Mietwagen über Check24 von Teneriffa nach La Gomera - war nicht erlaubt?

  • Mietwagen bei check24 gebucht - ein Desaster


    Wir hatten bei check24 einen Mietwagen gebucht, den wir am Flughafen Teneriffa abholen und nach La Gomera mitnehmen wollten. Der Vermittler war check24, der Veranstalter war rentalcars.com und der Vermieter war top-car-hire.com.


    Das Auto konnten wir aber nicht abholen, da es nicht erlaubt war, es auf eine Fähre mitzunehmen oder außer Landes zu bringen (Teneriffa ist Spanien, La Gomera ist Spanien - wieso außer Landes?). In den AGBs stand darüber aber nichts. - Die Mitarbeiterin am Schalter von Topcar sagte uns, dass wir nicht die einzigen seien, denen so etwas passiert wäre.


    Wir mussten dann - nach einem Telefonat mit dem check24 Kundenservice - vor Ort einen anderen Mietwagen buchen, was natürlich wesentlich teurer war. Die Mitarbeiterin von check24 sagte uns, sie würde eine Beschwerde anlegen.


    Wir versuchen nun, das Geld erstattet zu bekommen - wir haben den gebuchten Mietwagen ja nicht abgeholt und wir waren nicht über die oben genannten Bedingungen informiert.


    Check24 stellt sich jetzt absolut quer: Wir hätten die Mietbedingungen erhalten und darin stünde, dass man das Auto weder außer Landes bringen noch auf eine Fähre bringen dürfe.


    Check24 hatte uns bei der Buchung Mietbedingungen zugeschickt, in denen das - wie gesagt - nicht steht. Man schickte uns jetzt im Nachgang ein Dokument mit derselben pdf Bezeichnung - aber da steht jetzt etwas anderes drin. Es handelt sich jetzt um ein "selbstgebasteltes" Word Dokument, das zum pdf gemacht wurde und das wir angeblich erhalten haben sollen.

    Und dann schrieb man uns noch, dass man die AGBs auch auf der Webseite einsehen könne. - Ich habe heute noch einmal einen Buchungsvorgang bei denselben Veranstaltern und Vermietern angelegt. Auch dort ist kein Hinweis zu finden.


    Da wir schon einige Male mit check24 erfolglos hin- und hergemailt haben und immer jemand anderes antwortet, fragen wir uns jetzt, was wir am besten machen sollen.


    Es gibt ein Beschwerdemanagement bei check24, aber so wie wir bisher behandelt wurden, glauben wir da nicht so recht dran.

    Hat jemand Erfahrungen damit?


    Außerdem gibt es einen Ombudsmann, den man kontaktieren könnte - das würde dann auf einen Vergleich hinauslaufen. Fänden wir aber auch nicht wirklich fair.

    Alternative wäre sonst die Verbraucherzentrale oder ein Anwalt...?


    Danke für eine Rückmeldung dazu. :)

  • Zuerst mal willkommen hier.


    Habe mir die Mietbedingungen bei Check24 von Topcar-hire mal angesehen. Steht klar drinnen, dass das Fahrzeug die Insel nicht verlassen darf.


    "Das Verlassen der Insel mit dem Mietfahrzeug, entweder auf eine andere Insel oder zum Festland, ist nicht erlaubt."


    Habt ihr Oneway Teneriffa- La Gomera gebucht?


    Könnt ihr die Mietbedingungen die ihr bei Buchung erhalten habt, anonymisiert hier einstellen?

  • Wenn dem wirklich so ist, dann kannst du zur Verbraucherzentrale gehen (mit den von dir erhaltenen Mietbedingungen) und dich ebraten lassen. Die vertreten dich außerherichtlich auch. Ist viel günstiger als ein Anwalt.


    https://www.verbraucherzentrale.de/beratung

  • Guten Morgen,

    Vielen Dank für die Rückmeldung.


    Nein, wir hatten nicht Oneway Teneriffa - La Gomera gebucht. Wir sind nach Teneriffa geflogen und dann mit der Fähre nach La Gomera gefahren. Und dann wieder mit der Fähre zurück nach Teneriffa. Dort wollten wir das Auto wieder am Flughafen Teneriffa zurückgeben.


    Ich stelle hier mal die Mietbedingungen ein, die wir direkt nach der Buchung bekommen haben (Allgemeine Bedinugungen) und die, die uns jetzt im Nachgang mehrere Wochen nach dem Urlaub (Mietbedingungen) zugemailt wurden.


    In den Allgemeinen Bedingungen, die uns zugeschickt wurden, heißt es auf Seite 8:


    "Alle Mietvereinbarungen unterliegen den Geschäftsbedingungen des Vermieters und den

    Gesetzen des Landes bzw. Staates, in dem Sie getroffen wurden. Deshalb müssen Sie, der

    Mieter, unsere Geschäftsbedingungen, aber auch die, des Vermieters befolgen."


    Aber die hätte man uns doch auch zuschicken müssen!?


    Und auf Seite 5 heißt es:


    "Die Überschreitung von Landes- oder Staatsgrenzen kann vertraglichen Einschränkungen

    unterliegen. Informieren Sie uns bitte bereits zum Zeitpunkt Ihrer Buchung über geplante

    überschreitungen von Staats- oder Landesgrenzen."


    Das Argument, dass wir eine Landesgrenze überschritten haben, kann ich nicht nachvollziehen. Teneriffa ist Spanien, La Gomera ist Spanien.


    In den im Nachgang zugeschickten Mietbedingungen findet sich der Passus auf Seite 4 unten.


    Danke für deine Unterstützung.

  • Bei der Buchung auf Check24 wird darauf verwiesen, dass die Mietbedingungen des Vermieters vor Ort Gültigkeit haben. In diesen, z.B. auf der Website von Top-Car einsehbar, ist auch das Verbot die Insel zu verlassen enthalten.


    Ob das jetzt allerdings eine Bring- oder Holschuld ist....

  • So viel ich weiß müssen allgemeine Geschäftsbedingungen nicht unbedingt mitgeschickt werden, sondern nur vor Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt und auf die Geltung hingewiesen werden. Es ist auch nicht ungewöhnlich, dass Mietwagen nicht auf Fähren dürfen.


    Müsste man ggf. von einem Anwalt prüfen lassen.

  • Für Mietwagen Profis wäre der Gedanke relativ klar. Ich. möchte auf eine Fähre, dann prüfe ich die Bedingungen sehr genau. Für Personen die nicht sonderlich viel mit Mietwagen zu tun haben finde ich die Herangehensweise, die Mietbedingungen nicht vorab bereitzustellen, ziemlich bescheiden.

  • Für Mietwagen Profis wäre der Gedanke relativ klar. Ich. möchte auf eine Fähre, dann prüfe ich die Bedingungen sehr genau. Für Personen die nicht sonderlich viel mit Mietwagen zu tun haben finde ich die Herangehensweise, die Mietbedingungen nicht vorab bereitzustellen, ziemlich bescheiden.


    Ja, wir sind keine Mietwagen Profis, sondern Urlauber... ;)

  • Dementsprechend mein Hinweis auf die Prüfung durch einen Anwalt.


    Mietwagen über Check24 ist immer eine hässliche Angelegenheit, da man über zwei Vermittler bucht. Ich mach der TE auch keine Vorwürfe dafür, bei drei oder vier verschiedenen gültigen AGB nicht mehr durchzublicken.

    Einmal editiert, zuletzt von Break ()

  • Die Mietbedingungen von Rentalcars.com verweisen darauf, dass die Mietbedingungen von Topcarhire einzuhalten sind. Die Mietbedingungen von Topcarhire können vor Buchung in der Fahrzeugauswahl eingesehen werden. Da sehe ich eher keine Möglichkeit auf Rückzahlung. Strittig wäre hier nur ob die Mietbedingungen mitgeschickt werden müssen oder ob es reicht diese zum Download bei Fahrzeugauswahl bereit zu stellen.

    Da hilft nur ein Anwalt.


    Immer dasselbe mit Check24, billigermietwagen und Co. du hast ein Vergleichsportal, einen Vermittler und ein Mietwagenunternehmen. Als Urlaubsmieter würde ich nur über ADAC, ACE mieten. Da gibts klare AGB und nichts schwammiges.

  • Ich habe das gerade mal durchprobiert. Einsehen kann ich die Mietbedingungen von Top Car nicht. Es wird bei mir lediglich verwiesen, dass diese gültig sind. Wo siehst du sie?


    Edit: Du hast Recht. Sie sind nicht verlinkt, einen Auszug sieht man aber beim runterscrollen. Dort steht auch sehr deutlich "Fährfahrten sind nicht erlaubt".


    Somit sehe ich wenig Chancen. Auch wenn es undurchsichtig ist, ihr habt einfach nicht vollständig die offensichtlich gezeigten Bedingungen gelesen. Auch der Weg zum Anwalt wird vermutlich nicht viel helfen.


    Bildschirmfoto 2024-02-20 um 12.23.59.png

    3 Mal editiert, zuletzt von Pixelfehler ()

  • Vielen Dank erst mal Euch allen für die Unterstützung!


    Ich habe auch noch mal bei check24 die Mietbedingungen von Top Car aufgerufen und das gefunden:


    pasted-from-clipboard.png





    Unten rechts habe ich dann die "Details und Mietbedingungen" angeklickt und allerlei Informationen gefunden, wo aber auch nichts über Fährfahrten steht. Z.B. steht dort auch, dass man die AGBs von Topcar vor Ort erhält.


    So ganz offensichtlich finde ich das alles nicht - denn wenn ich die Mietbedingungen anklicke und lese, dann meine ich auch, dass da die Mietbedingungen drinstehen sollten. Und dass diese Mietbedingungen dann nicht beim Runterscrollen zu finden sind.



    - Wir hätten übrigens das Auto bis einen Tag vor Abholung stornieren können.


    Die Mitarbeiterin vor Ort bei Topcar meinte, wir wären nicht die einzigen, die dieses Problem hätten.

  • Siehe mein Bild.

    Wenn du in deinem Fenster auf Details und Mietbedingunhen klickst musst du nach unten scrollen. Dort steht auch der Punkt mit der Fähre. Von daher mMn leider alles korrekt, wenn auch unübersichtlich. Als Lehrgeld abhaken und beim nächsten Mal etwas genauer hinschauen.


    Edit: die Bedingungen bestehen ja nicht nur aus einem Satz. Von daher kann ich dein Argument mit dem scrollen nicht nachvollziehen.

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  • Unten rechts habe ich dann die "Details und Mietbedingungen" angeklickt und allerlei Informationen gefunden, wo aber auch nichts über Fährfahrten steht.

    Es steht dort ausdrücklich, dass das Verlassen der Insel nicht erlaubt ist:


    denn wenn ich die Mietbedingungen anklicke und lese, dann meine ich auch, dass da die Mietbedingungen drinstehen sollten. Und dass diese Mietbedingungen dann nicht beim Runterscrollen zu finden sind.

    Bei aller Liebe, etwas scrollen kann man vom Verbraucher schon erwarten.


    Und mal ganz unter uns Urlaubern und Mietwagenexperten, hättest du die AGB wirklich durchgelesen, wenn man sie dir geschickt hätte? Ich an deiner Stelle ganz sicher nicht.

  • Das ganze hat ja auch einen triftigen Grund und ist keine Schikane, wenn die Fahrzeuge die Insel nicht verlassen dürfen, minimiert das das Diebstahlrisiko bzw. erleichtert das Tracking. Wesentlicher Grund, warum Autos auf Mallorca/Kanaren usw. tendenziell billiger sind, Autos wie Mieter verschwinden einfach nicht ganz so leicht wie auf dem Festland ....

  • Ich danke Euch allen für Eure Gedanken zum Thema.


    Und ich muss Euch jetzt noch etwas mitteilen:


    Wir haben doch das Beschwerdemanagement bei check24 eingeschaltet. Es gab sofort eine Reaktion, wir wurden zurückgerufen und haben dann sowohl telefonisch als auch schriftlich (ausführlich) unseren Fall dargestellt. Und bitte - wir haben das Auto ja auch nicht abgeholt und nicht genutzt.

    Man sagte uns, es würde eine Weile dauern, man würde bei rentalcars nachfragen etc.


    Wir haben aus Kulanz das ganze Geld zurückbekommen. :)


    Manchmal sind die Dinge doch anders, als man denkt....;)


    Und man muss auch mal Glück haben. :thumbup:

  • Das ist doch super!

    Kulanz wäre hier auch meines Erachtens die einzige Chance gewesen. Es wundert mich zwar ein bisschen, dass man sich darauf eingelassen hat, denn nicht selten möchte man ja bewusst verwirrende Konstrukte schaffen, um dann mit überraschenden Zusatzgebühren oder eben Stornokosten die Marge zu steigern.