarbeiter am Desk auch zum Halse raushängen weil es vermutlich immer das selbe ist. Dann ist es natürlich bequem eher noch die Wut des Kunden anzufachen und alles auf Check24 zu schieben. Hier hat die Plattform aber nicht nur alles richtig gemacht, die AGB der Katalogangebote im Schaufenster zur Verfügung gestellt, sondern sich weit über jede Pflicht eingesetzt.


    Lustigerweise: vermutlich sogar gratis, denn die dürften ja pro erfolgreich weitergeleiteter Buchung eine kleine Provision bekommen, was sich vermutlich wirtschaftlich überhaupt nur lohnt weil die meisten Mietwagen ohne Beanstandungen abgeholt werden. Wenn sie den Veranstalter überzeugen konnten den Mietwagen nachträglich auf Kulanz zu stornieren um dem Fragesteller sein Geld zurück zu überweisen, dann hat Check24 wortwörtlich umsonst gearbeitet.

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  • Ein Anbieter wie Check24 hat keinen Mietwagen und vermittelt auch keinen Mietwagen. Alles was die machen ist wie ein Reisebüro Anno Dazumal den Veranstaltern zu ermöglichen ihre Kataloge auszustellen und Buchungsdaten dafür aufzunehmen und weiterzuleiten. Ziemlich wortwörtlich. Halt in digitaler Form.

    nur als kleine Randnotiz ein Auszug aus den Check24 Mietwagen Bedingungen:

    Geht schon über Preisvergleichsportal hinaus. Kannst ja auch Leistungen dort bündeln, wie Mietvertrag plus externe Ab-/Versicherung.

    Zitat von Check24 Mietwagen AGB 2.2

    CHECK24 Mietwagen tritt nur als Vermittler der Dienstleistung und/oder Vermietung auf.

    Zitat von Check24 Mietwagen AGB 3.2

    CHECK24 Mietwagen vermittelt auf der Grundlage eines vom Kunden online oder offline abgegebenen Angebots zum Abschluss einer Leistungsbeziehung Mietverträge an den jeweiligen Vermieter. CHECK24 Mietwagen übernimmt keine über die Vermittlung von Mietwagenverträgen hinausgehenden Verpflichtungen. Insbesondere vermietet CHECK24 Mietwagen selbst keine Mietwagen. Jegliche Informationen über Leistungen und Konditionen oder sonstige Informationen durch CHECK24 Mietwagen stellen auch keine Beratungsleistung gegenüber dem Kunden dar, sondern sollen ausschließlich der Erleichterung einer selbständigen Entscheidung des Kunden, auf die CHECK24 Mietwagen keinen Einfluss hat, dienen.

  • Juristisch ist das so, für Juristen ist Eigentum und Besitz ja auch nicht das gleiche. Aber vermitteln in dem Sinne macht halt der jeweilige Veranstalter der dabei steht. Der hat den Vertrag mit dem Vermieter vor Ort und der stellt die Angebote und Preise mit seiner Kalkulation zusammen, setzt oft noch eine eigene Versicherung obendrauf, stellt das ganze beim Preisvergleich ein.


    So die Annahme vieler Leute sie haben zB "bei Check 24 ein Mietauto gebucht" oder "ich habe doch mit Check24 einen Vertrag!" stimmt halt nicht. Der Kunde hat immer mit einem anderen Unternehmen einen Vertrag über die eigentliche Leistung. Der Preisvergleich hat selbst kein Auto, keine Versicherung, gar nichts. Deren Produkt ist Kundenservice und das Anlagevermögen sind die Kundendaten zur Kundenbindung für die nächste Buchung.


    Daher hat der Preisvergleich immer eine höhere Motivation es zu versuchen dem Kunde recht zu machen als der Veranstalter oder sogar Vermieter direkt. Besonders wenn's um eine Rückerstattung geht die er gar nicht leisten müsste weil, Empörung hin oder her, der Verbraucher juristisch den Fehler gemacht hat.


    Wie oft kann jemand zu Urlaubsort zurück kommen um dort wieder einen Wagen zu buchen? Kundenbindung ist dem Unternehmen vor Ort im Zweifel egal, er behält lieber die Kohle wenn er juristisch im Recht ist.

    Aber der Vermieter will weiterhin über den Veranstalter x und der weiter über Check24 Geschäfte machen. Also hat der Kunde über diese Kette mehr Chance auf Kulanz als auf eigene Faust. Nicht logisch?

  • So die Annahme vieler Leute sie haben zB "bei Check 24 ein Mietauto gebucht" oder "ich habe doch mit Check24 einen Vertrag!" stimmt halt nicht.

    Beschäftige dich bitte noch mal mit der Thematik, da ist ein bisschen viel Stammtisch dabei..

    Es kommt ein Vertrag zu Stande. Kein Mietvertrag, das ist ja klar, aber dennoch einer über die Vermittlung, aus der dann sehr wohl Pflichten und Rechte hervorgehen..

    Aber vllt reden wir auch etwas aneinander vorbei.

    Zitat von Check24 AGB

    4. Vertragsabschluss

    4.1. Der Kunde kann ein verbindliches Angebot zur Vermittlung eines Vertrages via E-Mail, Telefon, über den Online-Dienst http://www.CHECK24.de oder die mobile App abgeben. Der Vermittlungsvertrag kommt erst wirksam zustande, wenn CHECK24 Mietwagen dies durch eine gesonderte Bestätigung via E-Mail, in Form eines Reisegutscheins (Voucher) des Vermieters, dem Kunden verbindlich mitteilt. Das Vertragsverhältnis zur Erbringung der Haupt- und Nebenleistung kommt zwischen dem Kunden und dem Vermieter mit den jeweils gültigen AGB zustande. CHECK24 Mietwagen schuldet lediglich die oben beschriebene Vermittlung, nicht die Haupt- und Nebenleistung.